Wiedereingliederung/Krankengeld/neue Erkrankung

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Moderator: Czauderna

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einfach nur Beate
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Wiedereingliederung/Krankengeld/neue Erkrankung

Beitrag von einfach nur Beate » 08.07.2020, 12:03

Hallo Forum,

als Neue bedanke mich recht sehr für die Aufnahme.

Ich habe 2 Fragen bzgl. des Krankengeldes:

Ich (61) hatte im 11/2019 eine schwere Krebsoperation und erhalte seitdem Krankengeld. Im Mai 2020 wurde in Absprache mit dem Arzt, Arbeitgeber(Einzelhandel) und KK (DAK Gesundheit) eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbart. Krankengeld wurde auch nur bis Mai 2020 (Ausstellungsdatum des Wiedereingliederungsplanes) gezahlt, seitdem nicht mehr. Ist das so richtig, wie wird sowas von der KK gehandhabt? Das Geld fehlt mir doch. Bevor ich wieder mal bei der KK anrufe, wollte ich mich im Vorfeld schlau machen.

Meine 2. Frage:
Wenn ich die Wiedereingliederung nicht schaffe und ich wegen psychischer Erkrankung AU geschrieben werde, besteht dann erneut Krankengelanspruch für 78 bzw. 72 Wochen, weil es ja eine neue Erkrankung ist?

Vielen Dank fürs lesen und evtl. Antworten.

Czauderna
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Re: Wiedereingliederung/Krankengeld/neue Erkrankung

Beitrag von Czauderna » 08.07.2020, 12:14

einfach nur Beate hat geschrieben:
08.07.2020, 12:03
Hallo Forum,

als Neue bedanke mich recht sehr für die Aufnahme.

Ich habe 2 Fragen bzgl. des Krankengeldes:

Ich (61) hatte im 11/2019 eine schwere Krebsoperation und erhalte seitdem Krankengeld. Im Mai 2020 wurde in Absprache mit dem Arzt, Arbeitgeber(Einzelhandel) und KK (DAK Gesundheit) eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbart. Krankengeld wurde auch nur bis Mai 2020 (Ausstellungsdatum des Wiedereingliederungsplanes) gezahlt, seitdem nicht mehr. Ist das so richtig, wie wird sowas von der KK gehandhabt? Das Geld fehlt mir doch. Bevor ich wieder mal bei der KK anrufe, wollte ich mich im Vorfeld schlau machen.

Meine 2. Frage:
Wenn ich die Wiedereingliederung nicht schaffe und ich wegen psychischer Erkrankung AU geschrieben werde, besteht dann erneut Krankengelanspruch für 78 bzw. 72 Wochen, weil es ja eine neue Erkrankung ist?

Vielen Dank fürs lesen und evtl. Antworten.
Hallo und herzlich willkommen im Forum.
So, wie geschildert ist die Krankenkasse der Kostenträger der Wiedereingliederungsmassnahme und ich gehe davon aus, dass auch der Arbeitgeber während dieser Maßnahme kein Arbeitsentgelt zahlt, was auch üblich ist.
Damit besteht während der Wiedereingliederung auch weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Die Auszahlung erfolgt wie bisher. Aufgrund der ausgestellten Folge-Arbeitsunfähigkeitsmeldung zahlt die Krankenkasse das Krankengeld aus, d.h. wenn seit dem 20.05. nichts mehr ausgestellt wurde, dann ist es logisch, dass auch noch kein Krankengeld gezahlt wurde, d.h. vom Arzt eine Folgemeldung ausstellen lassen, bei der Kasse einreichen und dann zahlt die bis zum Tag der Ausstellung der Folgemeldung das Krankengeld aus. So geht es dann auch weiter, erst eine weitere Folgemeldung ausstellen lassen, einreichen und dann gibt es das nächste Krankengeld.
2. Frage
nein, wenn die Maßnahme abgebrochen werden muss, dann besteht die Arbeitsunfähigkeit ja weiter, auch wenn es sich dann um eine andere Diagnose handeln sollte, dann gilt diese als hinzugetretene Erkrankung und verlängert nicht den Gesamtanspruch, also keine neuen 78 Wochen.

Du kannst ruhig die Kasse anrufen - vor meinem Rentnerdasein war ich 48 Jahre bei dieser Kasse selbst beschäftigt und habe u.a. auch Krankengeldfälle bearbeitet und entschieden.
Gruss
Czauderna

einfach nur Beate
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Re: Wiedereingliederung/Krankengeld/neue Erkrankung

Beitrag von einfach nur Beate » 08.07.2020, 13:32

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ich werde am Arbeitsplatz wegen meiner langen Erkrankung gemobbt, es ist nicht zum aushalten.

Wenn ich die Wiedereingliederung mit Mühe bis zum Ende mache und dann für ein paar Tage arbeiten gehe (also gesund geschrieben bin) und dann wegen Mobbing am Arbeitsplatz AU geschrieben werde, gilt dies auch als hinzugetretene Erkrankung ?

Czauderna
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Re: Wiedereingliederung/Krankengeld/neue Erkrankung

Beitrag von Czauderna » 08.07.2020, 13:56

einfach nur Beate hat geschrieben:
08.07.2020, 13:32
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ich werde am Arbeitsplatz wegen meiner langen Erkrankung gemobbt, es ist nicht zum aushalten.

Wenn ich die Wiedereingliederung mit Mühe bis zum Ende mache und dann für ein paar Tage arbeiten gehe (also gesund geschrieben bin) und dann wegen Mobbing am Arbeitsplatz AU geschrieben werde, gilt dies auch als hinzugetretene Erkrankung ?
Hallo,
grundsätzlich - ja, aber "Mobbing" ist keine Diagnose an sich, sondern eher der Auslöser, d.h. ich könnte mir vorstellen, dass dann die Kasse über den MDK (Medizinischen Dienst) und unter Einbeziehung deines/r behandelnden Ärzte abklären lässt, ob diese "neue" Erkrankung nicht tatsächlich schon während der vorausgegangenen Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat, was ja nach deiner eigenen Schilderung offensichtlich der Fall ist und wird keine neue Blockfrist (3-Jahreszeitraum) beginnen lassen. Ansonsten aber - ja - wenn nach Wiederaufnahme der Tätigkeit eine neue Arbeitsunfähigkeit wegen einer neuen Diagnose (die aber wirklich neu ist) eintritt und es wiederum für die keine anrechenbaren Vorerkrankungen innerhalb der letzten drei Jahre gab, dann beginnt ein erneuter Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Wiedereingliederung/Krankengeld/neue Erkrankung

Beitrag von D-S-E » 08.07.2020, 18:21

Hallo,
ich kann das nur bestätigen, was Czauderna sagt.

Kurz gesagt:
Vorherige AU wegen F-Diagnose, 3 Tage arbeitsfähig, erneute AU wegen F-Diagnose: Die Kasse wird einen Zusammenhang sehr einfach nachweisen können. Kein neuer Anspruch.

Vorherige AU wegen einer anderen Diagnose, jetzt wegen F: Die Kasse wird dich wegen der kurzen Abfolge zunächst selbst kontaktieren um herauszufinden, wie das sein kann.

Wenn du sagst, dass die F-Erkrankung durch die lange AU vorher ausgelöst wurde, hast du nahezu keine Chance auf Krankengeld.

Wenn du die F-Erkrankung anders erklärst, sind deine Chancen besser. Aber dann will die Kasse von dir einen konkreten Plan sehen, der nicht darauf hinausläuft, dass du bis zum Ende des Krankengeldes AU bist.

Wenn du gar nicht mit der Kasse sprichst, wird die Kasse wahrscheinlich misstraurisch und wird mit Sicherheit über den MDK herausfinden können, was dahintersteckt. Dann ist die Chance auch niedrig.

Viele Grüße
D-S-E

einfach nur Beate
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Re: Wiedereingliederung/Krankengeld/neue Erkrankung

Beitrag von einfach nur Beate » 09.07.2020, 15:23

vielen Dank für eure Antworten.

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