Wiedereingliederung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Rennschnecke
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Wiedereingliederung

Beitrag von Rennschnecke » 10.11.2020, 12:56

Hallo und danke für die schnelle Aufnahme.

Ich habe eine Frage zur Wiedereingliederung ich hoffe ich bin hier richtig,
Ich bin seit August krank geschrieben und nun möchte der Arzt gerne , das ich mit einer Wiedereingliederung anfange , soweit alles okay.

Jetzt die Frage , ich bin Krankenschwester und arbeite 19.25 h in der Woche in einem festen Rhytmus
Do, Fr, Sa , Mo , Di, dannach dann frei bis den Donnerstag drauf.

Nun habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen, der ist mit der Eingliederung einverstanden, meint aber nun ich müsse dann jeden Tag arbeiten , also mit 2 St.anfangen
dann 3 Stunden,
dann 4 Stunden tgl.

Spätestens bei 4 Stunden tgl. wäre ich über meiner wöchentlichen Arbeitszeit.
Das kann doch so nicht richtig sein!
Oder ?

Vielen Dank für eure Antworten

LG rennschnecke
Zuletzt geändert von Rennschnecke am 04.03.2021, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Wiedereingliederun

Beitrag von Czauderna » 10.11.2020, 13:09

Hallo und willkommen im Forum.
Grundsätzlich soll durch die stufenweise Wiedereingliederung das Ziel erreicht werden am Ende genau die Belastung zu erreichen, die vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit auch gegolten hat, auch was die Arbeitszeit betrifft.
Im Wiedereingliederungsplan stellt der behandelnde Arzt/Ärztin, zusammen mit dem Patienten/in den Wiedereingliederungsplan auf. Der Arbeitgeber muss der Wiedereingliederung zwar grundsätzlich zustimmen (wenn er sie verweigert gibt es keine Wiedereingliederung), er kann aber keine Vorgabe hinsichtlich der einzelnen Planungsstufen machen, es sei denn, er bringt wirklich alternativlose, logistische Argumente ins Spiel.
So, wie geschildert, sind die "Forderungen" des Arbeitgebers unlogisch.
Mein Rat - lass dich von deiner Krankenkasse beraten - vielleicht kann diese mal mit dem Arbeitgeber reden.
Gruss
Czauderna

Rennschnecke
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von Rennschnecke » 04.03.2021, 18:05

Hallo ,

Und danke für die letzte Antwort, nachdem nun etwas Zeit vergangen ist fange ich nun mit meiner Wiedereingliederung an , entsprechend meiner Teilzeitstelle,
nachdem ich die Krankenkasse und den Arzt über die Vorgehensweise meines AGs informiert haben.

Nun das nächste Problem,
ich fange mit 2 Stunden an und erhöhe dann auf 3 , alles soweit richtig.
Nun arbeite ich in der Pflege und wurde nun an den Ostertagen eingeplant,
K Freitag und Ostermontag , nun meine Frage , ist das rechtens?
Da wir Feiertage eine 100 % Vergütung bekommen , diese würde ich natürlich nicht von det Kk bekommen und der AG zahlt auch nicht.
Muß ich dann an diesen beiden Tagen arbeiten ?
Wad wäre wenn der AG Zulagen für diese Tage zahlt ?

Danke viele Grüße rennschnecke

Czauderna
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von Czauderna » 04.03.2021, 18:32

Rennschnecke hat geschrieben:
04.03.2021, 18:05
Hallo ,

Und danke für die letzte Antwort, nachdem nun etwas Zeit vergangen ist fange ich nun mit meiner Wiedereingliederung an , entsprechend meiner Teilzeitstelle,
nachdem ich die Krankenkasse und den Arzt über die Vorgehensweise meines AGs informiert haben.

Nun das nächste Problem,
ich fange mit 2 Stunden an und erhöhe dann auf 3 , alles soweit richtig.
Nun arbeite ich in der Pflege und wurde nun an den Ostertagen eingeplant,
K Freitag und Ostermontag , nun meine Frage , ist das rechtens?
Da wir Feiertage eine 100 % Vergütung bekommen , diese würde ich natürlich nicht von det Kk bekommen und der AG zahlt auch nicht.
Muß ich dann an diesen beiden Tagen arbeiten ?
Wad wäre wenn der AG Zulagen für diese Tage zahlt ?

Danke viele Grüße rennschnecke
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass dein Arbeitgeber während der Wiedereingliederung kein Arbeitsentgelt zahlt, sondern die Krankenkasse weiter Krankengeld und da spielt deine Frage keine Rolle, denn das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt.
Wenn natürlich sowohl der Arbeitgeber Arbeitsentgelt, als auch die Krankenkasse Krankengeld zahlt, dann sehe ich es so, dass die Krankenkasse für die Tage Krankengeld in voller Höhe zahlt, für die der Arbeitgeber nichts zahlt. Allerdings ist eine solche Konstellation sehr selten. In der Regel zahlen die Arbeitgeber nix.
Gruss
Czauderna

Rennschnecke
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von Rennschnecke » 04.03.2021, 21:29

Hallo ,
Danke für die schnelle Antwort.
Mein Arbeitgeber zahlt kein Entgeld nur die Krankenkasse, also verstehe ich das richtig das ich nicht an Feiertagen arbeiten muß ?
Oder hab ich das jetzt falsch verstanden ?
Also mit 100 % Vergütung meinte ich eine Zulage von 100% und Überstunden .....also im normalen Dienst plus 7,7 Stunden.
Lg

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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von D-S-E » 04.03.2021, 22:15

Hallo,

es ist eigentlich ganz einfach:

Der Arbeitgeber darf dich während der Stufenweisen Wiedereingliederung genau so einsetzen, wie es auf dem Plan steht, den der Hausarzt ausgestellt hat.

Beispiel 1:
08.-12.03.2021 - 2 Std tgl
15.-19.03.2021 - 4 Std tgl
22.-26.03.2021 - 6 Std tgl
--> Auf diesem Plan sind die Wochenenden freigelassen. Der Arbeitgeber darf dich nur Mo-Fr einsetzen

Beispiel 2:
08.-14.03.2021 - 2 Std tgl
15.-21.03.2021 - 4 Std tgl
22.-28.03.2021 - 6 Std tgl
--> Auf diesem Plan sind die Wochenenden drin, der Arbeitgeber darf dich immer einsetzen.

Wie geht das nun, dass man die individuellen arbeitsfreien Tage berücksichtigt? Ganz einfach - es muss halt eben ALLES unter Bemerkungen stehen. Z.B. Könnte bei Bemerkungen hinter der ersten Woche stehen: "4 Tage zu jeweils 2 Std". Auch Bemerkungen wie "nicht nachts" sind möglich.

Alles, was hier nicht geregelt ist, braucht der Arbeitgeber nicht zu beachten. Deshalb musst du im Grunde, wenn du zu deinem Arzt gehst und um eine Wiedereingliederung bittest, ganz genau überlegt haben/aufgeschrieben haben, was auf dem Plan stehen soll.

Der Arbeitgeber kann wirklich alles machen, was auf dem Plan steht, auch wenn es mehr als die Arbeitszeit ist. Das ist dann nicht sein Fehler, sondern der des Arztes oder von dir.

Ob die Krankenkasse dem Wiedereingliederungsplan aber zustimmt, wenn du laut diesem mehr arbeitest als regulär, steht auf einem anderen Blatt.

Viele Grüße
D-S-E

Rennschnecke
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von Rennschnecke » 04.03.2021, 22:58

Danke für die Antwort ,das war mir und ich denke dem Arzt nicht bewusst.

Mir geht es letztendlich darum , es ist ein gesetzlicher Feiertag.
Und bei diesem stehen mir laut Arbeitsvertrag entweder der Tag in frei zu ,oder halt Zulagen und Überstunden.
Es sind ja auch beides dann eine 4 Tage Woche.
Da ich vertraglich in einer 5 Tage Woche arbeite, mich der AG aber 7 Tage einsetzten könnte , finde ich ziemlich unlogisch.
Dann müsste rein Theoretisch alle Tage explizit einzel aufgeführt sein ?

Czauderna
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von Czauderna » 05.03.2021, 09:55

Rennschnecke hat geschrieben:
04.03.2021, 22:58
Danke für die Antwort ,das war mir und ich denke dem Arzt nicht bewusst.

Mir geht es letztendlich darum , es ist ein gesetzlicher Feiertag.
Und bei diesem stehen mir laut Arbeitsvertrag entweder der Tag in frei zu ,oder halt Zulagen und Überstunden.
Es sind ja auch beides dann eine 4 Tage Woche.
Da ich vertraglich in einer 5 Tage Woche arbeite, mich der AG aber 7 Tage einsetzten könnte , finde ich ziemlich unlogisch.
Dann müsste rein Theoretisch alle Tage explizit einzel aufgeführt sein ?
Hallo,
halten wir fest - es geht nicht um das Finanzielle - nur die Krankenkasse zahlt Krankengeld und das für jeden Tag der Woche (für volle Kalendermonate 30 Tage) , dabei ist es gut zu wissen, dass ggf. auch sozialversicherungspflichtige Zulagen/Zuschläge in die Berechnung des Krankengeldes eingeflossen sind, sofern sie vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im Bemessungszeitraum schon gezahlt wurden.
Die andere Sache ist die Ausgestaltung der Wiedereingliederung und da hat ja D-S-E als aktiver Krankenkassenmitarbeiter schon ausführlich geschrieben, sodass ich darauf nicht weiter eingehen will.
Gruss
Czauderna

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