Wieviele Tage zählen als Lücke

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Susanne42
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Wieviele Tage zählen als Lücke

Beitrag von Susanne42 » 22.04.2019, 11:01

Wenn man eine „Lücke“ in der Krankmeldung hat, also 1-2 Tage zu spät zum Arzt geht, bekommt man aufgrund dieser Lücke vermutlich kein Krankengeld.
Aber was ist, wenn Mann zb 8 Wochen krank war ( also Krankengeld bezieht), dann wieder gesund ist ( Alg1 bezieht) und sich dann nach ca 2 Wochen wieder krankgeschrieben ist?
Dann kann es doch nicht als Lücke gelten, sondern man ist dann einfach wieder krank geworden.
Ist das irgendwo genau in Tagen definiert?
Wann ist es eine Lücke (= kein Krankengeld) und wann ist es ein „doch wieder krank geworden“ (= Krankengeld weiterzahlen)

Czauderna
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Re: Wieviele Tage zählen als Lücke

Beitrag von Czauderna » 22.04.2019, 11:11

Hallo,
du hast recht, das ist keine Lücke, denn während des ALG-1 Bezug bestand auch Arbeitsfähigkeit und demzufolge wurde nach zwei Wochen auch wieder eine Erstbescheinigung ausgestellt und keine Folgebscheinigung.
Lücken gibt es nur, wenn bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit es versäumt wird rechtzeitig eine Folgebscheinigung auszustellen. Eine solche Lücke konnte sich in der Vergangenheit von 1 Tag bis zu mehreren Tagen auftun und das führte dann zum Krankengeldverlust bei arbeitslosen Versicherten und ging in die Geschichte als "Krankengeldfalle" ein. Künftig wiurd diese Falle quasi nicht mehrzuschlagen, denn dann kann bis zu einem Monat rückwirkend eine solche Lücke ohne Krankengeldverlust geschlossen werden, steht so im Gesetz, es gibt aber noch keine Durchführungsbestimmungen.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Wieviele Tage zählen als Lücke

Beitrag von RHW » 22.04.2019, 18:54

Hallo "susanne42",

wenn in dem Zeitraum zwischen zwei Arbeitsunfäghigkeiten eine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch besteht (z.B. als Beschäftigter gegen Arbeitsentgelt oder als Alg1-Bezieher), gibt es keine Probleme: es wird wieder Krankengeld bezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche der Krankenkasse gemeldet wird (Belege übers Ankommen aufbewahren!) und die Krankengeldhöchstdauer noch nicht erschöpft ist.

Wenn in der Lücke zwischen zwei Arbeitsunfäghigkeiten keine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch besteht und die Fortsezungs-AU-Bescheinigung nicht spätestens am nächsten Werktag (Samstag zählt hier nicht als Werktag) nach dem Ende der Vor-AU ausgestellt wird, gibt es Krankengeld-Probleme: je nach Art der Versicherung in der Lücke wird Krankengeld dann gar nicht mehr oder maxinmal für 1 Monat gezahlt.

Die Ausdehnung des Zeitraums auf einen Monat ohne nachteilige Auswirkungen ist ein Gesetz(esentwurf), das/der erst noch in Kraft treten soll/wird (1.5.2019?).

Aktuelle Fassung:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html

Gruß
RHW

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