Zusammenfassung trotz ALG1-Unterbrechung u. geändertes Krankebild

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Moderator: Czauderna

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paul1234
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Zusammenfassung trotz ALG1-Unterbrechung u. geändertes Krankebild

Beitrag von paul1234 » 28.03.2021, 18:34

Hallo,
ich war vom 23.9.19 - 10.1.20 krank geschrieben wegen Gelenkproblemen. Dann vom 11.1. - 10.2. in ALG1 u. vom 11.2.20 - 24.4.21 wieder krank geschrieben. Während der letzten Krankschreibung änderte sich das Krankenbild, am 25.2.20 bekam ich Herzprobleme (Bradygrafie mit Puls unter 30) u. bekam am 26.2.20 einen Herzschrittmacher implantiert. Meine Krankenkasse ist jetzt der Meinung, das das eine hinzugetretene Krankheit ist u. deshalb beide Zeiten zusammengefasst werden müssen u. somit mein Krankengeldanspruch am 21.4.21 endet. Ist das richtig?

mfG. paul1234

Czauderna
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Re: Zusammenfassung trotz ALG1-Unterbrechung u. geändertes Krankebild

Beitrag von Czauderna » 28.03.2021, 19:16

Hallo,
hinzugetretene Erkrankungen verlängern nicht den Krankengeldanspruch, das ist richtig. Damals bestand Krankengeldanspruch wegen Erkrankung A während deren Verlauf die Erkrankung B hinzutrat. Das hatte damals keine Verlängerung des Krankengeldanspruchs zur Folge.
Jetzt ist es aber so, das die Arbeitsunfähigkeit neu begann und das nur wegen Erkrankung B. - Für die Bildung der Blockfrist muss jetzt vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung B drei Jahre zurückgegangen werden und alle Zeiten, für die die Diagnose der Erkrankung B bescheinigt wurde
werden angerechnet -siehe dazu auch diese Erläuterung -
Ich meine, die Kasse hat recht - was meinen die anderen Experten ?
Könnte es aber auch so sein, dass die Kasse jetzt ab dem Tag, an dem damals die Erkrankung B hinzugetreten ist eine neue Blockfrist bilden muss und sich der Gesamtleistungsanspruch wegen Erkrankung B aus dieser errechnet ?.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Zusammenfassung trotz ALG1-Unterbrechung u. geändertes Krankebild

Beitrag von D-S-E » 29.03.2021, 10:25

Hallo,

Erkrankung A = Gelenkschmerzen
Erkrankung B = Herz

Wichtig ist hier erstmal, mit welcher Diagnose die aktuelle AU begann - soweit ich das verstehe, mit Erkrankung A.

Was du uns nicht gesagt hast ist, wie jetzt die Krankmeldungen aussehen. Du hast uns gesagt, dass du ab 11.02. mit Erkrankung A wieder krank warst, dass dann Erkrankung B am 25.02. dazu kam.

Entscheidend ist jetzt aber eigentlich, wie im weiteren Verlauf die AU's aussahen. Bestand die Erkrankung A weiter, auch ab 25.02. und danach? Dann hat die Krankenkasse defintitiv Recht (Hinzutritt).

Steht die neue Diagnose nun auf den weiteren AU's für sich allein? Dann beginnt formal ab dem Tag, an dem Diagnose B für sich allein besteht, eine neue Blockfrist für diese Diagnose und damit auch ein neuer Anspruch auf Krankengeld für die Dauer von 78 Wochen. Theoretisch.

Jetzt schauen wir aber mal auf die Praxis. War die Erkrankung A denn wirklich ausgeheilt? Die Krankenkasse kann unter Umständen auf anderen Wegen nachweisen, dass dem nicht so war. Dass der Gelenkschmerz nicht mehr auf den AU's steht (wenn dem denn so ist) kann ja auch einfach daran liegen, dass die AU's nun vom Kardiologen ausgestellt werden.

Ganz so einfach ist das also nicht.

Viele Grüße
D-S-E

paul1234
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Re: Zusammenfassung trotz ALG1-Unterbrechung u. geändertes Krankebild

Beitrag von paul1234 » 29.03.2021, 16:38

Übersicht Diagnoseschlüssel auf Krankenscheine:
bis zum 10.1.20: M54.2 G + H93.1 G
11.2.20 - 25.2.20: M25.56 G R + M25.57 G.R.
2.3.20 - 31.3.20: M25.56 G.R. I44.2 G I10.8 G
Aber steht dem Hinzutritt einer Krankheit nicht die Gesundschreibung (ALG1-Bezug) vom 11.1 - 10.2.20 entgegen? Denn im § 48SGB5 unter dem Absatz 2.3.1. Begriff „hinzugetretene Krankheit" als Bedingung: "Es reicht insoweit aus, dass die Krankheiten zumindest an
einem Tag zeitgleich nebeneinander bestanden haben" - das bedeutet doch im Umkehrschluß bei meinem Fall dass das nicht als hinzugetretene Krankheit gerechnet werden kann?

D-S-E
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Re: Zusammenfassung trotz ALG1-Unterbrechung u. geändertes Krankebild

Beitrag von D-S-E » 29.03.2021, 19:12

Das, was du jetzt an Diagnosen angibst, stellt noch mal eine ganz andere Situation dar.

23.09.2019-10.01.2020: Rücken/Bereich Halswirbelsäule + Tinnitus
11.01.2020-10.02.2020 Arbeitsfähig
11.02.2020-25.02.2020 Knie/Unterschenkel
26.02.-01.03.2020 ??? (Krankenhaus wegen Herz?)
02.03.-31.03.2020 Knie/Unterschenkel + Herz
Ab 01.04.2020 mit welchen Diagnosen? Wie bis 31.03.2020?

Ging die AU ab 11.02.2020 wirklich genau bis zum Tag vor dem Krankenhausaufenthalt? Hier kommt es wirklich auf jeden Tag an.

So wie ich die Situation vorläufig einschätze (deine Infos wären hier noch wichtig) ist für deine Situation maßgeblich die Blockfrist für "Knie/Unterschenkel". Herz wäre dann hinzugetreten.

Das würde bedeuten: 23.09.2019-10.01.2020 ist NICHT anrechenbar.

Die Situation sieht aber ggf. wieder völlig anders aus, wenn du ab 01.04.2020, also im letzten Jahr, auch wieder wechselnde Diagnosen hattest.

Wichtig ist noch: Hattest du VOR dem 11.02.2020 (in den 3 Jahren davor) Erkrankungen, die dieses Knie/Unterschenkel (gleiche Seite) betreffen?

Gut möglich, dass dann die Aussteuerung korrekterweise erst Anfang August 2021 ist.

Wie siehst du es, @Czauderna?

Viele Grüße
D-S-E

Czauderna
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Re: Zusammenfassung trotz ALG1-Unterbrechung u. geändertes Krankebild

Beitrag von Czauderna » 29.03.2021, 20:16

Hallo,
vor dem Krankenhaus war Knie/Unterschenkel und nach dem Krankenhaus auch.
Dann muss man davon ausgehen, dass auch während des Krankenhausaufenthaltes Knie/Unterschenkel war.
Für mich gilt die Blockfrist erstmal aufgrund der vorliegenden Daten und Diagnosen) ab 11.02.2020.
Das aber auch ohne Gewähr (wie immer hier im Forum), weil, wie D-S-E es auch schon geschrieben hat, wir die Diagnosen ab dem 01.04.2020
nicht kennen.
Die Zeit vom 23.9.2019 - 10.01.2020 schließe ich vorerst auch aus, allerdings kann theoretisch auch zwischen Halswirbelsäule und Knie/Unterschenkel ein Zusammenhang bestehen - wenn dies der Fall wäre ( sollte die Kasse ggf. über den MDK geklärt haben), sehe die Sache etwas anders aus.
Gruss
Czauderna

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