Krankengeld mit Wartefrist

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Moderator: Czauderna

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Papi2
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Krankengeld mit Wartefrist

Beitrag von Papi2 » 25.06.2018, 10:41

Hallo,

Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ich durch euch etwas schlauer werden kann: Ich bin seit 2008 durchgängig in Arbeit, habe im November 2017 den AG gewechselt. Im Mai war ich 1 Monat arbeitslos. Habe am 01.06.18 eine neue Stelle angetreten. Nun bin ich seit 06.06.18 bis voraussichtlich 13.07.18 krankgeschrieben. Der neue AG hat mich nun gekündigt.
Da es eine Wartezeit gibt, muss ich nun Krankengeld beziehen. Wie wird das ganze denn nun berechnet? Da blick ich noch nicht ganz durch...

Czauderna
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Re: Krankengeld mit Wartefrist

Beitrag von Czauderna » 25.06.2018, 11:21

Papi2 hat geschrieben:Hallo,

Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ich durch euch etwas schlauer werden kann: Ich bin seit 2008 durchgängig in Arbeit, habe im November 2017 den AG gewechselt. Im Mai war ich 1 Monat arbeitslos. Habe am 01.06.18 eine neue Stelle angetreten. Nun bin ich seit 06.06.18 bis voraussichtlich 13.07.18 krankgeschrieben. Der neue AG hat mich nun gekündigt.
Da es eine Wartezeit gibt, muss ich nun Krankengeld beziehen. Wie wird das ganze denn nun berechnet? Da blick ich noch nicht ganz durch...
Hallo, willkommen im Forum
- ich gehe mal davon aus, dass diese Beschäftigung ab dem 01.06.2018 nicht befristet war - in diesem Fall ist es so, dass gegenüber der Krankenkasse ab dem 06.06.2018 ein Krankengeldanspruch besteht, vorausgesetzt, dass auch die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei der Kasse eingegangen ist. Die Kasse muss nun bis zum 28.06.2018 Krankengeld zahlen, danach wäre der Arbeitgeber mit seinen sechs Wochen an der Reihe. Es kommt nun darauf an, zu wann er dir gekündigt hat. Liegt das Ende der Beschäftigung vor dem 28.06.2018, dann muss die Krankenkasse auch über das Ende der Beschäftigen hinaus Krankengeld zahlen. Was die Berechnung betrifft, so wird das vereinbarte Bruttogehalt zugrunde gelegt, zzgl. einer eventuellen , beitragspflichtigen,Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld)innerhalb der letzten 12 Monate von einem anderen Arbeitgeber
Gruss
Czauderna

Papi2
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Beitrag von Papi2 » 25.06.2018, 12:48

Hallo Czauderna,

danke für die schnelle Antwort.
Die Beschäftigung war für 6 Monate befristet, also bis 30.11.18.
Gekündigt wurde ich nun zum 02.07.18.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.06.2018, 14:38

Hallo,
ja, dann dürfte es so sein, wie ich es geschrieben habe.
Gruss
Czauderna

Papi2
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Beitrag von Papi2 » 25.06.2018, 19:24

ok,also vom 29.06.-02.07.18 greift dann wieder der AG mit der Entgeltfortzahlung.und wie verhält es sich nach der Kündigung, also ab 03.07.18? Ist ja klar, dass ich dann ALG1 beantragen muss oder wird dann weiter Krankengeld gezahlt?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.06.2018, 19:47

Papi2 hat geschrieben:ok,also vom 29.06.-02.07.18 greift dann wieder der AG mit der Entgeltfortzahlung.und wie verhält es sich nach der Kündigung, also ab 03.07.18? Ist ja klar, dass ich dann ALG1 beantragen muss oder wird dann weiter Krankengeld gezahlt?
Hallo,
die Arbeitsunfähigkeit ist doch bereits bis zum 13.07.2018 bestätigt,ergo muss die Krankenkasse ab dem 03.07.2018 Krankengeld zahlen.
Gruss
Czauderna

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