Änderung Pflichtversichert in freiwillig versichert

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
Anja16
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.2016, 19:17

Änderung Pflichtversichert in freiwillig versichert

Beitrag von Anja16 » 05.02.2016, 18:52

Liebes Forum!
Meine Krankenkasse hat mir heute mitgeteilt, dass ich keinen Wahltarif auf Krankengeld beantragen kann, da ich als Selbstständige pflichtversichert sei, obwohl ich damals eine freiwillige Versicherung beantragt hatte. Da ich gerne freiwillig versichert sein möchte, eben wegen dem Krankengeld, möchte ich jetzt wissen, ob dies noch nachträglich änderbar ist, da ich vermute, dass die Krankenkasse damals einen Fehler gemacht hat. Ich hatte im Oktober 2012 die Krankenkasse um eine freiwillige Versicherung zum 1.11.12 gebeten. Daraufhin teilte mir die Versicherung folgenden Text mit Schreiben vom 23.10.12 mit: „Ihr Antrag auf eine freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist bei uns am 22.10.12 eingegangen. Sofern die Abmeldung aus der Pflichtversicherung erfolgt ist, werden wir Ihren Antrag weiter bearbeiten und Sie in die freiwillige Versicherung aufnehmen. Ihre freiwillige Mitgliedschaft wird mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beginnen. Es geht Ihnen dann ein entsprechender Bescheid zu.“ Dann habe ich am 21.12.12 einen Brief von der Krankenkasse erhalten, mit folgendem Inhalt: „Ihre freiwillige Krankenversicherung ab 1.11.12 haben wir storniert, da Sie über das JobCenter weiter versichert wurden.“ Am 4.2. habe ich einen Brief an die Krankenversicherung geschickt, da ich weiter nichts von der Krankenkasse gehört hatte, da ich davon ausging, dass die freiwillige Versicherung weiter geht, sobald die Abmeldung vom JobCenter bei der Krankenkasse eingegangen ist. Ich habe die Stornierung nicht als absolute Kündigung verstanden, da ich ja eine freiwillige Versicherung wollte. Der Inhalt des Briefes an die Krankenkasse vom 4.2. lautete: „hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich meine Adresse geändert hat. Seit dem 1.12.12 erhalte ich keine Leistungen vom JobCenter.“ Betreffzeile: Freiwillige Versicherung. Da sich dann weiterhin nichts tat, hatte ich am 25.2. bei der Krankenkasse angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass noch keine Abmeldung vom JobCenter vorliegt und diese angefordert wird. Am 5.3. erhielt ich dann einen Brief von der Krankenkasse mit folgendem Inhalt: „vielen Dank für Ihre Mitteilung, dass Sie nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften möglicherweise der allgemeinen Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.“ Und ich sollte dann einen Bogen ausfüllen, den ich dann auch zurückgeschickt hatte. Jetzt erst im Nachhinein verstehe ich, warum die Krankenkasse so gehandelt hat und dies als allgemeine Versicherungspflicht deklariert hatte, aber ehrlich mir war das damals nicht so ersichtlich... Muss ich jetzt auf die Kulanz der Krankenkasse hoffen, oder haben die Ihre Beratungspflichten nicht eingehalten? Warum heißt es eigentlich Stornierung, obwohl die ja scheinbar meine Versicherung gekündigt hatten? Gilt die erste Willenserklärung von mir zur freiwilligen Versicherung eigentlich auch nach der Stornierung der Versicherung weiter, oder war ab da an wirklich davon auszugehen, dass ich noch mal die freiwillige Versicherung beantragen muss? Und ab wann gilt die Wartezeit, ab 1.12.12 oder ab 21.12.12, nachdem mir mitgeteilt worden ist, dass die Versicherung storniert wurde? Das wäre ja dann eigentlich sehr fies, da die Krankenkassen dann immer so lange stornieren könnten, bis die Frist abgelaufen ist...Ich bin sehr ratlos...ich möchte unbedingt, dass ich als freiwilliges Mitglied geführt werden.
Vielen lieben Dank

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.02.2016, 19:48

Hallo,
ich kenne es so - wenn die Pflichtversicherung endet und der Versicherte innerhalb von 14 Tagen nach Anfrage durch die Kasse keine Reaktion zeigt, bzw. keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist die Kasse die Mitgliedschaft als "freiwillige" Versicherung fortsetzen muss. Ich kenne es weiterhin, dass innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht auch der Status, z.B. hauptberuflich Selbständig geklärt werden kann. Warum die Kasse die den Krankengeldwahltarif verweigert, obwohl sie den Status "hauptberuflich Selbständig" offenbar festgestellt hat kann ich mir nur so erklären, dass die Kasse auch die Versicherung selbst nach dem § 5 Abs. 13 SGBV V begründet und da ist das meines Wissens nach tatsächlich nicht möglich. Ich bin aber der Meinung, aufgrund deiner Schilderung, dass deine Mitgliedschaft nicht nach Abs. 13 begründet werden darf sondern als tatsächlich freiwillig anzusehen ist - was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna

Anja16
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.2016, 19:17

Beitrag von Anja16 » 05.02.2016, 21:18

Danke für die Antwort! Also die Krankenkasse hat es so begründet, weil ich damals nicht innerhalb von 3 Monaten die freiwillige Versicherung nach deren Meinung beantragt hätte, nachdem ich aus dem Alg II Bezug ausgeschieden bin. Ich habe aber den Antrag schon vor dem Ausscheiden gestellt, dann wurde diese von der Kasse storniert, da ich noch einen Monat länger im ALG II Bezug war. Mein Schreiben vom 4.2. haben Sie gar nicht berücksichtigt und erst auf meinem Anruf vom 25.2. reagiert und mir erst am 5.3. einen Fragebogen zur Feststellung der Beitragshöhe zugeschickt, als dann der Zeitraum tatsächlich abgelaufen war.
Naja, ich finde es verwirrend. Und was sollte ich tun, damit ich doch als freiwillig versicherte gelte?
Danke.

D-S-E
Beiträge: 446
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 05.02.2016, 22:24

Nach der Schilderung tendiere ich dazu, dass eine freiwillige Versicherung korrekt wäre. Offenbar hat die Krankenkasse einem Fehler gemacht.

Eine Bescheingung über die versicherungsbegründenden Zeiträume könnte hier weiterhelfen. Diese kannst Du bei der KK anfordern.

Wahrscheinlich kannst Du nichts mehr tun. Die Widerspruchsfristen dürften ja abgelaufen sein.

Antworten