als Rentner Pflichtversicherung möglich?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Franziska50
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als Rentner Pflichtversicherung möglich?

Beitrag von Franziska50 » 09.12.2013, 20:34

Hallo,
ich hab jetzt noch eine ganz andere Frage.
Ich bin jetzt 63 Jahre alt und war immer in der gesetzlichen Krankenversicherung, seit mehr als 30 Jahren freiwillig dort versichert. Ich habe jetzt einen Teil meiner Rente aus einem Versorgungswerk beantragt, dazu kommt noch in 2 Jahren eine Rente von der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese beiden Rentenversicherungsträger zahlen keine Zuschüsse zur Krankenversicherung mit der Rente. Wenn ich 65 Jahre alt bin, habe ich noch eine kleine Rente aus der Rentenversicherung der Angestellten zu erwarten (es handelt sich um Ansprüche aus einem Versorgungsausgleich, kurzzeitiger eigener Beschäftigung als Angestellte und Kindererziehungszeiten- sowie Ausbildungszeiten). Diese Rente wird aber weniger als 10% meiner gesamten Rentenbezüge ausmachen.
Meine Frage ist: Könnte ich , wenn ich in 2 Jahren diese gesetzliche Rente erhalte, pflichtversichert werden? Ich würde mich dann wesentlich besser stellen, auch wenn ich meine Beiträge weitgehend selbst tragen müsste , weil bei Pflichtversicherten die KK nicht auf Zinseinkünfte, private Renten, Mieteinkünfte ect zugreift.
Ich hoffe, dass bei so speziellen Fragen überhaupt jemand was weiss?
LG von Franziska

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.12.2013, 21:04

Hallo,
wenn du die Vorversicherungszeit erfüllt hast (9/10 Regelung) dann wirst du ab Tag der Rentenantragstellung grundsätzlich pflichtversichert und zahlst dann nur für Renten und Versorgungsbezüge Beiträge an die Krankenkasse.
Wenn du deine genauen Daten (erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung, mutmasslicher Tag der Rentenantragstellung und lückenlos deine Krankenkassenzeiten) hier einstellst können wir dir zumindest schon mal sagen ob du als Rentnerin mal pflichtversichert wirst.
Gruss
Czauderna

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 09.12.2013, 22:12

Hallo Czauderna,
Schon mal danke für die Antwort.
Ich habe erstmals 1971 als Angestellte gearbeitet. Nur 3 Monate. Vorher Kindererziehung. Dann Abendgymnasium, Studium, diese Zeiten sind in meinem Rentenverlauf, den ich immer von der BfA bekomme, anerkannt. Versorgungsausgleich für 9 Ehejahre, von 67 bis 76.
Danach ab 1982 als Ärztin tätig, zuerst angestellt, danach 20 Jahre selbständig. Seit 1982 von der Rentenversicherungspflicht befreit, da das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Seit 2 Jahren nur gering berufstätig auf Honorarbasis. Jetzt zunächst einen Rentenantrag gestellt beim Versorgungswerk. Die Rente von der BfA wird erst mit 65 +4 Monate gezahlt (also 4/2016), früher ist auch mit Abzug nicht möglich, da irgendwelche diesbezüglichen Wartezeiten nicht erfüllt sind.
Krankenversichert immer gesetzlich, zuerst familienmitversichert mit dem 1. Ehemann. Dann ab 1982 bis dato freiwillig versichert. Mein jetziger Ehemann ist privat versichert.
Falls pflichtversichert prinzipiell ginge, soll ich das dann bei der KK erst beantragen, wenn die BfA-Rente zur Auszahlung kommt?
Vielen Dank für die Ratschläge.
Lg von Franziska

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.12.2013, 23:54

Hallo,
so, wie geschildert, erfüllst die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner, allerdings erst ab Tag der Rentenantragstellung bei dern gesetzlichen Rentenversicherung. Vorher wirst du dich weiter freiwillig versichern müssen und dann zählt dein Gesamteinkommen und je nach Höhe deines eigenen Einkommen ggf. auch das Einkommen deines PKV-versicherten Ehemanns.
Gruss
Czauderna

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 10.12.2013, 09:47

Vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Lg Franziska

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 22.12.2013, 00:24

Hallo,

es geht mir jetzt nochmal um die Möglichkeit, in 2 Jahren in die KVdR aufgenommen zu werden.

Ich hatte ja oben bereits erwähnt, dass ich jetzt erst einmal eine Rente aus einem Versorgungswerk beantragt habe. Heute habe ich den Rentenbescheid über diese Rente erhalten. So weit so klar. Es steht drin, dass man eine Prüfung veranlasst habe, ob ich in die KVdR der Rentner komme oder nicht. Diese Frage kann ja jetzt gar nicht positiv beschieden werden, weil ich diese Rente definitiv erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen könnte (eine vorzeitige Inanspruchnahme ist lt. Versicherungsverlauf ausgeschlossen,

Nun habe ich gegoogelt und in einer längeren Abhandlung der Deutschen Rentenversicherung gelesen, dass "die KVdR darüberhinaus auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Rentner oder Rentenantragsteller von der Krankenversicherungspflicht befreit worden ist. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn bereits eine weitere Rente bezogen wird und bei dieser Rente eine Befreiung von der KVdR ausgeschlossen wurde".

Das hört sich für mich so an, als könne genau dieser Kontext auf mich zutreffen. Genau das wollte ich vermeiden.

Ich will unbedingt diese Pflichtversicherungskriterien erfüllen, u.a. wegen der ansonsten fälligen Zahlungen an die KK aus meinen privaten Rentenversicherungen (s. anderer thread).

Ich werde am Montag erst mal versuchen , telefonisch weiter zu recherchieren bei der KK und meinem Versorgungswerk (wobei ich wenig Hoffnung auf eine Klärung des Sachverhalts am Telefon habe).

Ansonsten könnte ich der Rente wohl innerhalb von 4 Wochen noch widersprechen. Lieber würde ich versuchen, noch 2 Jahre so, also ohne eine Rente über die Runden zu kommen, als mir die Sache jetzt noch weiter zu vermasseln. Es wäre für mich günstiger, von Ersparnissen zu leben, als die KK mit Zehntausenden von Euros an meinen aus meinen Ersparnissen getätigten Versicherungen partizipieren zu lassen.

Hat jemand dazu eine Erkenntnis?

LG von Franziska

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.12.2013, 11:03

Hallo,
Die Befreiung von der KVdR. Betrifft nur gesetzliche Renten und erfolgt auf Antrag des Betroffenen und nicht automatisch, hat also meiner Meinung nach mit deinem Fall nix zu tun.
Wenn du z.b aufgrund eines anderen Rentenbezugs (Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenrente) schon mal die Befreiung beantragt hättest, dann würde dies auch für das Altersruhegel gelten.
Gruss
Czauderna

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 22.12.2013, 12:32

Franziska50 hat geschrieben: Nun habe ich gegoogelt und in einer längeren Abhandlung der Deutschen Rentenversicherung gelesen, dass "die KVdR darüberhinaus auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Rentner oder Rentenantragsteller von der Krankenversicherungspflicht befreit worden ist. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn bereits eine weitere Rente bezogen wird und bei dieser Rente eine Befreiung von der KVdR ausgeschlossen wurde".
Hallo Franziska,

da steht "ausgesprochen" wurde, nicht "ausgeschlossen" wurde (Merkblatt R0815).

Das betrifft dich nicht. Es geht hier um Personen, die sich bewusst gegen die GKV entschieden haben, weil sie in der PKV bleiben wollten. Beispiel: Jemand ist in der PKV. Der Ehepartner stirbt, und der jemand hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Weil der Verstorbene die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt hat, wird der Hinterbliebene ebenfalls in der KVdR pflichtversichert. Er kann dann aber beantragen, dass er von der KVdR befreit wird und in der PKV bleiben kann. (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Dann kann der jemand später auch nicht über Altersrente in die KVdR kommen.

Das was du vom Versorgungswerk bekommst ist auf amtsdeutsch keine "Rente", sondern ein "Versorgungsbezug". Deswegen gelten die "Rentenregeln" hier nicht.

Für das Versorgungswerk ist aus folgendem Grund trotzdem wichtig, ob du pflicht- oder freiwillig versichert bist:

Wenn du freiwillig versichert bist, wird der Versorgungsbezug ohne Beitragsabzug zu 100% an dich ausgezahlt. Du selbst musst dann 15,5% an die Krankenkasse zahlen.

Wenn du pflichtversichert bist, werden die Beiträge vom Versorgungswerk direkt an die Krankenkasse abgeführt. An dich wird vom Versorgungswerk nur der Rest überwiesen.

Wenn sich dein Status im Laufe des Bezugs verändert, wird die Beitragsabführung entsprechend umgestellt.

Gruß
Swantje

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 22.12.2013, 13:22

Swantje Du hast recht. In dem Text steht "ausgesprochen" nicht ausgeschlossen.
Nun dann bin ich jetzt etwas beruhigt, wenn Ihr sagt, dass diese Ausführungen sich nicht auf mich anwenden lassen. Ich hatte schon befürchtet, dass ich, weil der Versorgungsbezug 2 Jahre vor der gesetzlichen Rente in Anspruch genommen wird, jetzt für alle Zeiten freiwillig krankenversichert bleiben muss. Die Voraussetzungen für eine KVdR erfülle ich ja zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Ich habe befürchtet, man würde einmalig eingestuft und dabei bleibt es, Aber ich hab ja von dieser ganzen Materie keine Ahnung. Das macht mich zeitweilig wahnsinnig. Man fühlt sich so ohnmächtig. Ich versuche, mich zu informieren und kapiere trotzdem wenig. Sorry, ich hoffe ich nerve Euch nicht.
Danke und lg von Franziska

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 23.12.2013, 11:31

Hallo,
ich wollte nur kurz berichten, dass ich heute auf Anhieb mit einer Sachbearbeiterin der Krankenkasse über das Thema KVdR sprechen konnte und sie mir bestätigt hat, dass es sich genauso verhält, wie Ihr gesagt habt.
LG und schöne Weihnachten an alle.

Franziska

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