als Rentner von der PKV in die GKV

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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georg104
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Registriert: 26.01.2007, 20:51

als Rentner von der PKV in die GKV

Beitrag von georg104 » 26.01.2007, 21:15

Wer weiss, ob als Rentner ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich ist?

ramirez93
Beiträge: 161
Registriert: 21.12.2006, 17:27

Beitrag von ramirez93 » 27.01.2007, 20:31

ich!

es ist nach jetzigem Stand ohne wenn und aber nicht möglich!

Gruß,
ramirez

jammi
Beiträge: 36
Registriert: 07.09.2006, 19:02

Beitrag von jammi » 27.01.2007, 21:47

auch nach zukünftigen stand ;)

einzige möglichkeit ist der wechsel in einen basistarif (ab 1.4.)der privaten versicherung die günstiger sein sollte.

wolf
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Registriert: 24.01.2007, 20:34

Beitrag von wolf » 29.01.2007, 10:18

Hallo georg104,

wie bei allen Personen ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur möglich wenn man versicherungspflichtig wird.
Die Rentenantragstellung bzw. der Bezug einer Rente ist grundsätzlich ein versicherungspflichtiger "Tatbestand".
Aber:
Nur dann, wenn Du 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst.
Konkret bedeutet dass, wenn du bereits die letzten 3 Jahre PKV versichert warst, wirst du die Vorversicherungszeit nicht erfüllt haben.

Diesel
Beiträge: 81
Registriert: 11.12.2006, 08:53

Beitrag von Diesel » 10.07.2007, 09:10

wolf hat geschrieben:Hallo georg104,

wie bei allen Personen ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur möglich wenn man versicherungspflichtig wird.
Die Rentenantragstellung bzw. der Bezug einer Rente ist grundsätzlich ein versicherungspflichtiger "Tatbestand".
Aber:
Nur dann, wenn Du 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst.
Konkret bedeutet dass, wenn du bereits die letzten 3 Jahre PKV versichert warst, wirst du die Vorversicherungszeit nicht erfüllt haben.
Nicht nur die Erfüllung der Vorversicherungszeit könnte ein Problem darstellen. Geltendes Recht (§6 Absatz 3a SGB V) schliesst für Personen, älter als 55 Jahre sind, grundsätzlich eine Versicherungspflicht aus, selbst wenn dem Grunde nach gem. §5 SGB V eine versicherungspflicht eintreten müsste. Damit soll vermieden werden, dass sich Personen dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen entziehen (weil die PKV wenn man noch jünger ist unter Umständen günstiger ist) und sich dann, wenn es ihnen zu teuer wird im Alter wieder gesetzlich versichern.

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