Angestellter & Selbstständig

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
MrChau
Beiträge: 2
Registriert: 01.10.2017, 17:22

Angestellter & Selbstständig

Beitrag von MrChau » 13.10.2017, 11:19

Hallo zusammen,
folgenden Situation:
Angestellt 60h Woche ca. 40k Jahresbrutto
Nebenberuflich Selbstständig 10h Woche ca. 120k Jahreeinnahmen

Muss ich aufgrund der hohen Einnahmen aus der Selbständigkeit mehr Krankenkassenbeiträge bezahlen, obwohl ich über meinen Arbeitgeber schon welche bezahle?

Vielen Dank für die Hilfe.

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 13.10.2017, 12:14

Moin,

also den Stress mit den 60h die Woche würde ich mir ja gar nicht mehr antun :)

So wie ich das sehe überwiegt wirtschaftlich die selbständige Tätigkeit.
Du müsstest den Höchstbeitrag in der Krankenversicherung bezahlen.

Aber aus der Angestelltentätigkeit fallen keine Beiträge mehr an.

D-S-E
Beiträge: 446
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 13.10.2017, 12:20

Hallo MrChau,

sobald du der Krankenkasse die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gemeldet hast, wird diese prüfen, ob du diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübst. Die Info solltest du der Krankenkasse umgehend geben! Die Prüfung erfolgt anhand bestimmter Kriterien und ist meines Erachtens für deinen Fall nicht eindeutig. Die Entscheidung trifft in jedem Fall die Krankenkasse.

Stellt die Krankenkasse fest, dass du nebenberuflich selbstständig bist, zahlst du deine Beiträge ausschließlich aus den Einkünften aus der Beschäftigung.

Beurteilt dich die Kasse als hauptberuflich selbstständig, dann bist du ab Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig. Beiträge werden dann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über den Arbeitgeber gezahlt, ggf. erfolgt eine Rückabwicklung, falls bereits eine Beitragszahlung erfolgt ist.

Wenn du den Bescheid erhälst, dass die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig beurteilt, erhälst du die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach erhalt des Schreibens deinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse zu erklären und eine private Versicherung nachzuweisen. Dies muss allerdings lückenlos erfolgen. Kannst du keine unmittelbare Anschlussversicherung nachweisen oder hälst du die Frist nicht ein, bleibst du in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied. In diesem Fall zahlst du den Höchsgbeitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze, es sei denn, du weist niedrigere Einkünfte nach. Die Beiträge sind dann von dir selbst zu zahlen.

Wenn du danach in die private Versicherung wechseln willst, kannst du dies nur durch reine reguläre Kündigung.

Viele Grüße
D-S-E

MrChau
Beiträge: 2
Registriert: 01.10.2017, 17:22

Beitrag von MrChau » 13.10.2017, 13:15

@broemmel
Das ist auch in Planungen, ich will aber erstmal abwarten wie lange die Einnahmen auf dem Niveau bleiben.

@D-S-E
Danke für diese ausführliche und klare Antwort.
Dann werde ich mich mal bei der Krankenkasse melden.
Vielen dank!

Antworten