Anpassung der Beiträge für Selbständige im laufenden Jahr

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Quernetz
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Anpassung der Beiträge für Selbständige im laufenden Jahr

Beitrag von Quernetz » 13.02.2020, 11:12

Hallo,
ich habe ein Verständnisproblem zu der aktuellen Regelung der Neufestsetzung der GKV-Beiträge nach Einreichung des Steuerbescheids und wäre dankbar für eine Information.

Werden die im laufenden Jahr bereits entrichteten Beiträge nach Eingang des Steuerbescheids vom Vorjahr angepasst?

Beispiel:
Für Januar bis März 2020 wurden bereits Beiträge zur GKV entsprechend dem Steuerbescheid für 2018 gezahlt. Im April wird der Steuerbescheid für 2019 bei der Krankenversicherung eingereicht und der Breitrag wird für die Monate in 2019 neu festgesetzt. Der Gewinn in 2019 war niedriger als in 2018 und somit erfolgt eine Rückerstattung/Verrechnung der zuviel gezahlten Beiträge für 2019 und eine niedrigere Festsetzung der zukünfigen Beiträge ab April 2020.
Was ist nun mit den 3 bereits in 2020 gezahlten (zu hohen) Beiträgen? Werden diese erst mit dem Steuerbescheid für 2020, also im Folgejahr, ausgeglichen oder erfolgt der Ausgleich sofort?

Zum Vergleich:
Bei den Einkommensteuervorauszahlungen werden die noch nicht gezahlten "Raten" im laufenden Jahr niedriger angesetzt um die zuviel geleisteten Vorauszahlungen auszugleichen. Ich habe den Verdacht, dass dies bei den GKV-Beiträgen anders ist?

Czauderna
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Re: Anpassung der Beiträge für Selbständige im laufenden Jahr

Beitrag von Czauderna » 13.02.2020, 11:58

Hallo und willkommen im Forum.
Der eingereichte Steuerbescheid für 2019 hat zur Folge, dass die vorläufige Einstufung für 2019 jetzt zu einer endgültigen wird und demzufolge entweder eine Rückzahlung der für 2019 zu viel gezahlten Beiträge erfolgt oder eine Nachforderung bei zu niedrig gezahlten Beiträgen.
Die Einstufung für 2020 bleibt aber vorläufig, wird aber trotzdem aufgrund des nun vorliegenden Bescheides für 2019 entsprechend angepasst, was aber nur für die Zukunft gilt, d.h. Januar und März bleiben erst mal außen vor. Erst wenn der Bescheid für 2020 vorliegt, werden auch diese drei Monate endgültig festgelegt und es erfolgt Nachforderung oder Rückzahlung.
Langer Rede, kurzer Sinn - du hast recht mit deiner Vermutung.
Gruss
Czauderna

Quernetz
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Re: Anpassung der Beiträge für Selbständige im laufenden Jahr

Beitrag von Quernetz » 13.02.2020, 15:55

Danke!

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