AOK Kündigung u. Bindungsfrist von 18 Monaten

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Giuseppe Bovino
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AOK Kündigung u. Bindungsfrist von 18 Monaten

Beitrag von Giuseppe Bovino » 21.07.2014, 09:19

Hallo Zusammen,
meine Mitgliedschaft bei der AOK hat im Oktober 2013 begonnen; seit Januar 2014 habe ich eine freiwillige Mitgliedschaft, da ich in der Zwischenzeit Selbständig geworden bin.

Jetzt würde ich zu einer anderen Krankenkasse wechseln, aber wie läuft’s genau mit der Kündigung? Bisher hatte ich nicht diese Aspekt betrachtet.

Wenn ich mir die freiwillige Versicherung anschaue steht dort geschrieben:
“Die Kündigung wird wirksam, wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist” lautet meine freiwillige Versicherung. Also, was impliziert die eventuelle Nichterfüllung der Bindungsfrist?

Ich bräuchte richtig kündigen; also ich frage mich: gibt’s einige Vertragsstrafe bzw Zusatzbeiträge bei Nichterfuellung der Bindungsfrist von 18 Monaten?? Wenn so, obwohl ich Krankenkasse wechseln will, würde ich erstens keine Strafzahlungen / Extrakosten bestreiten!

Sollte ich ansonsten auf das Ende der Bindungsfrist warten (d.h. Juli 2015), um kein Risiko einzugehen? Kann Jemand mir ein bisschen erklären, ob es andere Alternative gibt?

Vielen Dank!

Poet
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Beitrag von Poet » 21.07.2014, 11:28

@Guiseppe: 18Monate wären nach Deinen Angaben am 31.03.2015 rum denn die Zeit vor der frw. Versicherung zählt mit. Dazu müsstest Du bis zum 31.01.2015 die Kündigung schicken. Eine Alternative gibt es Deinem Fall keine,selbst die Sonderkündigungsmöglichkeit bei Einführung eines Zusatzbeitrages im Januar 2015 lässt Dich nicht eher raus.

Giuseppe Bovino
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Beitrag von Giuseppe Bovino » 23.07.2014, 10:21

Danke @Poet: wenn es keine Alternative gibt, warte ich auf das Ende diesen 18 Monaten. Kein Risiko und das ist besser: auf jeden Fall will ich keine Zusatzbeitraegen bzw Extra-Kosten fuer die Kündigung bezahlen und der monatliche Beitrag fuer die neue Krankenkasse waere in jedem Fall gleich...

PS: die aktuelle (freiwillige) Mitgliedschaft ist aber im Januar 2014 begonnen; also die Bindungsfrist wird am 30.06.2015 erfüllt, oder?

Poet
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Beitrag von Poet » 23.07.2014, 17:54

@Guiseppe: Die Bindefrist ist Deinen Angaben zufolge am 31.03.2015 schon erfüllt, d.h. Du kannst bis 31.01.2015 zum 31.03.2015 kündigen und ab 01.04.2015 Mitglied einer anderen Kasse sein.

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