Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Adam
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Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Adam » 11.06.2020, 16:00

Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich mit meiner Anfrage hier richtig bin.

Ich war bis Oktober 2018 bei der IKK freiwillig (als Selbständiger) krankenversichert und habe aufgrund einer Weltreise meine Mitgliedschaft gekündigt. Ich habe auch danach weiterhin als Selbständiger Einnahmen für das Jahr 2018 generiert und nun kürzlich meinen Einkommenssteuerbescheid 2018 erhalten, den ich ja bei der IKK für die endgültige Festsetzung der Beiträge einreichen muss.
Wie werden diese Beiträge nun berechnet? Ich war ja nur bis zum 31. Oktober bei der IKK versichert. Der Einkommenssteuerbescheid zeigt aber nur den ganzjährigen Gewinn. Kann ich mithilfe einer BWA für Januar bis Oktober 2018 meine tatsächlichen Einnahmen aufzeigen?

Vielen Dank schon einmal vorab!

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Czauderna » 11.06.2020, 16:51

Hallo und willkommen im Forum.
Ja, es werden nur die Einnahmen bis Oktober herangezogen, d.h. die Kasse geht hin und nimmt den Betrag lt. entsprechendem Einkommensteuerbescheid, teilt den durch 12 und multipliziert dann mit 10.
Gruss
Czauderna

Adam
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Adam » 11.06.2020, 17:06

Hallo Czauderna,

vielen Dank!

Die Durchschnitts-Berechnung (Teilung durch 12, multipliziert mit 10) ist genau das, was mir nicht gefallen würde, da ja die letzten beiden Monate des Jahres für die GKV vollkommen irrelevant sind, denn ich war da ja nicht mehr bei ihnen versichert. Daher würde ich gerne eine BWA von meinem Steuerberater für die 10 Monate + Einkommenssteuerbescheid abgeben. So kann ganz genau festgestellt werden, welche Beiträge für die versicherte Zeit angefallen sind. Ist das so machbar?

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Czauderna » 11.06.2020, 18:38

Adam hat geschrieben:
11.06.2020, 17:06
Hallo Czauderna,

vielen Dank!

Die Durchschnitts-Berechnung (Teilung durch 12, multipliziert mit 10) ist genau das, was mir nicht gefallen würde, da ja die letzten beiden Monate des Jahres für die GKV vollkommen irrelevant sind, denn ich war da ja nicht mehr bei ihnen versichert. Daher würde ich gerne eine BWA von meinem Steuerberater für die 10 Monate + Einkommenssteuerbescheid abgeben. So kann ganz genau festgestellt werden, welche Beiträge für die versicherte Zeit angefallen sind. Ist das so machbar?
Hallo,
grundsätzlich ist das schon machbar, aber ob sich die Kasse darauf einlässt, das ist die Frage.
Gerade bei Selbständigen lässt sich eine monatliche Zuordnung der Einnahmen aus dem Gewerbe/Selbständigkeit nicht konkret zuordnen, deshalb wurde der Weg Verteilung gewählt, auch um so mehrfache Neueinstufungen im Laufe eines Kalenderjahres zu vermeiden. Ein Beispiel dazu :
Gesamteinkommen lt. Einkommensteuerbescheid - 24.000 € - umgelegt auf den einzelnen Monat 2.000 € - danach die Einstufung für das gesamte Kalenderjahr. Nehmen wir mal an, dass eine Zuordnung erfolgen könnte, z.B. Januar - 2000,00 € - Februar und März je 1000,00 € - April - 500,00 € - Mai 0,00 € - Juni, Juli,August - je 1500,00 € September, Oktober, November je 3000,00 und Dezember 6000,00 €.

Das würde für beide Seiten, sowohl der Kasse als auch den Versicherten nur Arbeit, Zeit kosten und am Ende nichts bringen.
Das, was dir vorschwebt, kenne ich aus der Praxis, wenn eine hauptberufliche Selbständigkeit im Laufe eines Jahres begonnen oder beendet wurde, oder wenn aufgrund finanzieller Probleme (z.B. jetzt, durch die Corona-Krise) die Einnahmen weggebrochen sind, da haben wir schon mal im Einzelfall aufgrund einer BWA eine Umstellung vorgenommen, aber das war bei laufenden Mitgliedschaften.
Ich könnte mir vorstellen, dass die GKV-Kasse keinen Anlass sieht, dir da entgegenzukommen.
Aber, ich bin kein Jurist, zur Not kannst du natürlich Widerspruch einlegen und dann ggf. den Rechtsweg beschreiten - waren denn die beiden letzten Monate so ertragreich, dass sich das lohnen würde ?.
Gruss
Czauderna

Adam
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Adam » 12.06.2020, 09:24

Danke Dir!
Ich verstehe das standardmäßige Vorgehen. Aber gibt es denn eine Grundlage für diese Berechnung (also z.B. gesetzlich irgendwo verankert) oder wird das nur so gemacht, weil es der einfachste und effizienteste Weg ist?

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Czauderna » 12.06.2020, 10:24

Hallo,
dazu gibt es - Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)
vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 18. März 2020

und die findest du hier -
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp

Gruss
Czauderna

Adam
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Adam » 12.06.2020, 12:36

Vielen Dank dafür!

Leider ist dort nicht geregelt, wie mit der Abrechnung nach dem unterjährigen Ausscheiden zu verfahren ist. Mann geht hier immer von einer fortlaufenden bzw. ganzjährigen Mitgliedschaft aus, oder habe ich da was überlesen?

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Czauderna » 12.06.2020, 13:36

Hallo,
übersehen vielleicht - nämlich den ersten Satz auf der Seite - Achtung: Die Beratung der Versicherten zur konkreten Auslegung der Beschlüsse und Grundsätze sowie deren Auswirkungen auf den einzelnen Fall obliegt den Krankenkassen vor Ort.
Solche Fälle sind, so nehme ich an, deshalb nicht eindeutig geregelt, um den Kassen einen Ermessensspielraum zu lassen.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von heinrich » 15.06.2020, 20:42

hier zunächst mal der Gesetzestext. Mehr ist dazu im Gesetzestext nicht zu finden.

§ 5 Zuordnung der beitragspflichtigen Einnahmen

Hiervon abweichend ist das innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Arbeitseinkommen, geteilt durch die Z a h l der Ka-
lendermonate, in denen es e r z i e l t wurde, dem jeweiligen Beitragsmonat dieses Kalenderjahres zuzuordnen;



na hilft Dir das schon weiter. In wie vielen Monten wurde es denn erzielt, das Arbeitseinkommen (ARbeitseinkommen = Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit).

na gib mal die Antwort aus Deiner Sicht:

corvin
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von corvin » 10.09.2020, 08:33

Czauderna hat geschrieben:
12.06.2020, 10:24
Hallo,
dazu gibt es - Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)
vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 18. März 2020

und die findest du https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp

Gruss
Czauderna
Danke für den Hinweis. Hatte die selbe Frage und der Verweis hilft mir direkt weiter. Aber gelten dieses Infos für alle gesetzlichen Krankenkassen oder nur für bestimmte Kassen?!

Frida
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Re: Beitragsberechnung bei unterjährigem Ausstieg aus GKV

Beitrag von Frida » 10.09.2020, 08:49

Die gelten für alle GKV, ist ja der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, wobei es vermutlich doch kleine Unterschiede gibt.

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