Beitragsberechnung freiwillige Versicherung + ALG II

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Dine21
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Beitragsberechnung freiwillige Versicherung + ALG II

Beitrag von Dine21 » 04.10.2021, 13:15

Hallo liebe Community.

Ich bin seit vielen Jahren selbständig tätig und zahle entsprechend als freiwillig Versicherte meine KK-Beiträge. Nun kam im Frühjahr 2020 durch die Corona-Pandemie der finanzielle Einbruch bei mir. Um für mich und meine Familie sorgen zu können, musste ich ab Mai 2020 ALG II beantragen und habe dazu weiterhin meine Selbständigkeit ausgeübt - mit einem weitaus geringerem Einkommen - damit das Unternehmen auch nach der Pandemie und den damit einhergehenden politischen Maßnahmen weiter und zukünftig existiert.

Meiner KK habe ich nun die Steuererklärung 2020 geschickt. Die KK hat zur Berechnung der freiwilligen Versicherung allerdings den "unternehmerischen" Gewinn des Jahres 2020 nur auf die ersten 4 Monate (vor dem Bezug von ALG II ab Mai) verteilt und nicht wie üblich auf die gesamten 12 Monate.
Aus dem Schreiben ist ersichtlich, dass die KK davon ausgeht, dass ich seit Mai 2020 nicht mehr selbständig sei. Für den Fall, dass ich auch auch nach den 4 Monaten weiterhin selbständig sei, möchte die KK von mir wissen, wie hoch meine Einnahmen für den Zeitraum der ersten 4 Monate waren.

Meine Frage nun: Habe ich die Möglichkeit von der KK zu fordern, dass mein Jahresgewinn - wie sonst auch üblich - auf die gesamzten 12 Monate umgelegt wird? Oder ist die KK im Recht, den Jahresgewinn auf die 4 Monate zu teilen oder alternativ eine Gewinnermittlung für diese 4 Monate zu fordern.

Ich freue mich auf eure Rückmeldung.

Besten Dank!
Dine

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung freiwillige Versicherung + ALG II

Beitrag von Czauderna » 04.10.2021, 13:50

Hall und willkommen im Forum
die Krankenkasse legt es so um wie es auch der Realität entspricht, d.h. warst du im gesamten Jahr neben dem ALG-2 Bezug auch noch selbständig, dann legt auch die Kasse auf 12 Monate um. Wurde mit Beginn des ALG-2 Bezuges die selbständige Tätigkeit aufgeben, dann wird eben auf die Monate bis zum Beginn des ALG-2 Bezuges umgelegt.
Also, der Kasse entsprechend klären und vielleicht noch den einen oder anderen Nachweis erbringen, aus dem Einkünfte nach dem 01.05. hervorgehen, dann wird das auch sicher klappen mit den 12 Monaten.
Gruss
Czauderna

Dine21
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Re: Beitragsberechnung freiwillige Versicherung + ALG II

Beitrag von Dine21 » 06.10.2021, 11:52

Hallo Czauderna, liebe Community,

vielen Dank für die rasche Rückmeldung!

Gibt es denn eine eindeutige Rechtslage die besagt, dass der Jahresgewinn für Selbständige durch 12 geteilt werden muss?

Wird dies z.B. im Rundschreiben vom GKV-Spitzenverband zur "Beitragsbemessung" § 5 oder § 8 oder einem anderen Paragraphen deutlich?
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lieder.pdf

Wenn die KK einen Steuerbescheid bekommt, muss es doch klare Regeln/Gesetze geben, an die sich die KK zur Berechnung der freiwilligen Beiträge halten muss, auch wenn ALGII (als Zuschuss zum Lebensunterhalt) neben Einkommen einer Selbständigkeit dazu kommt.

Werden die Monate der beitragsfreien Zeit durch ALG II denn bei der Berechnung berücksichtigt oder nicht?

Es wäre toll, wenn mir jemand eine verbindliche Rechtsgrundlage nennen kann. :wink:
Dine

Czauderna
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Re: Beitragsberechnung freiwillige Versicherung + ALG II

Beitrag von Czauderna » 06.10.2021, 15:00

Hallo,
Wenn die KK einen Steuerbescheid bekommt, muss es doch klare Regeln/Gesetze geben, an die sich die KK zur Berechnung der freiwilligen Beiträge halten muss, auch wenn ALGII (als Zuschuss zum Lebensunterhalt) neben Einkommen einer Selbständigkeit dazu kommt.

Werden die Monate der beitragsfreien Zeit durch ALG II denn bei der Berechnung berücksichtigt oder nicht?




Gibt es denn eine eindeutige Rechtslage die besagt, dass der Jahresgewinn für Selbständige durch 12 geteilt werden muss?

Ich kenne meine Krankenkassen, die sich an die Vorgaben halten, die du schon selbst verlinkt hast

Für Zeiten des ALG-2 Bezuges ist es für die Krankenkasse erst mal egal, ob man Arbeitseinkommen neben ALG-2 hat, das interessiert nur das Job-Center.
Nur für Zeiten der freiwilligen Versicherung werden Einkünfte, die während dieser Zeiten berücksichtigt, in dem eben die Gesamteinkünfte nicht auf den Zeitraum der freiwilligen Versicherung, sondern dann ggf. auf das gesamte Kalenderjahr verteilt werden, das ist übrigens nicht nur beim Arbeitseinkommen so, dass in der Regel nicht zeitlich zugeordnet werden kann, sondern z.B. auch bei Kapitalerträgen so, die auch auf die einzelnen Monate verteilt werden und nicht nur dem Monat des Zuflusses.
Wer sagt denn, dass die Krankenkasse keinen Einkommensteuerbescheid bekommt, sie fordert den vom Versicherten als Nachweis seiner Einnahmen an und dort sind sie zeitlich nicht zugeordnet, werden also auf 12 Monate verteilt, was ja dann auch wieder logisch ist und keiner extra Erläuterung bedarf.
Ich habe schon geschrieben, ist die konkrete Verteilung aber möglich, weil entweder eine Gewerbeabmeldung innerhalb des Jahres erfolgte oder weil es dazu entsprechende Erklärungen gibt, dann erfolgt die Verteilung auf einen kürzeren Zeitraum, also weniger Monate.
In deinem Fall wäre die Verteilung auf 12 Monate doch gar nicht schlecht, zumal dafür während des ALG-2 Bezuges ohnehin keine Beitragspflicht eintritt.
Gruss
Czauderna

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