Beitragsrückerstattung nach Gewinneinbruch

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Osasere
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Beitragsrückerstattung nach Gewinneinbruch

Beitrag von Osasere » 16.08.2018, 15:40

Ich bin als Freiberuflerin freiwillig versichert und habe bis einschließlich August 2017 den Höchstbetrag von ca. 800€ im Monat bezahlt.
Da mir mein größter Kunde Anfang 2017 abgesprungen ist, hatte ich im Jahr 2017 einen Gewinneinbruch von 70% und bin damit sogar unter die Mindestbemessungsgrenze der Beiträge gerutscht.
Nach einem Telefonat mit meiner TK-Versicherung habe ich die notwendigen Unterlagen beim Finanzamt besorgt und diese am 19. Juli 2017 zur Krankenkasse geschickt. Nach 2 Wochen (28. Juli) habe ich einen Fragebogen erhalten, der dann Anfang August 2017 ausgefüllt bei der Krankenkasse vorlag. Denselben Fragebogen hatte ich bereits am 19. Juli eingereicht.
Meine Beiträge wurden daraufhin zum 1. September auf den Mindestsatz von ca. 400 € gesenkt. Im Schreiben war vermerkt:
WICHTIG: Die Berechnung ist vorläufig. Aufgrund des Gewinneinbruchs haben wir die Beiträge aus dem Arbeitseinkommen zunächst unter Vorbehalt festgesetzt. Sobald wir Ihre Einkommensteuerbescheide zur selbstständigen Tätigkeit erhalten, berechnen wir Ihre Beiträge anhand Ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens neu - [/b]jeweils rückwirkend für das entsprechende Jahr.
Der Einkommensteuerbescheid liegt der Krankenkasse nun vor und das Einkommen beläuft sich auf insgesamt 1911€ monatlich + 149€ Vermietung und Verpachtung. Ich bin davon ausgegangen, dass mir entsprechend die zuviel bezahlten Beiträge rückerstattet werden (8 x 400€), aber die Krankenkasse sagt, Rückerstattung gäbe es nicht, lediglich niedrigere Beiträge ab dem Folgemonat der vollständig eingereichten Unterlagen (also ab September 2017) und nur diese seien unter Vorbehalt gewesen.
Kann ich da gar nichts machen??? Ich bin echt verzweifelt.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 17.08.2018, 13:27

ich mache es kurz:

vollkommen richtig, was die TK hier gemacht hat.

sorry, ich kann Dir keine andere Antwort geben

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