BKK Hochrhein Wiesental

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Scheruso
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BKK Hochrhein Wiesental

Beitrag von Scheruso » 04.01.2008, 16:42

Hallo Ihr da,
Ich habe ein Problem mit meiner KK
Ich bin selbständig und freiwilliges Mitglied der BKK.

In den letzten Jahren habe ich meinen Verdienstnachweis mit meinen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen geliefert. Die BKK ignoriert das nun und will nur noch die Einkommensteuererklärung haben.
für 2007 habe ich im Januar meinen Nachweis mit der BWA Dez. 2006 nachgewiesen um der BKK zu zeigen, dass ich im unteren Niveau verdiene. Nach vielen Schreiben, einige der Schreiben der BKK widersprechen sich, musste ich feststellen, dass die BKK mein Verdienst nicht interessiert, sondern Sie besteht auf den Höchstsatz, das ist ungefähr das Doppelte.
Viele böse Briefe, viel Ignoranz, Faulheit und Ignorieren meiner Fragen, seitens der BKK.
Obwohl ich eigentlich nur eine konkrete Auskunft haben wollte, wo das steht, dass die BKK nun einfach andesr abrechnen kann, dauert dies nun schon über 4 Monate, der Gerichtsvollzieher war schon da, wurde wieder zurückgezogen, Mahnungen und Mahngebühren liefen weiter, jedoch mein Anliegen wurde nicht behandelt. Selbst nach einem Schreiben der BKK, dass nun die Sache bearbeitet wird, bekam ich am nächsten Tag wieder Mahnung mit Gebühren. Ich habe denen im September geschrieben, dass ich erst wieder zahlen werde, wenn das geregelt ist.
Jetzt endlich eine neue Berechnung, total falsch, dafür habe ich sogar betriebseigene Schreiben derselben BKK die das widerlegen.

(Einer der anderen Schreiber hat das Problem wegen einer Nachzahlung.
Meine Meinung: Wenn die BKK rückwirkend nachfordert, dann muss sie doch auch rückwirkend zurückbezahlen.)

In vielen Schreiben steht: " Sollte sich etwas an Ihrem Verdienst ändern, geben Sie bitte sofort Bescheid, damit die Berechnung angepasst werden kann. Dies habe ich im Januar getan, aber nichts wurde geändert.

Diesen miesen Verdienst habe ich auch im Jahre 2007, aber den will die BKK natürlich auch nicht anerkennen, weil dieser Nachweis ja erst nach dem Steuerbescheid gilt. Fast im gleichen Schreiben wieder der Satz, geben Sie uns Änderungen bekannt.

Dies ist eine sehr vereinfachte Darstellung, in Wirklichkeit habe ich bereits einen kleinen Ordner voll mit dummen, nichtsausagenden, ignoranten und kopmpetenzlosen Schreiben der BKK. Selbst der anscheinend oberste Boss hält es nicht für nötig, meine direkt an Ihn gerichtete Schreiben zu beantworten. Er delegiert die Bearbeitung nach unten, dort wird wieder nach unten delegieert und zum Schluss kommt es wieder bei den inkompetenten, faulen Leuten vom Anfang an und es geschieht nichts oder nur Mist.

Würde mich interessieren ob es da draußen jemand gibt, der der BKK Geld nachzahlen muss, oder bei dem sich der Beitrag erhöht hat, weil er eine Verdienständerung gemeldet hat und wie er das getan hat.

Ich bin zum Beispiel sicher, wäre mein voriger Beitrag sehr niedrig gewesen und ich hätte am Januar einen höheren Verdienst mit meiner BWA nachgewiesen, dann hätte sich mein Beitrag bestimmt auf der Stelle geändert und keiner hätte auf meinen Steuerbescheid gewartet,

So, das war nun ein kleiner Ausschnitt meines großen Streites mit der BKK.

Wäre schön, wenn ich etwas hilfreiches zur Antwort bekommen könnte.

allen ein gutes 2008, auch der BKK

wolf
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Registriert: 24.01.2007, 20:34

Beitrag von wolf » 08.01.2008, 17:55

Hallo Scheruso,

es ist schwer etwas zu Deinem konkreten Fall zu sagen.

Vielleicht ein Hinweis von mir dazu:

Als Nachweis zur Beitragseinstufung ist zwingend ein "amtlicher" Einkommensnachweis erforderlich. Und dabei handelt es sich eindeutig um einen Einkommensteuerbescheid.

Warum die BKK in Deinem Fall keine "vorläufige" Einstufung macht und danach ggf. die Beiträge nachfordert und erstattet kann ich nicht nachvollziehen.

Kundenservice ist das jedenfalls nicht. Der Eindruck beschleicht einen, dass manche Kassen durch dieses Gebaren leistungsintensive Kunden los werden möchten.

Ob das in Deinem Fall so ist, kann ich nicht beurteilen. Ansonsten gibt es 1.) die Möglichkeit Widersruch gegen eine Einstufung einzulegen und 2.) mit Kündigung drohen, sofern keine serviceorientierte Bearbeitung erfolgt (siehe jedoch hierbei meinen Hinweis bez. Leistungsinentsität).

holzmichel24
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Registriert: 20.03.2007, 12:51

Beitrag von holzmichel24 » 09.01.2008, 10:17

Und von mir noch der nebensächliche Hinweis, dass es keine BKK Hochrhein Wiesental mehr gibt. Die HWT hat sich nach den Finanz-Mauscheleien ihrer Führungsebene halbtot in die Arme der mhplus-BKK gerettet...

Keine ganz einfache Situation und mit der neuen Kassenkultur sind wohl nun vielleicht auch neue Regelungen eingezogen, was die Festsetzung des Beitrages angeht.

Ich empfehle eine Besuch vor Ort oder Widerspruch einzulegen...oder zu Wechseln, was die "rückwirkende Problematik" aber nicht löst.

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