benötige dringen Auskunft. Habe im Okt.06 mein selbst. Gewerbe aufgenommen und mich für Jan.07 bei meiner KV als freiwilliges Mietglied angemeldet. Da ich zuvor ALG 1 bezogen habe, bin ich mit Förderung in die Selbständigkeit gestartet. Unter Berücksichtigung der Fördermittel wurde ich nun nicht wie beantragt ab Jan07 sondern bereits ab Okt.06 lückenlos mit dem Mindestbeitragssatzes eingestuft.
Bis hierhin noch kein wirkliches Drama. Ende 07 bekam ich dann von meiner KV ein Schreiben, in dem ich gebeten wurde, Angaben zu meinen zu Erwartenden Einkünften für 2008 anzugeben. Feb08 ging dieses Formular per Post an die KV zurück, zeitgleich erhielt ich aber auch schon den Bescheid der Beitragsbemessung für 08 und zwar mit dem Höchstsatz der Beitragseinstufung für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KV. Habe dann nach mehreren Telefonaten und E-mails im Mai 08 eine Gewinn und Verlust Rechnung aufgestellt und diese der KV zukommen lassen. Aber auch hier kam lediglich die Antwort, eine Beitragseinstufung könne nur mit geeigneten Unterlagen z.B. Steuerbescheid oder einer GuV meines Steuerberaters berechnet werden. Somit blieb ich also beim Höchstbeitragssatz.
Wichtig zu erwähnen ist, dass ich trotz alledem von Jan08 ab lediglich den Mindestbeitragssatz von knapp 300€ eingezahlt habe anstelle der geforderten 563€.
So nahm die Angelegenheit Ihren Lauf und die KV verlangte nicht nur die 563€ sonder auch noch monatlich Säumniszuschläge von durchschnittlich 145€ mtl. und stets die Ankündigung der Vollstreckung. Die Beiträge ab 09 wurden zwar aufgrund der Einkommensteuererklärung von 06/07 wieder auf den Mindestbeitragssatz runtergestuft, dennoch ließ es sich die KV nicht nehmen und schickten eine netten „GV“ zur Eintreibung der Außenstände.
So und nun zu meinen Fragen: Ist es rechtens, das der Versicherungsbeginn nahtlos zurückdatiert wurde? Ist es rechtens, dass eine rückwirkende Beitragseinstufung nicht stattfinden kann? Welches Fachgebiet, wenn nicht Sozialrecht, kommt noch in Frage bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand? Habe bislang leider zu hören bekommen, dass es nicht Ihr Fachgebiet sei, bei der Anfrage bei verschiedenen RA`s
Wäre für jegliche Hilfestellung dankbar! Es handelt sich inzwischen um einen Streitwert von 4800€!

