Ehefrau selbständig (20 bis 30 Stunden in der Woche)

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.04.2014, 08:34

Kinders ( ich schreibe extra Kinders, weil sich die beiden gemeinten grad wie fünfjährige aufführen) es macht wirklich grad keinen Spass

romo138
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Beitrag von romo138 » 13.04.2014, 09:20

Ich wollte mal fragen ob es vielelicht noch möglich wäre meine letzte Frage zu ***. Ich wäre euch sehr dankbar.

Hier ist sie nochmal:
Was wäre, wenn die Frau bei 20 bis 30 stunden bleibt, aber ihr monatlicher Gewinn bei nicht mehr als 350,- EUR liegen würde? Gewinn lässt sich steuertechnisch beeinflussen.

Und jetzt habe ich mir noch was überlegt. Würde die Frau z.B. nur 290.- EUR Gewinn erwirtschaften und nur aufrgund der Arbeitsstunden (20 bis 30 stunden) als hauptberuflich selbständig von GKV eingestuft, dann müsste sie ca. 300 EUR an Kasse abführen d.h. in diesem Fall 10 EUR Verlust.

Und jetzt kommt die Erleuchtung!
Diese Einstufung wäre ein Fall für Diskriminierung!
Beispiel:
Es gibt 2 Kleinunternehmerin mit gleichem Gewerbe z.b. Änderungsschneiderei.

Unternehmerin Nr.1 kann schneller nähen und braucht für 20 Kunden in einer Woche 18 stunden Arbeitszeit und erwirtschaftet monatlich 370.- EUR Gewinn. Somit wird sie von GKV nebenberuflich selbständig eingestuft und bleibt bei Ihrem Ehemann in der Familienversicherung.

Unternehmerin 2 braucht wegen ihres Gesundheitszustands oder wegen ihrer nich so guten Fähigkeiten für die gleichen 20 Kundenaufträge ca. 25 Stunden in einer Woche. Sie erwirtschaftet damit aber den gleichen Gewinn wie die Unternehmerin Nr. 1 d.h 370 EUR. Da sie aber wegen ihrer verminderten Fähigkeit (Gesundheit, Schnelligkeit) mehr als 20 Stunden in der woche Arbeitet wird sie von der GKV als hauptberuflich selbständig eingestuft. Wenn die Näherin nr. 2 z.B. wegen ihrer Behinderung (ihr fehlt ein Finger) das zeitlich nicht schneller schaffen kann, dann muss sie dafür an die GKV Beiträge abführen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.04.2014, 09:37

Hallo,
bei 350,00 € oder weniger Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wage ich die kühne Behauptung dass keine Kassen in Deutschland auf hauptberuflich Selbständig entscheiden würde und dass sogar die kostenlose Familienversicherung hier greifen würde wenn der Ehegatte auch in der GKV. versichert ist und sonst keine weiteren Einnahmen vorhanden sind.
Die Kriterien für die Beurteilung sind vor allem die Einnahmehöhe, die wöchentliche Arbeitszeit und die wirtschaftliche Bedeutung der Einnahme.
Gruss
Czauderna

romo138
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Beitrag von romo138 » 13.04.2014, 09:50

Die Kriterien für die Beurteilung sind vor allem die Einnahmehöhe, die wöchentliche Arbeitszeit und die wirtschaftliche Bedeutung der Einnahme.
Das hat sich offensichtlich gewaltig geändert. DIESE "UND" bei Kriterien gibt es offesichtlcih nicht mehr, sondern "ODER". Das würde heissen, dass nur Arbeitszeit reicht, um jemdanen als hauptberuflich abzustempeln.

Hier Info:
unternehmerschule.biz/faq/faq-krankenkassen

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.04.2014, 10:26

Nicht ab zu stempeln.

Wenn jemand in hohem zeitlichen Umfang selbständig tätig ist liegt eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vor.

Unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg. Da ist auch nix mit Diskriminierung

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 13.04.2014, 10:41

romo138 hat geschrieben:
Die Kriterien für die Beurteilung sind vor allem die Einnahmehöhe, die wöchentliche Arbeitszeit und die wirtschaftliche Bedeutung der Einnahme.
Das hat sich offensichtlich gewaltig geändert. DIESE "UND" bei Kriterien gibt es offesichtlcih nicht mehr, sondern "ODER". Das würde heissen, dass nur Arbeitszeit reicht, um jemdanen als hauptberuflich abzustempeln.

Hier Info:
unternehmerschule.biz/faq/faq-krankenkassen
ich teile hier die Ansicht von Czauderna: wahrscheinlich würde bei der Konstellation die Entscheidung der meisten Kassen auf "nebenberuflich selbstständig" lauten, damit wäre die Bahn frei für eine kostenlose Familienversicherung (wie auch schon in meinen anderen Beiträgen geschrieben)

Gründe:
- die selbstständige Tätigkeit der Frau ist nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung, der Lebensunterhalt dürfte durch das Einkommen des Mannes finanziert werden
- auch wenn die wöchentlichen Stundenzahl von 20-30 Stunden beträgt - der zeitliche Schwerpunkt dürfte dennoch woanders liegen: nämlich bei der Betreuung und Erziehung der drei Kinder und bei der Führung des Haushalts
- es gibt wohl keine Arbeitnehmer

damit dürfte die Entscheidung klar sein, dennoch ist es nach wie vor ratsam einen Steuerberater in die Entscheidung einzubinden

bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung geht es übrigens nicht darum, "jemanden abzustempeln". Sondern die Entscheidung ist für die Beurteilung der Versicherungspflicht notwendig. Es gibt hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten - die je nach dem individuellen Ziel ausgenutzt werden können.

Dafür ist aber eine kompetente Beratung sinnvoll, da der Sachverhalt sowohl steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte betrifft, in der Regel durch einen Steuerberater.

Poet
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Beitrag von Poet » 13.04.2014, 11:00

@romo: Die Frage die das Finanzamt irgendwann stellt ist folgende: Wenn die Gewinne derart gering ausfallen bzw. easy gedrückt werden können, handelt es sich dann noch um eine selbstständige Tätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht fehlt) oder um ein Steuersparmodell? Es ist ein Merkmal von selbständig arbeitenden Menschen, schneller/besser als andere Selbständige zu sein, das hat mit Diskriminierung nichts zu tun.

Für mich persönlich wäre die Beschäftigung der Frau eine hauptberufliche Tätigkeit, es fehlt ja eine zweite Tätigkeit um daraus einen Nebenberuf zu machen.
Das würde auch bedeuten, die Familienversicherung scheidet aus.

An Stelle der Familie würde ich über eine Anstellung nachdenken.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 13.04.2014, 11:22

Poet hat geschrieben: Die Frage die das Finanzamt irgendwann stellt ist folgende: Wenn die Gewinne derart gering ausfallen bzw. easy gedrückt werden können, handelt es sich dann noch um eine selbstständige Tätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht fehlt) oder um ein Steuersparmodell?
Hallo Poet, das mit der Gewinnerzielungsabsicht ist nicht ganz so einfach - auch wenn du einen Betrieb aufbaust und den irgendwann veräußerst und inkl. dem Veräußerungsgewinn voraussichtlich ein Gewinn bleibt, kann man von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen - selbst wenn in einzelnen Perioden (=Jahren) ein Verlust vorliegt. Problematisch wird es erst, wenn immer nur Verluste auflaufen, ohne dass irgend etwas geändert wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht

Und hier liegt ja kein Verlust vor, lediglich der Gewinn ist - verglichen mit der Stundenanzahl - eher bescheiden.

Poet
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Beitrag von Poet » 13.04.2014, 11:44

@LB:...jaja, aber auch ein Hobby kann zeitintensiv sein...*lach*...ich bin immer etwas skeptisch wenn es heißt, die Gewinne eines bestimmten SEL lassen sich beliebig drücken. Bei einer Beschäftigung mit Gewinnerzielungsabsicht ist das sehr schwer.

Deshalb bleibe ich bei dem Tipp mit der Anstellung. Folgt man gar dem Ansatz von KVProfi, dann ließen sich die Ausgaben als Betriebsausgabe buchen...*räusper*. Mehr können wir von hier aus sowieso nicht sagen.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 13.04.2014, 12:07

Poet hat geschrieben:@LB:...jaja, aber auch ein Hobby kann zeitintensiv sein...*lach*...ich bin immer etwas skeptisch wenn es heißt, die Gewinne eines bestimmten SEL lassen sich beliebig drücken. Bei einer Beschäftigung mit Gewinnerzielungsabsicht ist das sehr schwer.
.
nun ja, Skepsis hin oder her: du kannst die Höhe des Gewinns mit legalen Mitteln beschränken: einfachstes Mittel wäre hier z. B. die Zahl der Aufträge zu reduzieren oder im Dezember Urlaub zu machen und statt dessen mit den Kindern Plätzchen zu backen. Man kann auch einfach den Versand von Rechnungen rauszögern oder Investitionen vorziehen. Es gibt da etliche Möglichkeiten.

allerdings ist es bei solchen Dingen immer sinnvoll, den Rat eines Fachmanns zu suchen, um unangenehme Nebenwirkungen zu vermeiden - deshalb meine viele Verweise auf einen Steuerberater.

übrigens: was ich hier im Kleinen beschreibe, wird auch im ganz großen Stil gemacht: guck dir mal z. B. Google, Amazon oder Apple an. Die machen die Geschäfte dort, wo es lukrativ ist und sorgen dafür, dass Gewinne und damit Steuern dort anfallen, wo sie gering sind.
http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... nd-Co.html

und bei denen würdest du sicher auch keine Gewinnerzielungsabsicht abstreiten?

Poet
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Beitrag von Poet » 13.04.2014, 12:41

@LB: Ich würde ein Einzelunternehmen nicht mit Konzernen vergleichen. Der klass. Einzelunternehme versucht eher an mehr Aufträge/Einnahmen zu komnen als mit den Kiddies Plätzchen zu backen...:-)

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 13.04.2014, 12:57

Poet hat geschrieben:@LB: Ich würde ein Einzelunternehmen nicht mit Konzernen vergleichen. Der klass. Einzelunternehme versucht eher an mehr Aufträge/Einnahmen zu komnen als mit den Kiddies Plätzchen zu backen...:-)
joo, da hast du grundsätzlich recht... aber auch das Einzelunternehmen muss über seine Ziele nachdenken und darüber, wie es sie erreicht. Ein Ziel kann sein die kurz- oder langfristige Gewinnmaximierung. Es kann auch sein die Etablierung im Markt, Wachstum oder irgend was anderes. Die Strategien sollten sich dann nach diesen Zielen richten.

Hier dürfte das Ziel sein, das Familieneinkommen zu maximieren. Aktuell ist der Gewinn ca. 600 € - das bedeutet ein Ende der Familienversicherung und KV/PV-Beiträge i. H. von mindestens 150-160 €/Monat. Das wiederum bedeutet, dass das verfügbare Einkommen auf ca. 440-450 € sinkt (im Fall einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit, bei einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit noch stärker).

nun gibt es die Möglichkeit, den Gewinn zu senken - mit den Möglichkeiten, die ich genannt habe. Das würde nur einen Unterschied des verfügbaren Einkommens von ca. 50 € im Monat bedeuten.

Und es gibt die Möglichkeit, dass der Mann das Gewerbe der Frau übernimmt und die Frau anstellt. Da sehe ich zwei Probleme: zum einen auch hier die Frage der haupt- oder nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit, dieses Mal nicht für die Frau, sondern für den Mann. Dies würde zusätzliche Kosten mit sich bringen. Die Variante bedeutet, dass min. ca. 100 € SV-Beiträge/Monat an die Minijobzentrale gezahlt werden müssen, dazu wahrscheinlich noch Beiträge zur BG, dazu kommt ein größerer verwaltungstechnischer Aufwand.
Außerdem stellt sich die Frage, wie man einen Minijob bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20-30 Stunden/Woche begründet. Wenn der Mindestlohn kommt, drohen hier Nachzahlungen ähnlich der CGZP-Fälle.

was also wirklich günstiger ist (und den Zielen der Familie entspricht), sollte genau geklärt werden. Man sollte verschiedene Möglichkeiten erarbeiten und sich diese Möglichkeiten ganz genau anschauen. Ebenso wie die Vor- und Nachteile sowie die Risiken der einzelnen Möglichkeiten. Und dabei wären wir wieder bei der Beratung durch einen Steuerberater...

Poet
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Beitrag von Poet » 13.04.2014, 13:21

...absolut! Und Beschäftigungsverhältnisse unter Familienangehörigen sollten 100% passen, es steht viel auf dem Spiel.

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