wir haben ein leidiges Problem:
- Ehefrau gesetzlich versichert, dort mitversichert der Sohn
- Ehemann selbständig und privat versichert.
- Im Okt. 2010 kam der Steuerbescheid für 2008 (geändert nach Betriebsprüfung) der nun ein Gesamteinkommen von 50.300 € ausweist statt zuvor ca. 44.000 €
- Aufgrund eines betrügerisch veranlagten Gesellschafters ist dieses Geld nie auf dem eigenen Konto gesehen worden....
- Das Einkommen 2008 wurde in einer alten GbR erwirtschaftet, die Anfang 2009 aufgelöst wurde.
- Ab 2009 hat der Ehemann ca. 12.000,- Gesamteinkommen.
- Entsprechender Vorauszahlungsbescheid der laufenden Steuern datiert auf 4/2010.
- ESt-Bescheide für 09 und 10 sind wegen der GbR-Trennung in Arbeit...
- Ehefrau wechselte zum 1.12.2009 die GKV.
- Die neue GKV will nun den Sohn aus der FamVers. herausnehmen.
So, von dem Besprechungsergebnis der GKV aus 9/07 habe ich gehört, nur finde ich nirgends den genauen Wortlaut. Kann mir da jemand helfen?
Dann gehe ich dennoch davon aus, daß sich die neue GKV nicht auf das Einkommen 2008 stützen darf. Das 08-Einkommen ist nicht zur Laufzeit der neuen GKV erwirtschaftet worden, kann also nur ggü. der alten GKV relevant sein. Die neue GKV müßte sich doch zumindest an den Vorauszahlungsbescheid binden lassen müssen.
Klar ist, wenn Einkommen zu hoch ist, daß dann ggf. was geändert werden muß. Zum "Wie" haben sich die GKV im Besprechungsergebnis verständigt. Das ist sicher ein Problem für unsere alte GKV und ein Vorteil für uns. Nur die Annahme eines vorvertraglichen Einkommens durch die neue KV ist ausschließlich zu unseren Lasten.
Kurzum, wie dem Einkommen ab 09 zu entnehmen ist, können wir uns eine freiwillige Versicherung für den Sohn nicht leisten. Das FA will auch noch Geld


Gruß vom Verunsicherten