Freiberufler unter Grundfreibetrag, Nachweis Krankenkasse

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
Bonnat
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2009, 20:13

Freiberufler unter Grundfreibetrag, Nachweis Krankenkasse

Beitrag von Bonnat » 18.11.2009, 13:16

Hallo,

vorweg: Danke für dieses ineterssante Forum - ich hab hier schon viel gelesen und neue Infos gewonnen!

Nun hab ich selbst mal eine Frage: Ich bin seit 2 Jahren freiberuflich tätig, allerdings in recht geringem Umfang und lag mit meinen Einnahmen in den beiden Jahren mit meinem zu versteuernden Einkommen jeweils unter dem Einkommensteuer-Grundfreibetrag von ca. 7664€ (2008). So musste ich die letzten beiden Jahre auch keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Nun hab ich allerdings ein Schreiben meiner Krankenkasse (gesetzlich) bekommen, in dem sie mich auffordern, einen Einkommensteuerbescheid abzugeben, den ich ja nicht habe..

Was kann ich da machen?

Gruß
Dora

Czauderna
Beiträge: 11188
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 18.11.2009, 13:20

Hallo,
ich würde das der Krankenkasse schriftlich so mitteilen - alternativ könntest du dir dies auch schriftlich vom Finanzamt bestätigen lassen, sollte das aber Geld kosten, kann die Kasse im Rahmen der Amtshilfe sich das auch vom Finanzamt bestätigen lassen wenn sie dir nicht glaubt.
Gruß
Czauderna

Hucky
Beiträge: 379
Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 18.11.2009, 16:17

Hallo,

alternativ kannst du Deinem Schreiben eine BWA hinzufügen bzw. Ihnen zumindest diese Option offerieren.

Bonnat
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2009, 20:13

Beitrag von Bonnat » 18.11.2009, 18:31

Hallo,

danke erstmal für die Antworten. Was ist denn ein/e BWA? Ich kenn das nur als Betriebswirtschaftliche Auswertung, meinst Du das?

Gruß
Dora

heinrich
Beiträge: 1248
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 18.11.2009, 20:28

Hallo Bonnat,

ja mit BWA meint Hucky die Betiebswirtschaflich Auswertung.


Aus Sicht der Krankenkasse könnten folgende Einwände kommen:
Zum Tipp von Czauderna
" Es ist ja nicht damit getan, zu schreiben, was Du nicht hast, nämlich nicht über einen Einkommensteuerbescheid zu verfügen"

Sondern die Krankenkasse will ja die für die freiwillige Versicherung beitragpflichtigen Einnahmen nachgewiesen bekommen.


Zum Tipp von Hucky:
" Es ist ja nicht damit getan, die Einnahmen über eine BWA nachzuweisen.
Es gibt ja m e h r e r e Einkunftsarten und nicht nur die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit"


Wenn die Sache erledigt ist.

Schreibe doch dann hier mal bitte, ob die Krankenkasse sich (mit den Tipps, die hier gegeben wurde bzw. Du dann umgesetzt hast) damit einverstanden erklärt hat.

Bonnat
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2009, 20:13

Beitrag von Bonnat » 18.11.2009, 20:48

Hallo,

ja das sehe ich auch schon so, weiss aber eben nicht, wie eine Krankenkasse das handhabt - grundsätzlich gilt ja immernoch, dass man solche Angaben wahrheitsgemäß macht.

Ich hab Ihnen zurückgeschrieben und auch angeboten zusätzliche Unterlagen zu bringen (Kontoauszüge z.B.). Mehr Transparenz bzw. Offenbarung geht dann ja eigentl. nicht mehr.

Gruß
Dora

Bonnat
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2009, 20:13

Beitrag von Bonnat » 18.11.2009, 20:49

heinrich hat geschrieben:Zum Tipp von Hucky:
" Es ist ja nicht damit getan, die Einnahmen über eine BWA nachzuweisen.
Es gibt ja m e h r e r e Einkunftsarten und nicht nur die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit"
Grundsätzlich natürlich ja, in meinem Fall aber nicht.

Wenn ich weiss, wie die Sache ausgegangen ist, schreib ich das hier rein.

Gruß
Dora

freiwillig
Beiträge: 280
Registriert: 28.03.2007, 13:35

Beitrag von freiwillig » 19.11.2009, 13:09

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 15.01.2010, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
Beiträge: 11188
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 19.11.2009, 13:22

Hallo Heinrich,

"Aus Sicht der Krankenkasse könnten folgende Einwände kommen:
Zum Tipp von Czauderna
" Es ist ja nicht damit getan, zu schreiben, was Du nicht hast, nämlich nicht über einen Einkommensteuerbescheid zu verfügen"

Sondern die Krankenkasse will ja die für die freiwillige Versicherung beitragpflichtigen Einnahmen nachgewiesen bekommen. "

Das ist sicher richtig aber es ging hier doch nur uim die Anforderung des Einkommenssteuerbescheides - oder habe ich das falsch gelesen ?

Gruß

Czauderna

heinrich
Beiträge: 1248
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 20.11.2009, 20:23

Hallo Czauderna,


die Sache mit dem Einkommensteuerbescheid ist ja gerade das Problem.

Ich bin gespannt, wie eine Prüfer des Landes- oder Bundesversicherungsamtes bezüglich des RSA darauf reagieren würde, wenn man in der Akte keinen Einkommensteuerbescheid hat.

In den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbszahler vom SpiBu ist auch soweit mir bekannt ist, immer nur vom Einkommensteuerbescheid die Rede.

An solche Fälle denken "die da oben" ja gar nicht.

Übersetzung für den Fragesteller.
Die Krankenkassen werden geprüft von einem Versicherungsamt.
Dabei erwarten diese Menschen, dass ein Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird. Bei Fehlverhalten der Krankenkasse droht dieser Krankenkasse ein Strafe.

Daher ist Ihr Fall so spannend.

Ich kenne nicht genau die Anzahlt jeder wievielte Fall von diesem Versicherungsamt geprüft wird. Möglicherweise jeder 1000ste Fall.

Dies könnte ihr Glück sein.

Antworten