Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 21.07.2019, 17:09

Hallo,
ja, 2018 war das noch anders - da galt nämlich für hauptbeurflich Selbständige noch die Mindestbeitragsbemessungagrenze von 2.283,50 €, was einem mtl. Beitrag von ca 417,00 € incl. Pflegeversicherung entsprach. Darüber hinaus gab es noch eine weitere Grenze für Härtefälle, die lag bei 1522,50 €.
Das heisss, um deine Frage zu beantworten, für 2018 musste grundsaetzlich bei 1000,00 € Einkommen im Monat nacch 2283,50 € bezahlt werden, wenn man hauptberuflich selbständig war - ab 2019 ist es dann so, wie in meiner ersten Antwort geschrieben.
Gruss
Czauderna

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 21.07.2019, 17:36

Ich war allerdings letztes Jahr nicht hauptberuflich selbständig und habe weniger als 1/3 der Bezugsgrösse verdient. Das habe ich auch angekreuzt. Musste ich dann wirklich über 40% KK-Beitrag zahlen?

heinrich
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von heinrich » 21.07.2019, 18:28

was warst Du denn letztes Jahr 2018, wenn Du nicht hauptberuflich selbstständig warst ?

Ist dies (nicht hauptberuflich selbstständig) Deine Meinung oder hat die KK diese festgestellt.

Was sind denn 12000 EUR /Jahr = 1000 mtl. für Einnahmen.
welche Art meine ich.
Gibt es daneben noch weitere Einnahmen (Gewinne).

Sind es Einnahmen oder Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)

Bist Du selbstständig, falls ja seit wann und als was.

Du musst schon ein wenig mehr erzählen.

abcde
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 21.07.2019, 18:47

Es sind 12000 Euro Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Gewerbe übte ich nur eine Handvoll Stunden je Woche aus, da es wirtschaftlich schlecht lief. Gerne hätte ich für die Rente etwas eingezahlt, aber wegen der ca. 5000 Euro KK-Beiträge musste ich sogar an die Reserven ran und auch Angehörige um Unterstützung bitten (Wohnung), gegen Verrichtung von Aktivitäten im Haushalt. Das war 2018 der "Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit", wie es so schön heißt, und nicht mein Gewerbebetrieb.

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 21.07.2019, 19:50

abcde hat geschrieben:
21.07.2019, 18:47
Es sind 12000 Euro Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Gewerbe übte ich nur eine Handvoll Stunden je Woche aus, da es wirtschaftlich schlecht lief. Gerne hätte ich für die Rente etwas eingezahlt, aber wegen der ca. 5000 Euro KK-Beiträge musste ich sogar an die Reserven ran und auch Angehörige um Unterstützung bitten (Wohnung), gegen Verrichtung von Aktivitäten im Haushalt. Das war 2018 der "Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit", wie es so schön heißt, und nicht mein Gewerbebetrieb.
Hallo,
das beantwortet aber nicht Heinrichs Frage - wie warst du 2018 eingestuft - hauptberuflich selbständig oder eben nicht hauptberuflich selbständig.
Wenn hauptberuflich selbständig, dann stimmt der Beitrag - wenn nicht, dann muss es noch ander Einkünfte lt. Einkommensteuerbescheid geben, denn warum sollte die Kasse dann ca. 2280,00 € ansetzen wenn es doch nur 1000,00 € gab.
Ich stimme Heinrich zu, da müssen mehr Informationen her. Festhalten müssen wir aber vorher - die Antworten auf deine Frage stimmen, was die jeweilige Höhe der Beiträge angeht. Wir sind gespannt.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 21.07.2019, 20:22

Also, laut Beitragsbescheid (eben nachgesehen) "hauptberuflich selbständig". Aber das wäre dann für 2018 definitiv falsch. Eventuell auch schon für 2017, was ich aber nicht auswendig weiß.

Das Gewerbe besteht 20 Jahre. Andere Einnahmen habe ich nicht, weswegen auch keine eigene Wohnung mehr infrage kam. Alles in allem ist die Situation durch die hohe Belastung ziemlich mies.

Was für Fragen sind noch offen?

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 22.07.2019, 10:28

abcde hat geschrieben:
21.07.2019, 20:22
Also, laut Beitragsbescheid (eben nachgesehen) "hauptberuflich selbständig". Aber das wäre dann für 2018 definitiv falsch. Eventuell auch schon für 2017, was ich aber nicht auswendig weiß.

Das Gewerbe besteht 20 Jahre. Andere Einnahmen habe ich nicht, weswegen auch keine eigene Wohnung mehr infrage kam. Alles in allem ist die Situation durch die hohe Belastung ziemlich mies.

Was für Fragen sind noch offen?
Hallo,
eigentlich sind jetzt keine Fragen mehr offen - du bist lt. Kasse hauptberuflich selbständig und damit stimmen auch die ca. 417,00 € für 2018.
Wie bereits geschrieben, ab 2019 wird die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in dieser Höhe für haupütberuflich Selbständige nicht mehr gelten, ergo wird sich auch dein Beitrag entsprechend verringern bei nur 1000,00 € realem Einkommen.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 22.07.2019, 10:49

Welche Möglichkeiten habe ich, diese falsche Einstufung korrigieren zu lassen?

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 22.07.2019, 11:03

Hallo,
heute und dann für zwei Jahre rückwirkend - das wird schwierig, aber du kannst es natürlich versuchen. Die Kasse anschreiben und alles in etwa so schildern wie du es hier gemacht hast. Wichtig ist natürlich neben dem Einkommen auch der zeitliche Aufwand, den du wöchentlich für dein Gewerbe hattest - Belege hast du wahrscheinlilch nur in Form vom Einkommensteuerbescheid oder hast du über die Zuwendungen auch Nachweise, vielleicht sogar auch ein Vereinbarung, dass du die erhaltenen Geldzuwendungen wieder zurückzahlen musst, wenn es dir finanziell wieder besser geht.
Wie gesagt, versuchen kannst es, allerdings mach dir da keine grosse Hoffnung. Du hast sicher irgendwann mal einen Einstufungs/Beitragsbescheid bekommen, der mit einer Rechtsbehelfsbleherung versehen war und die Frist (1 Monat) ist schon sehr wahrscheinlich abgelaufen. Aber auch Bescheide ohne eine solche Belehrung sind nach ABlauf eines Jahres nach Verkündung/Zustellung rechtsgültig.
Wie gesagt, versuchen kannst du es, abver da dürfte alles viel zu spät sein.
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 22.07.2019, 11:14

Der zeitliche Aufwand wird von meiner Kasse jährlich angefragt und ich habe den Fragebogen auch dementsprechend erst vor kurzem ausgefüllt. Ich habe noch keine Antwort bekommen, also noch keinen endgültigen Bescheid. Ich frage hier lieber etwas zu früh als zu spät, damit ich reagieren kann!
Den vorläufigen Bescheid für 2018 habe ich vor einem Jahr erhalten, aber da hatte ich ja auch noch keine Zahlen. Und nach diesem habe ich ja meine Beiträge gezahlt. Aber wenn der vorläufige Bescheid nicht mehr geändert werden kann, verstößt das in meinen Augen ja gegen das neue Gesetz!?

Czauderna
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von Czauderna » 22.07.2019, 12:09

Hallo,
bei der Gesetzesänderung geht es zum 1.1.2018 darum, dass die Einstufungen generell alks vorläufig zu sehen sind, bis der dazugehörige Einkommensteuerbscheid vorgelegt wird, dann kann es ab 01.01.2018 zu Rückzahlungen aber auch Nachzahlungen kommen, je nach dem was der Steuerbscheid aussagt. Die angepassten Mindestbeitragsbemessungsgrenze gilt erst ab 01.01.2019
Bei dir geht es aber offenbar um die Beurteilung ob du hauptberuflich selbständig bist oder nicht. Was ist denn mit der Einstufung in 2017, ist die bis heute auch noch vorläufig ?
Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von abcde » 22.07.2019, 15:15

2017 ist für mich zweitrangig. Ich möchte meine Energien auf 2018 konzentrieren, wo ich definitiv falsch eingestuft wurde und wo laut Gesetz noch Vorläufigkeit bestehen muss.

Das Gesetz sagt nichts explizit über eine Einstufung als (nicht) Hauptberuflicher, die vorläufig oder nicht vorläufig erfolgt. Da steht nur etwas über die vorläufige Festsetzung der Beiträge. In meinen Augen umfasst aber genau diese Festsetzung der Beiträge den gesamten Vorgang, d.h. inklusive der Entscheidung, ob hauptberuflich oder nicht. Dafür spricht auch, dass die genauen Einnahmen und die gesamte Lebenssituation erst jetzt, ein Jahr später, bekannt sind. Somit kann auch diese Entscheidung erst jetzt erfolgen.
Zumindest würde ich auch auf dieser Interpretation des Gesetzes bestehen, falls die Kasse sich quer legt.

Wonach bemisst die Kasse eigentlich den Charakter der Tätigkeit, also ob haupt- oder nicht hauptberuflich? Das Ganze muss doch irgendwo exakt definiert sein. Du hast selbst einmal geschrieben, dass die Kassen nicht "nach Gutdünken" arbeiten. Es wäre sehr schön, noch mehr darüber zu erfahren. Wieder der Hinweis, dass ich niemanden angreifen möchte. Mein Rechtsempfinden ist nur so, dass über 40% KK-Beiträge, die meine Existenz stark gefährden, dem Grundgedanken einer Versicherung entgegen laufen und auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben.

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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von heinrich » 22.07.2019, 16:41

ok dann leg ich mal los:

2018 ist vorläufig , richtig

A)
Die allgemeine (normale) Mindestbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige betrug mtl 2268,75
Beitrag darauf ca. 420 EUR/Monat

B)
Dann gibt es aber noch eine BESONDERE Mindestbmessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige. Diese betrug im Jahr 2018
mtl. 1522,50. Beitrag daraus ca. 280 EUR /Monat

C)
Die Mindestbemessungsgrenze für Personen, die nicht hauptberuflich selbstständig sind betrag 2018 im Monat 1015 EUR.
Beitrag daraus ca. 190 EUR


Ja ja: zu C willst Du hin.

Machen wir erst einmal
B ; die BESONDERE Mindestbemessungsgrenze.
Wann gilt sie: Ich schreiben hier mal nicht den Gesetzestext rein; viel zu komplziert.
Es heißt auch Härtefall für Selbstständig oder BEITRAGSENTLASTUNG für Selbstständige.

......Vermögen darf nicht mehr als 12180 EUR gewesen sein. Weder von Dir noch von Deiner Partnerin / Partner.
....... Es dürfen keine Mieteinnahmen (weder positiv noch negativ) vorhanden sein. Weder von Dir noch vn Deiner Partnerin /Partner
........ Die Einkünfte von Dir müssen unter 27. 225 gelegen haben( das konnten wir ja schon erkennen)
.........Die Summe der Einkünfte von Dir und Deiner Partner/Partner durch ZWEI geteilt müssen im Monatsdurchschnitt unter 2268,75 gelegen haben.
........................Partner/Partner muss nicht Ehepartner sein, kann auch Lebensabschnittspartner sein


Wenn alles das zutrifft: Antrag auf RÜCKWIRKENDE Beitragsentlastung für die BESONDERE Mindestbemessungsgrudnlage stellen für 2018 (weil ja noch VORLÄUFIG).
....DANN: Beiträge aus 1522,50 zu einem Beitrag ca. 280 EUR/Monat


.....wenn Partner(in) eine EHE-partner(in) , die/der privat versichert: dann gilt was ganz anderes (lass ich hier mal weg)

Chance rückwirkend mit 280 EUR eingestuft zu werden: 99 %.

Ende zu: wenn es bei Hauptberuflichkeit bleibt

heinrich
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von heinrich » 22.07.2019, 16:52

wenn keine Hauptberuflichkeit vorliegen soll:

das ist egal wie und wo etwas beschrieben steht, oftmals eine Auslegungssache:

beschrieben ist das hier:

https://bkk-akzo.de/fileadmin/Dokumente ... chkeit.pdf

Dort bitte dann Seite 16 und 17 lesen:

Bei der Auflistung mit den Pfeilen, "kann" man zur Auffassung kommen, dass ke i n e Hauptberuflichkeit vorgelegen hat.

Ab der Zeile:
Lässt sich nach diesen Grundannahmen ......
kann man zur Auffassung gelagen, dass e i n e Hauptberuflichkeit doch vorliegt.


Zum Glück für mich: Seit 1.1.2019 ist die Mindestbemessungrenze einheitlich. Brauche ich seit mehr als 6 Monaten nicht mehr so oft zu entscheiden.

heinrich
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Re: Freiwillige GKV: Gesetzesänderungen 2018 und Zeile "Angaben zum Lebensunterhalt"

Beitrag von heinrich » 22.07.2019, 16:58

was ICH tun würde:

Anschreiben an die KK:

Anbei Einkommensteuerbescheid 2018 zur endgütligen Beitragsberechnung.

Gleichzeitig betrage ich für das Jahr 2018 eine Einstufung als nicht hauptberuflich Selbstständiger.
Meine wöchentlich Arbeitszeit betrug durchschnittlich xx Stunden.

Arbeitnehmer hatte und habe ich nicht beschäftigt.

Meinen Gewinn entnehmen Sie dem Einkommensteuerbescheid 2018.

Hilfsweise, falls Sie meinem Begehren auf Einstufung als nicht hauptberuflich Selbstständiger für 2018 nicht entsprechen,
beantrage ich hiermit rückwirkend für 2018 die BEITRAGSENTLASTUNG für Selbstständige. Senden Sie mir dazu bitte , falls erforderlich, entsprechende
Anträge zu.

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