Hallo,
folgende Konstellation:
A ist wegen ihrer Selbstständigkeit freiwillig in der GKV versichert. Vertraglich bedingt erhält sie Krankengeld ab dem 14. Tag.
Seit 1.1.06 bekommt A ALG II, sie zahlt aber weiterhin ihre Beiträge zur freiwilligen KV. Von der Arge bekommt sie dafür einen Zuschuss. Von März bis Mai hat A von ihrer Krankenkasse Krankengeld bekommen.
Jetzt hat A Kenntnis davon erlangt, dass die Arge sie hätte pflichtversichern müssen.
Nun zur Frage:
Was passiert, wenn A jetzt rückwirkend pflichtversichert wird?
Bekommt sie dann ihre "zu Unrecht" gezahlten Beiträge wieder und vor allem muss sie das Krankengeld zurückzahlen???
Wie händeln Krankenkassen solche Situationen?
frw. versichert, pflichtversichert, Krankengeld
Moderator: Czauderna
Hallo Struppi,
wenn A in Deinem geschilderten Fall rückwirkend pflichtversichert werden muss aufgrund des Bezuges von Leistungen der ARGE, werden die zu unrecht gezahlten Beiträge von A mit den zu unrecht gezahlten Beitragszuschüssen der ARGE an A sowie dem zu unrecht gezahlten Krankengeld der Krankenkasse gegeneinander aufgerechnet. Wer am Ende an wen zahlen muss, dass stellt sich nach dieser Berechnung raus.
wenn A in Deinem geschilderten Fall rückwirkend pflichtversichert werden muss aufgrund des Bezuges von Leistungen der ARGE, werden die zu unrecht gezahlten Beiträge von A mit den zu unrecht gezahlten Beitragszuschüssen der ARGE an A sowie dem zu unrecht gezahlten Krankengeld der Krankenkasse gegeneinander aufgerechnet. Wer am Ende an wen zahlen muss, dass stellt sich nach dieser Berechnung raus.