GKV Beiträge aus Gewinnausschüttung?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Klappspaten
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GKV Beiträge aus Gewinnausschüttung?

Beitrag von Klappspaten » 10.04.2014, 16:54

Hallo,

ich plane die Gründung einer GmbH, wo ich dann auch als Angestellter Geschäftsführer tätig sein werde. Ich möchte mir ein Gehalt zahlen, was hier in der Region ein normaler Sachbearbeiter verdient. Da es ein Dienstöleistungsunternhemen ist, ist die Arbeitszeit wenigstens mit 8 Stunden täglich anzusetzen.

Aus der GmbH möchte ich regelmäßig Gewinne entnehmen. Etwa alle 2 Monate würde ich mir einen Teil des Gewinns ausschütten. Müssen von diesen Ausschüttungen noch Beiträge an die GKV gezahlt werden?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 10.04.2014, 17:00

Also, vorausgesetzt das ist Ihre einzige und hauptberufliche Tätigkeit, dann wären Sie freiwilliges Mitglied der GKV und es gilt § 240 SGB V: aus der vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Gewinne aus einer GmbH sind Einkommensart Kapitalerträge - Anlage KSO!

Die werden dann auch verbeitragt!

Klappspaten
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Beitrag von Klappspaten » 10.04.2014, 17:03

Als Angestellter einer GmbH bin ich doch erstmal Pflichtmitglied in der GKV

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 10.04.2014, 17:09

ich plane die Gründung einer GmbH, wo ich dann auch als Angestellter Geschäftsführer tätig sein werde.
Nun, das war ihre Vorgabe!

Wenn Sie die GmbH gründen, also Gesellschafter sind, und sich dann als Geschäftsführer anstellen, dann sind Sie regelmäßig sozialversicherungsfrei, soweit Sie beherrschend sind.

Keine Pflichtversichert in der GKV und auch keine AG-Zuschüsse zu GKV o.a. Sozialversicherungen.

Etwas anderes wäre es, wenn Sie nicht beherrschend sind, dann sind Sie aber auch nicht Gesellschafter (und auch nicht Ihre Ehefrau, ihre Eltern oder Ihre Kinder bzw. Geschwister)!

Selbst bei einer Minderheitsbeteiligung ohne Sperrminorität (und hier kommt es auf den Gesellschaftervertrag an) mit fremden Dritten als Mehrheitsgesellschaftern könnte eine Beherrschung vorliegen. das wäre zu prüfen.

Klappspaten
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Beitrag von Klappspaten » 10.04.2014, 17:15

Danke für die Info. Hatte mit was besserem für mich gerechnet.

Gibt es denn überhaupt ein legales Konstrukt, bei welchem ich als Angestellter meiner Gesellschaft, erstmal egal welche Gesellschaftsform, arbeite kann, ohne dass die Gewinnausschüttungen be ider GKV angerechnet werden?

Die PKV ist keine Alternative für mich. Da steige ich nicht durch und traue den Beratern auch nicht.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 10.04.2014, 17:57

Klappspaten hat geschrieben:Danke für die Info. Hatte mit was besserem für mich gerechnet.

Gibt es denn überhaupt ein legales Konstrukt, bei welchem ich als Angestellter meiner Gesellschaft, erstmal egal welche Gesellschaftsform, arbeite kann, ohne dass die Gewinnausschüttungen be ider GKV angerechnet werden?

Die PKV ist keine Alternative für mich. Da steige ich nicht durch und traue den Beratern auch nicht.
Nun, das ist aber die Aufgabe von unternehmensbertaern, Rechtsanwälten und Steuerberatern, nicht eines KV Forums.

Und mehr als den Höchstbeitrag werden Sie nicht zahlen müssen. Und der Höchstbeitrag ist, wenn Sie entsprechende Gewinne erwirtschaften auch angemessen. Ist doch nicht viel, wenn Sie über der BBG verdienen und sonst halt 15,5 plus Pflege von Brutto.

PKV ist, wenn wegen des Beitrages gewählt, auch immer eine schlechte Wahl. Mann muss Eihenverantwortung lieben und leben, sonst ist PKV ein Irrweg!

Klappspaten
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Beitrag von Klappspaten » 10.04.2014, 18:41

Zu den Begriffen "viel" und "angemessen" hat sicher jeder eine andere Definition.

Aber trotzdem Danke für die Infos. Meine Grundfrage ist beantwortet.

Klappspaten
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Beitrag von Klappspaten » 19.04.2014, 09:06

Eine weitere Frage dazu noch bitte.

Wie verhält es sich, wenn die GmbH einen weiteren Gesellschafter, der sonst in einem anderen Bereich voll berufstätig ist, hat, der 70 % der Anteile hält. Ich würde 30 % halten und wäre gleichzeitig angestellter Geschäftsführer. Das müßte dann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sein, oder?

Was passiert mit den Gewinnausschüttungen? Sind die für beide Gesellschafter KK pflichtig? Wenn ja, wie wird der Beitrag zur Kk berechnet? Wird die Ausschüttung zum jeweiligen normalen Gehalt zugerechnet oder zahlt man einen Pauschalbetrag an die KK?

KKA
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Beitrag von KKA » 19.04.2014, 10:53

Die Antwort auf deine Frage ist komplex und kann nicht einfach mit ja oder nein beschrieben werden. Geschäftsführende Gesellschafter unterliegen stringenten gesetzlichen Auflagen.

Vielleicht kannst du in nachstehendem Link eine Antwort herausfiltern:

http://www.abd-partner.de/wissenswertes ... ehrer.html

Möglich wäre u.U. eine sog. 'Darlehnslösung', welche Steuer- und Sozialversicherungsabgaben reduzieren kann.

Auch die Gestaltung des Gesellschaftervertrags nimmt Einfluss auf die Beantwortung deiner Frage.

Gruss
KKA

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.04.2014, 13:12

Hallo

wenn du der einzige Gesellschafter-Geschäftsführer (1-Mann-GmbH) bist, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass du als selbstständig eingestuft wirst - du kannst dich dann freiwillig weiterversichern (Voraussetzung: du bist bislang gesetzlich krankenversichert). In vielen anderen Konstellationen ist es eine Einzelfallentscheidung.
hier findest du Übersichten zu dem Thema
http://www.iww.de/lgp/archiv/staendiger ... sfrei-f622
http://mobil.handwerksblatt.de/handwerk ... 14647.html
http://www.ihk-koeln.de/upload/Sozialve ... _23831.pdf
hier findest du eine Entscheidungshilfe der Deutschen Rentenversicherung zur Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... C060.cae02
hier findest du eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Versicherung - das Kapitel 9 beschäftigt sich mit der Versicherungspflicht von Gesellschaftern und Organmitgliedern, unter anderem auch von GmbHs http://www.deutsche-rentenversicherung. ... herung.pdf
hier findest du eine Zusammenstellung von Urteilen zum Thema Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern
http://www.bwfd.de/fileadmin/PDF/Sozial ... rteile.pdf

wenn du vor hast, eine GmbH zu gründen, ist eine fachkundige Beratung sinnvoll, z. B. durch deinen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt. Aber auch die Industrie- und Handwerkskammern bieten Beratung zu dem Thema an, es gibt auch Beratungsstellen bei den Ländern, durch die Agentur für Arbeit und anderen öffentlichen Institutionen.

Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist ein notarieller Gesellschaftervertrag. In dem Gesellschaftervertrag kannst du verschiedene Dinge regeln, u. a. die Stimmrechtsverhältnisse, die Gewinnausschüttungen und vieles mehr. Auch hier ist vorher fachkundige Beratung sinnvoll - du solltest über verschiedene Möglichkeiten nachdenken und die Vor- und Nachteile und Risiken herausarbeiten - sozialversicherungsrechtlich, steuerlich, haftungsrechtlich usw. - und deine Entscheidung erst dann treffen. Vielleicht kannst du dich auch vorher über die verschiedenen Rechtsformen informieren - auch hier gibt es Vor- und Nachteile.

viel Erfolg!

Klappspaten
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Beitrag von Klappspaten » 21.04.2014, 19:16

Danke, das klingt alles sehr kompliziert. Welche Organisationen sind für Fragen zu dem Thema der rcithgitge Ansprechpartner? Beim Stb war ich schon. Kann die IHk oder Unternehmensberater da auch helfen?

Poet
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Beitrag von Poet » 21.04.2014, 19:39

@Klappspaten: Eine direkte Organisation dazu ist mir nicht bekannt, denn Du brauchst jemand der sich im SV-Recht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht auskennt und Dich begleitet. Bei den Kammern und Kassen gibt es nur wenige, die alle 3 Aspekte abdecken können (und auch Interesse daran haben). Hier im Forum gibt es den User KVProfi, der Dir aus meiner Sicht ganz offiziell gegen Entgelt ausserhalb des Forums helfen könnte. Entscheide selbst.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 21.04.2014, 21:32

das klingt nicht nur kompliziert, es ist kompliziert :D daher ist auch kompetente Beratung empfehlenswert

was sagt der Steuerberater denn?

bist du schon selbstständig? hast du bereits ein Existenzgründerseminar besucht? z. B. http://www.duesseldorf.ihk.de/Existenzg ... inare.html
dort hast du auf jeden Fall die Möglichkeit, Gleichgesinnte zu treffen und Erfahrungen auszutauschen... und vielleicht kannst du auch dort fragen, ob die einen Spezialisten für deine Fragen kennen. Da die IHK Köln z. B. einen speziellen Leitfaden zu diesem Thema veröffentlicht hat, gehe ich davon aus, dass diese auch Mitarbeiter beschäftigen, die sich mit diesem Thema auskennen oder zumindest Fachleute vermitteln können. Fragen macht schlau!

du kannst dich auch von der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen - die haben dann aber natürlich nur die sozialversicherungsrechtliche Perspektive und beachten keine steuerlichen, haftungsrechtlichen oder allgemein: betriebswirtschaftlichen Punkte.

eine weitere Möglichkeit wäre, nach einer Kanzlei Ausschau zu halten, wo sowohl Steuerberater als auch Rechtsanwälte/Fachanwälte für Sozialrecht tätig sind.

du solltest auch die Wahl der Rechtsform bzw. die genaue Gestaltung deines Betriebes nicht nur davon abhängig machen, dass du sozialversicherungspflichtig wirst- da gibt es noch weitere Aspekte, die auch wichtig bzw. vielleicht sogar wichtiger sind.

Klappspaten
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Beitrag von Klappspaten » 22.04.2014, 17:06

Mein Stb sagt, dass ich einen Mehrheistgesellschafter brauche. Dann könnte ich als GF angestellt werden. Dagegen spircht dann was, was man im Netz so lesen kann in Punkto Weisungsrecht, Know-How und so. Das Know-How habe nur ich, feste Arbeitszeiten habe ich auch nicht.

Je mehr Leute man fragt, je mehr unterschiedliche, verwirrende Meinungen bekommt man. So ist zumindest mein Eindruck. Hier im Norden tue ich mich schwer Fachleute zu finden. Bei der IHk bin ich so richtig auch noch nicht weitergekommen.

Ich bin seit ca. 2 Jahren im Dienstleistungsbereich selbständig. Da ich in diesem Jahr mit Sicherheit bilanzierungspflichtig werde, habe ich in dem Zusammenhang an die Gründung einer GmbH gedacht. Der einzige wirkliche Ansatzpunkt ist es Beiträge für die KK so niedrig wie möglich zu halten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.04.2014, 18:09

Hallo,
aus den vorangegangenen Beiträgen geht schon alles wichtige für dich hervor. Deine Beteiligung (Stimmenanteil), dein Status und der Gesellschaftervertrag bilden die Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse ob du hauptberuflich Selbständig bis oder als Arbeitnehmer der GmbH. kranken versicherungspflichtig bist. Was dir vorschwebt, so entnehme ich es jedenfalls deinen Beiträgen, läuft meiner Ansicht nach auf
hauptberuflich Selbständig hinaus, aber wie gesagt, das ist eine Annahme von mir.
Gruss
Czauderna

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