hauptberuflich + Beitragsermäßigung vs nebenberuflich

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
lungomare
Beiträge: 12
Registriert: 23.04.2010, 20:30

hauptberuflich + Beitragsermäßigung vs nebenberuflich

Beitrag von lungomare » 23.09.2014, 13:48

Hallo,

ich habe einige Fragen zur Möglichkeit der Beitragsermäßigung als Selbständige in der GKV.


Bislang war ich als Student mit nebenberuflicher Selbständigkeit in der studentischen KV. Semesterwochenstunden lagen bei ca 18-20, Arbeitsstunden in der selbständigen Tätigkeit bei 12-15/Woche. Arbeitszeiten lassen sich in meinem Falle sehr leicht nachweisen, da ich Fahrtenbuch führe und die entsprechenden Zeiten dann für die KV zusammenrechne. wurde auch nie beanstandet.

Jetzt geht es in die Phase des letzten (unbezahlten) Praktikums und anschließend der Examensvorbereitung, sodass lediglich die entsprechenden Vorbereitungskurse zu besuchen sind - ca 10 Semesterwochenstunden, der Rest ist Selbstudium von daheim.
daneben möchte ich meine Selbständigkeit natürlich weiter beibehalten.


Bleibt eine Versicherung als Student damit möglich, obwohl das Studium vom Zeitaufwand nun unterhalb des Zeitaufwandes in der selbständigen Tätigkeit liegt?


Wenn nicht - bzw wird das Thema wohl auch nach dem Examen interessant für die Zeit der Stellensuche (geplant ist eine Teilzeitanstellung mit ca 20h/Woche, nebenbei weiter Selbständigkeit, ggf dann in geringerem Umfang):
liegt hier eine nebenberufliche Selbständigkeit vor, weil der Zeitaufwand unterhalb der 19,25h (wie es bspw die TK schreibt) liegt? Die Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit sind allerdings meine einzigen, mit diesen bestreite ich meinen Lebensunterhalt. daher vermute ich, es würde eher eine Einstufung als hauptberuflich selbständig erfolgen.

meine Einkünfte liegen jedoch deutlich unter 2000€/Monat, also auch unterhalb der halben Bemessungsgrenze.
ich habe nun mehrfach gelesen, dass in einem solchen Fall auf Antrag eine Beitragsermäßigung erfolgen kann, bei der etwa 1350€/Monat oder die tatsächlichen Einkünfte (?) zugrunde gelegt werden.
Meiner KV liegen sämtliche Steuerbescheide seit 2010 (Beginn der sebständigen Tätigkeit) vor, für sie ist also ersichtlich, was ich tatsächlich verdiene.
Ist die Information über die Möglichkeit der Ermäßigung korrekt und wo kann ich genauere Informationen dazu finden?


Vielen Dank im Voraus!

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 23.09.2014, 14:14

Hallo,

vielleicht hilft das - http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... essung.jsp

Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)
vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 27. November 2013


und dort der § 7.

Gruss
Czauderna

lungomare
Beiträge: 12
Registriert: 23.04.2010, 20:30

Beitrag von lungomare » 26.09.2014, 23:46

Danke, Czauderna :D , das Schreiben kannte ich noch nciht.

Antworten