Hauptberuflich Selbstständig oder nicht?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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hamburger91
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Hauptberuflich Selbstständig oder nicht?

Beitrag von hamburger91 » 09.02.2018, 10:24

Hallo!

Ich habe ein kleines Problem, bei dem ich nicht weiterweiß. Ich hatte in den letzten Jahren ausschließlich meinen Lebensunterhalt als freiberuflicher Künstler verdient, wurde auch in der Künstlersozialkasse aufgenommen und führte eigenständig an die Künstlersozialkasse Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge ab.

Nun hat mir ein Betrieb neulich ein ganz kleines Angestelltenverhältnis angeboten, sodass der Betrieb für mich Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, ich aber weiterhin meinen restlichen Lebensunterhalt als Freiberufler verdiene.

Ausgedrückt anhand meines durchschnittlichen Monatseinkommens erhalte ich zu 30% Gehalt aus dem kleinen Angestelltenverhältnis und zu 70 % Honorare durch freiberufliche Tätigkeiten. Ich bin also eine Mischung aus Angestelltem und Freiberufler.

Nur will meine Krankenkasse nun wissen, ob ich „hauptberuflich selbstständig“ bin. Was hätte das denn für Auswirkungen auf meine Situation in Bezug auf die Krankenversicherung? Mein Arbeitgeber, bei dem ich zu einem kleinen Teil angestellt bin, zahlt doch für mich Krankenkassenbeiträge. Wieso soll ich dann noch ggf. eine freiwillige Krankenversicherung abschließen? Oder wird das dann entsprechend anteilig berechnet?

Liebe Grüße
hamburger91

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.02.2018, 12:17

Hallo,
bei Aufnahme eine Arbeitnehmertätigkeit durch einen bisher hauptberuflich Selbständigen muss die Kasse prüfen ob diese hauptberuflich Selbständigkeit überwiegt oder die Arbeitnehmertätigkeit. So, wie geschildert scheint es bei dir so zu sein, dass deine hauptberufliche Selbständigkeit weiterhin überwiegt. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dir abziehen darf und dein Versicherungsstatus unverändert bleibt, nur mehr Beiträge musst du zahlen (bisheriges Arbeitseinkommen plus Arbeitnehmerbrutto). Zusammengefasst, das was die Krankenkasse gemacht hat, das ist richtig.
Gruss
Czauderna

hamburger91
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Beitrag von hamburger91 » 11.02.2018, 17:43

Okay, aber es gäbe nicht die Möglichkeit, dass mein Arbeitgeber, bei dem ich eine sozialversicherungspflichtige Anstellung habe, einen Anteil für meine Krankenkasse zahlt und ich den restlichen Anteil für meine freiberuflichen Tätigkeiten eigenständig abführe?

Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass es sich für mich als Vorteil herausstellt, endlich eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu bekommen, weil ich dann keine freiwillige Krankenversicherung mehr haben muss.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.02.2018, 18:43

hamburger91 hat geschrieben:Okay, aber es gäbe nicht die Möglichkeit, dass mein Arbeitgeber, bei dem ich eine sozialversicherungspflichtige Anstellung habe, einen Anteil für meine Krankenkasse zahlt und ich den restlichen Anteil für meine freiberuflichen Tätigkeiten eigenständig abführe?

Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass es sich für mich als Vorteil herausstellt, endlich eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu bekommen, weil ich dann keine freiwillige Krankenversicherung mehr haben muss.
Hallo,
was den Arbeitgeberanteil angeht, so steht er dir meines Wissens nach nur dann zu, wenn allein die Arbeitnehmertätigkeit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist, du dich also freiwillig in der GKV oder in der PKV versichern musst, im Falle, dass eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt gibt es keinen Arbeitgeberanteil - was sagen die aktiven Experten ?.
Zu deiner Annahme - die war ggf. falsch, wenn die Kasse weiterhin auf hauptberuflich selbständig urteilt.
Gruss
Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 12.02.2018, 10:14

Hallo hamburger91,

was Czauderna Dir geschrieben hat dem ist ja nichts hinzuzufügen,
schau mal hier

http://www.kuenstlersozialkasse.de/file ... benjob.pdf
hamburger91 hat geschrieben: Ausgedrückt anhand meines durchschnittlichen Monatseinkommens erhalte ich zu 30% Gehalt aus dem kleinen Angestelltenverhältnis und zu 70 % Honorare durch freiberufliche Tätigkeiten.
darum denke ich nicht das bei Dir eine unständige Beschäftigung vorliegt

Gruß Bully

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