KK Beträge angemessen?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Humpty-Dumpty
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KK Beträge angemessen?

Beitrag von Humpty-Dumpty » 06.02.2015, 13:37

Hallo, ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand fach- und sachkundiges in meinem Fall Hilfe geben könnte und hoffe, den Beitrag hier in der richtigen Kategorie gepostet zu haben. Zu meiner Person und meiner Frage:

Ich war seit 2001 selbständig als niedergelassene Psychotherapeutin, bin seit 2007 berufsunfähig, habe bis 2014 noch in minimalem Rahmen (2-3 Stunden wöchentlich) weitergearbeitet, nun ist leider Schluss: meine gesundheitliche Situation lässt seit Ende 2014 kein weiteres Arbeiten mehr zu. Mein Jahresverdienst betrug 2014 10.471€, diese beinhalten 4640€ BU-Rente. Mein Krankenkassenbeitrag für 2014 betrug 356,69€/GKV monatlich. Seit 1.1.2015 habe ich lediglich die 389,66€ BU Rente zur Verfügung, wovon 356,69€/ GKV monatlich auf den Krankenkassenbeitrag entfallen.

Da man zu viel gezahlte Beiträge nicht zurückbekommt und der KK Beitrag mein ganzes Geld auffrisst, möchte ich hier fragen, ob diese Vorgehensweise korrekt ist?
Sollten weitere Angaben nötig sein, kann ich diese gerne nachreichen.

Ich bedanke mich für die Mühe des Lesens und hoffe auf kundige Auskunft.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2015, 17:45

Hallo,
vom wem beziehst du die BU-Rente ?.
So, wie geschildert bis du ab dem 01.01.2015 nicht mehr hauptberuflich selbständig - das musst du deiner Kasse sofort melden, denn dann gilt für die eine weitaus niedrige Mindestbeitragsbemessungsgrenze, nämlich 945,00 € -was einem Gesamtbeitrag von ca. 160,00 € mtl. ausmachen würde.
Du hast nur noch die BU-Rente - davon kannst du doch unmöglich deinen Lebensunterhalt bestreiten - vom wem oder was lebst du ?.
Gruss
Czauderna

Humpty-Dumpty
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BU Rente

Beitrag von Humpty-Dumpty » 06.02.2015, 18:28

Hallo Czauderna,
erst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich beziehe die BU Rente von einer vor Jahren abgeschlossenen privaten BU-Rentenversicherung. Ich bin seit kurzem verheiratet und lebe "auf Kosten" meines Partners. Leider ist mein KK Mitarbeiter ein echter Hardliner. Ich habe ihm bereits im November geschrieben, dass ich ab 1.1.15 nur noch die BU Rente habe. Er hat dies total ignoriert und mir lediglich geschrieben, dass sich aufrgund der Einkünfte in 2014 die Beiträge für 2015 nicht verändern würden :(
Was kann / muss ich denn für Nachweise erbringen, dass ich nur die BU Rente als Einkommen habe bzw. nicht mehr hauptberuflich selbständig bin?

Vielen Dank für die Zeit und die Mühe einer Antwort

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2015, 18:54

Hallo,
Schriftlich Widerspruch einlegen und nochmals als Begruendung angeben, saß die Selbstaendigkeit zum 31.12.2014 aufgegeben wurde und du nur noch über die BU-Rente verfügst. Hoffentlich ist dein Ehemann auch in der GKV versichert, denn wenn nicht, dann kann es wirklich sein, dass sich an deinem Beitrag nix ändert.
Gruß
Czauderna

Humpty-Dumpty
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Beitrag von Humpty-Dumpty » 06.02.2015, 18:59

mein Partner ist sogar in der gleichen KK versichert....also vielen Dank ich versuche mal mein Glück

MfG

Poet
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Beitrag von Poet » 06.02.2015, 19:15

@HD: Da Du nicht mehr hauptberuflich selbstständig bist und Dein Einkommen unter 395€ mtl. liegt, müsste aus meiner Sicht sogar die kostenfreie Familienversicherung beim Mann durchgeführt werden.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 06.02.2015, 19:48

Humpty-D.

du sprichst mit dem falschen Menschen bei Deiner KK.

Du sprichst nämlich die ganze Zeit mit einem Menschen aus dem Beitragsbereich.

Dieser Mensch ist darauf geschult (er kann nichts anderes) wie man Beiträge berechnet.

Der Einkommensteuerbescheid , der vorliegt , also der aktuellste, den Du in der Hand hälst , gilt sooooolange, bis ein neuer diesen ablöst.

Ab 01.01.2015 hat Du KEINE Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit mehr.

Der Einkommensteuerbescheid 2015 wird aber erst frühestens 2016 vorliegen UND dieser Mensch aus dem Beitragebereich würde dann erst ab 2016 für Dich eine Senkung vornehmen.

UND JETZT machst du GENAU Folgendes:

Die S P R I C H S T mit dieser KK, aber mit einem Menschen, der für FAMIlienversicherung (FAMI) zuständig ist.

Du sagst, dass Du gerne ab 1.1.2015 in die FAMI bei Deinem verheirateten Partner reinkommen würdest, weil Du NICHT mehr selbstständig bist.

Die Grenze für die FAMI zu kommen liegt (seit 1.1.2015) bei 405 EUR monatlich.


Jede Wette es klappt: SPRECHENDE Menschen kann man helfen.
Ein Widerspruch kann man immer noch einlegen. Ein solcher Vorgang dauert sehr lange.

Mit einem Gespräch am Montag nächster Woche (mit einem FAMI Menschen, Du fragst an der Zentrale nach der Fachabteilung für FAMIlienversicherung) kommst Du sehr schnell weiter.

Dann berichtest Du mal, ob und wie schnell es geklappt hat.

Die FAMI ist KOSTENLOS.

Es sollte klar sein, dass Du neben der Rente bis zu den 405 EUR nicht mehr viel sonstige Einnahmen haben darfst (Minijob , Vermietungseinkünfte usw. könnten hier schon die FAMI unmöglich machen)

Humpty-Dumpty
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4 cent !

Beitrag von Humpty-Dumpty » 06.02.2015, 20:14

Hallo
eben als ich diese vielen hilfreichen Antworten gelesen habe (Danke an heinrich poet und czauderna) habe ich gleich mal nach gesehen, wie hoch der jetzige BU-Beitrag ist, denn die haben ein wenig erhöht. Er liegt genau bei 404,06€ d.h. 4 cent unter der Grenze von 405 € :shock: D.h. meine BU darf nicht weiter steigen :?
@heinrich ja das stimmt, der Mann ist der falsche - ich werde also am Montag mal bei der KK anrufen und einen Fami-Menschen versuchen zu bekommen.
Es sollte klar sein, dass Du neben der Rente bis zu den 405 EUR nicht mehr viel sonstige Einnahmen haben darfst (Minijob , Vermietungseinkünfte usw. könnten hier schon die FAMI unmöglich machen)
Minijob und Vermietungseinkünfte??? Habe ich keine. Ich habe noch ein Sparguthaben von 300€, ist alles in der Zeit drauf gegangen als ich mit der zweiten BU vor Gericht war - und verlor. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.
Ich bedanke mich herzlich für das freundliche Engagement und die weiterführenden Antworten. Ich werde berichten und nochmals vielen Dank

Poet
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Beitrag von Poet » 06.02.2015, 20:32

Korrektur: User heinrich hat Recht -> die Einkommensgrenze für die Fami ab 2015 ist 405€. Ich hänge gedanklich noch im alten Jahr...erste Alterserscheinungen.

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Fami erreicht

Beitrag von Humpty-Dumpty » 09.02.2015, 12:39

So ich melde Vollzug: habe heute mit jemandem von der Fami gesprochen, die schicken Unterlagen zu und es wird neu berechnet. Uff :wink:
Allerdings stellt sich die Frage, die mir erst hinterher kam (bin nicht mehr so schnell), wie es sich verhält, wenn im Laufe des Jahres die BU um 2 Euro erhöht wird und ich dann über die 405€ Grenze falle? :( Muss ich eben nochmals anrufen.
An alle hier kompetenten Menschen, die mir den Rücken durch gute Information gestärkt haben sage ich: Vielen Dank!! :!:

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Re: Fami erreicht

Beitrag von Czauderna » 09.02.2015, 20:51

Humpty-Dumpty hat geschrieben:So ich melde Vollzug: habe heute mit jemandem von der Fami gesprochen, die schicken Unterlagen zu und es wird neu berechnet. Uff :wink:
Allerdings stellt sich die Frage, die mir erst hinterher kam (bin nicht mehr so schnell), wie es sich verhält, wenn im Laufe des Jahres die BU um 2 Euro erhöht wird und ich dann über die 405€ Grenze falle? :( Muss ich eben nochmals anrufen.
An alle hier kompetenten Menschen, die mir den Rücken durch gute Information gestärkt haben sage ich: Vielen Dank!! :!:
Hallo,
ja, solltest du sofort tun, denn wenn es bei der nächsten Überprüfung der Familienversicherung erst festgestellt wird dann wird diese u.U. rückwirkend beendet und du muss dann nach zahlen. Gut, du könntest bis dahin den Beitrag auf ein Sparkonto legen, dann hast du evtl. noch 2,50 € Zinsen als Guthaben wenn du nach zahlen musst, aber das ist deine Entscheidung.
Gruss
Czauderna

Humpty-Dumpty
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Nochmal?

Beitrag von Humpty-Dumpty » 10.02.2015, 11:17

Habe eben erneut eine Sachbearbeiterin gesprochen, die mir sagte, dass die Höchstgrenze für Fami dieses Jahr bei 450€ läge (stimmt das? Sie sagten hier doch, dass es 405€ wären?). Wenn diese Höchstgrenze stimmt, dann würde ich sehr lange brauchen, bis ich diese Höchstgrenze erreiche, denn die BU wird ja allerhöchstens jährlich um 2-3€ erhöht) oder sollte ich mich doch lieber gleich freiwillig versichern lassen wegen der Sorge des Überschreitens der Höchstgrenze? Uff :cry: Sorry, dass ich hier doch mehr Arbeit mache, als mir lieb ist. Danke für die Hilfe HD :roll:

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Beitrag von Czauderna » 10.02.2015, 15:49

Hallo,
405,00 € ist schon richtig - nur in Verbindung mit einer geringfügigen Beschäftigung dürfen die 450,00 € nicht überschritten werden.
Gruss
Czauderna

Heike555

Beitrag von Heike555 » 24.02.2015, 09:45

Für mich ein klassischer Fall für den Ombudsmann

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.02.2015, 10:25

Heike555 hat geschrieben:Für mich ein klassischer Fall für den Ombudsmann
Hallo Heike555,

wieso das ?
Was soll ein Ombudsmann hier machen ?
Gruss
Czauderna

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