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GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Sonne04
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krankenkasse

Beitrag von Sonne04 » 19.09.2013, 20:14

hallo zusammen, jetzt versuch ich es mal in diesen forum...
ich habe mich am 30.Oktober 2011 als freiberuflicher dozent selbstständig gemacht. ich habe als freiwilliger pflichtversicherter in die gesetzliche krankenkasse weiter einbezahlt. ich bekam bis juli 2012 gründerzuschuss vom arbeitsamt. die selbstständigkeit habe ich zum 31. Januar 2013 beendet, da ich in ein angestelltenverhältnis einging. mir wurde am anfang der selbständigkeit also in oktober 2011 mitgeteilt, dass die einstufung der krankenkassenbeiträge vorläufig wäre bis ich einen einkommensteuerbescheid bekäme und dann würde abgerechnet, die zuviel geleisteten beiträge bekäme ich rückerstattet und die zuwenig entrichteten würden nachgefordert. in august 2012 bekamen sie den einkommensteuerbescheid 2011 und da wurde ich aufgrund des Steuerbescheides 2011 neu eingestuft und eine kräftige nachzahlung verlangt. Aber ich hatte nur noch einnahmen von nichtmal oft 1000,- Euro und musste die hohen beiträge zahlen...so verbrauchte ich mein sprarguthaben in der hoffnung ich bekäme sie ja wieder zurück sobald die den einkommensteuerbescheid 2012 hätten. In februar 2013 kam ich in ein angestelltenverhältnis und wurde somit über meinen arbeitgeber pflichtversichert. so, nun reichte ich jetzt in september den einkommensteuerbescheid 2012 ein in der hoffnung mein geld wieder zu bekommen...ich hatte ca. 3000,- Euro zuviel bezahlt an beiträgen. aber die krankenkasse schreibt, dass eine rückzahlung nicht möglich wäre und ich außerdem seit februar 2012 pflichtversichert bin und nicht mehr freiwillig. wie kann ich mich bloß zur wehr setzen. Reichen drei monate aus (oktober 2011 bis einschl. dezember 2011) um einen selbständigen einzustufen aufgrund des einkommensteuerbescheides indem mur drei monate selbständigkeit zugrundegelegt wurden? hätte ich einspruch erheben sollen? geld für einen anwalt habe ich nicht mehr, hat ja alles die krankenkasse geplündert. Danke für die Antworten!

heinrich
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Beitrag von heinrich » 20.09.2013, 16:53

die Anwort der KK entpsricht der Entscheidung der höchstens deutschen Sozialgerichtes, nämlich dem Bundessozialgericht.

Urteil vom 22.03.2006

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=57620

wenn du dies gelesen hast, wirst Du erkennen, dass die KK so handeln musste

Für einen Laien ist diese Urteil natürlich nicht so einfach zu lesen/verstehen

Poet
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Beitrag von Poet » 20.09.2013, 21:42

@Sonne04: Die Antwort wird nicht anders ausfallen als hier. Du bist im selben Forum:

http://www.krankenkassenforum.de/zuviel ... ght=#63659

Ich gehe davon aus, dass Du den Vorauszahlungsbescheid für die Gewerbesteuer als Nachweis hättest fristgemäß einreichen müssen um die Beiträge wiederzubekommen.

Sonne04
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Beitrag von Sonne04 » 20.09.2013, 23:11

ich hab keinen gewerbeschein....bin freiberuflicher lehrer

Poet
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Beitrag von Poet » 20.09.2013, 23:25

@Sonne04: Sorry, hatte ich überlesen. Dann gab es aber gar keine Chance auf einen Nachweis im Januar 2013. Wie kommt die Kasse denn darauf?

Oder Du warst nicht vorläufig eingestuft sondern regulär, dann trifft die Regelung, die im Urteil von Heinrich steht -> keine Rückerstattung.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 21.09.2013, 14:48

mit Eingang des ersten Einkommensteuerbescheides hebt die KK die vorläufigen Beitragsbescheide auf und berechnent
RÜCKWIRKEND und auch ab diesem Zeitpunkt nach vorne gesehen (also zukünftig) NICHT mehr vorläufig.

Sondern ENDGÜLTIG.

ALSO: mit dem 2. STB (2012( wird NICHT mehr rückwirkend (ab 1.1.2012) berechnet.

Diese Verfahrensweise machen alle KK so.

Diese Verfahrensweise wird angewandt, wenn es zu Gunsten des Versicherten ist (1. Jahr niedriger Einnahmen und zweites Jahr hohe Einnahmen) und
wenn es zum Nachteil (wie hier) des Versicherten ist (1. Jahr hohe Einnahmen und zweites Jahr niedriger Einnahmen)

Sonne04
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Beitrag von Sonne04 » 23.09.2013, 19:45

ja, und was ist wenn es zu meinen nachteil ist?
mir stellt sich nur die frage reichen die monate ab 30.10.11 bis einschl. 31.12.11 aus um einen selbständigen einzustufen der gründerzuschuß erhält? müss da nicht eine mindestanzahl von monaten vorhanden sein in alten jahr oder würden die auch einstufen wenn ich mich zum 15. dezember noch selbständig gemacht hätten und zwei wochen dafür heranziehen?

danke!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.09.2013, 20:04

Sonne04 hat geschrieben:ja, und was ist wenn es zu meinen nachteil ist?

Meinst Du die Regelungen gelten nur wenn es zu Deinem Vorteil ist?

Poet
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Beitrag von Poet » 23.09.2013, 22:29

Sonne04 hat geschrieben:ja, und was ist wenn es zu meinen nachteil ist?
mir stellt sich nur die frage reichen die monate ab 30.10.11 bis einschl. 31.12.11 aus um einen selbständigen einzustufen der gründerzuschuß erhält? müss da nicht eine mindestanzahl von monaten vorhanden sein in alten jahr oder würden die auch einstufen wenn ich mich zum 15. dezember noch selbständig gemacht hätten und zwei wochen dafür heranziehen?

danke!
@Sonne: Für eine vorläufige Einstufung reicht auch weniger. Sie setzt sich doch zusammen aus einer Schätzung der festen und variablen Einnahmen, also immer mindestens der festen Einnahmen.

Sonne04
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Beitrag von Sonne04 » 24.09.2013, 21:13

die haben mich mit dem einkommensteuerbescheid 2011, indem nur von 30. oktober2011 bis 31. dezember 2011 die selbständigkeit enthalten haben nicht vorläufig sondern fest eingestuft und da liegt ja das problem!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 24.09.2013, 21:18

Wenn ein Einkommensteuerbescheid vorliegt wird eine feste Einstufung vorgenommen.

Da gibt keine vorläufige Einstufung mehr

heinrich
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Beitrag von heinrich » 24.09.2013, 21:38

sonne 4


was steht denn im Einkommensteuerbescheid 2011
für ein Betrag als Einkünfte drin, der für die Zeit
vom 31.10.2011 bis 31.12.2011 erzielt wurde. ???


und sind sonst noch Einkunftsarten enthalten.
Bitte Art und Summe auch angeben.

Sonne04
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Beitrag von Sonne04 » 25.09.2013, 14:17

der betrag ab 31.10.11 bis 31.12.11 ist nicht extra für diesen zeitraum auf dem einkommensteuerbescheid ausgewiesen. einkünfte aus selbständiger tätigkeit 4421,- Euro
Einkünfte aus vermietung und verpachtung 1754,- Euro.
einen gründerzuschuß von 1461,60 habe ich auch bis 31.7.12 erhalten.
Ich musste krankenkassenbeiträge von monatlich 647,83 Euro ab 1.11.2011 bezahlen inclusive pflegeversicherung. Ab 1.1.12 ( wurde, nachdem der steuerbescheid 2011 herangezogen wurde, ein betrtag von 668,28 Euro zugrundegelegt. Ab 1.8.1012 411,24 Euro, da der gründerzuschuss zum 31.7.12 auslief. Die viel zuviel bezahlten beiträge für 2012 wollte ich zurückerstattet haben, da ich 2012 sehr wenig verdient habe und ich der meinung bin, dass eine einstufung basierend auf 2 monate nämlich november 2011 und dezember 2011 nicht ausreicht um mich für 2012 so hoch einzustufen und zwar nicht vorläufig sondern endgültig. den letzten tag im oktober 2011 haben sie mir geschenkt, da ich ja schon für 30 tage beiträge bezahlt habe ...wie großzügig.

danke für die mühe!

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 26.09.2013, 08:13

Hi Sonne,

für mich stellt sich eigentlich 1 Frage:
Was hast Du von Deiner KK bzgl. dem Beitrag ab Einreichen des 2011er Steuerbescheids bekommen?

Nachdem die Beiträge ja rückwirkend erhöht wurden (gemäß dem tatsächlichen in 2011 erzielten Arbeitseinkommens) muss Dir die KK ja geschrieben haben, wie es mit Deinen Beiträgen für die zurückliegende (vorläufig eingestufte) Zeit sowie zukünftig aussieht.
Wenn es sich hierbei um einen endgültigen Einstufungsbescheid gehandelt hatte und Du dagegen keinen Widerspruch eingelegt hast, ... tja, dann hat die Kasse leider alles richtig gemacht und Recht mit dem was sie sagt.

Wenn das allerdings erneut nur ein Bescheid über eine vorläufige Beitragsfestsetzung war, dann MUSS ab dem Beginn dieser Vorläufigkeit auch rückwirkend auf die tatsächlich erzielten Beträge geändert werden.

Und jetzt kommst Du. Was hattest Du damals bekommen?

Gruß
Sportsfreund

Sonne04
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Beitrag von Sonne04 » 26.09.2013, 11:47

ab einreichen des steuerbescheides 2011 wurde nicht mehr vorläufig eingestuft sondern endgültig....und da liegt ja das problem, da ich die zwei monate november 2011 und dezember 2011 gut verdient habe und 2012 sehr wenig und ich aber die hohen beiträge bezahlen musste die in keinen verhältnis zu meinen niedrigen einnahmen standen und dies auch auf dem einkommensteuerbescheid 2012 ersíchtlich ist, den ich diesen monat eingereicht bei der kasse habe und die sich weigern die zuviel bezahlten beiträge zurück zu erstatten. es stellt sich halt die frage ob zwei monte (november und dezember 2011) ausreichend sind um jemanden für 2012 endgültig so hoch einzustufen, obwohl er ein niedriges einkommen hat und dies nicht vorläufig sondern endgültig.
Danke!

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