KSK, GKV und Selbständigkeit

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Heike12
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KSK, GKV und Selbständigkeit

Beitrag von Heike12 » 07.02.2021, 13:37

Guten Tag,
ich bin seit diesem Jahr bei der KSK als Künstlerin pflichtversichert. Daneben arbeite ich noch nicht-künstlerisch, ebenfalls selbständig. Meine Ehemann ist in einer PKV.
Meine Frage:
Kann ich Euro 450/Monat Gewinn aus der nicht-künstlerischen Tätigkeit erzielen, ohne dass die GKV mir eine "Zusatz-Rechnung" aufmacht? Ich habe mal gelesen, dass bei einer Familienversicherung man nur "nebenbei" UNTER Euro 450/Monat Gewinn erzielen darf - sonst wird man freiwillig versichert. Vielleicht gibt es so etwas auch, wenn der Ehemann in der PKV ist.
Meine Frage an die GKV wurde leider nur sehr schwammig (telefonisch) beantwortet - hier ging es immer um einen Minijob - aber das ist es ja eben nicht. Ich solle dann später den Einkommensteuerbescheid abgeben und dann werde man abrechnen.... Damit kann ich wirklich nichts anfangen. Hier kann ja passieren, wenn ich Euro 5 zu viel verdiene, ich vielleicht Euro 500 pro Monat zahlen darf... Das wäre der Gau...
Danke für eine Antwort, gerne auch mit §en
Viele Grüße
Heike

Czauderna
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Re: KSK, GKV und Selbständigkeit

Beitrag von Czauderna » 07.02.2021, 14:37

Hallo und willkommen im Forum
so, wie geschildert gehe ich davon aus, dass die Kasse nach Vorlage des passenden Einkommensteuerbescheides prüfen will und sogar auch muss, ob die Versicherung über die Künstlersozialversicherung trotz des anderen Arbeitseinkommens noch vorrangig ist. In der Regel ist es tatsächlich so, dass ein 450,00 € Job nebenher nicht schädlich ist. Ich gehe auch davon aus, dass ein regelmäßiges Arbeitseinkommen bis zu 450,00 € die gleiche Wirkung hat.
Bei einem 450,00 € kann man das auch im voraus gut prüfen, bleibt der Betrag ja immer gleich (maximal 450,00 €), bei Arbeitseinkommen eben nicht, da kann es, je nach Auftragslage monatlich schon variieren. Sicher wird sich dazu noch ein aktiver Experte/in zu Wort melden.
Ich meine aber, mich erinnern zu können, dass Umstellungen des Versicherungsverhältnisses immer nur für die Zukunft vorgenommen wurden.
In jedem Fall empfehle ich dir bei der KSK selbst anzufragen - https://www.kuenstlersozialkasse.de/kue ... isten.html
Gruss
Czauderna

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