Mangelhafte Beratung für Familienversicherung bei Kleingewerbe und über 1 Jahr unrechtmäßig versichert

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Schanascha
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Mangelhafte Beratung für Familienversicherung bei Kleingewerbe und über 1 Jahr unrechtmäßig versichert

Beitrag von Schanascha » 21.01.2019, 18:17

Meine Mutter (58) hat seit 2013 ein Kleingewerbe mit einem Gartenservice mit saisonalen Arbeiten. Das heißt sie arbeitet im Winter kaum und hat Verluste, arbeitet im Sommer aber teilweise recht viel. Daher ist auch schwer zu sagen, wie viele Stunden sie wöchentlich arbeitet (wahrscheinlich aber doch eher unter 20 Stunden). Durch alle 12 Monate geteilt, verdient sie durchschnittlich 500 Euro monatlich und bekam bis September 2017 zur Aufstockung hauptsächlich wegen der Krankenversicherung ALG II.

Als sie heiratete, erkundigte sie sich vorher telefonisch bei der Krankenversicherung ihres Mannes, ob sie über ihn familienversichert werden könnte. Dies tat sie in seinem und meinem Beisein. Die Familienversicherung wurde ihr zugesagt, ohne sie über die Einkommensgrenze aufzuklären. Sie sagte lediglich, dass sie ein Kleingewerbe hat und damit war alles „geregelt“.

Erst ein Jahr später, also September 2018 bekam sie von der Krankenkasse ein Formular, in dem sie ihr Einkommen seit der Heirat belegen sollte. Ein Steuerbescheid von 2017 bekam sie erst Anfang Januar 2019, daher reichte sie erst einmal den Bescheid von 2016 ein, der ebenfalls ein durchschnittliches Einkommen von 500 Euro belegt. Erst bei einer erneuten telefonischen Nachfrage bei der Krankenkasse wurde ihr mitgeteilt, dass sie nicht mehr als 425 Euro verdienen dürfe, um familienversichert zu sein.

Nachdem ich dann den Steuerbescheid von 2017 sah, bin ich beunruhigt. Ich weiß nicht, an wen wir uns hier wenden können und machte erst einmal einen Termin bei ihrem Steuerberater für diese Woche. Danach wollten wir den Steuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Am Freitag kam dann auch die Aufforderung, die Unterlagen noch nachzureichen.

Ich mache mir große Sorgen, dass sie alles nachzahlen muss und frage mich wie viel das wäre und wie hoch die zukünftigen Beiträge für sie sein könnten. Überall liest man etwas anderes. Wenn sie sich selbst versichern oder 16 Monate nachzahlen müsste, wäre sie finanziell ruiniert und könnte ihr Kleingewerbe aufgeben.

Wenn ich die ca. 6700 Euro von 2017 bei einem Versicherungsvergleich angebe, kommt dabei ein monatlicher Betrag von 150 – 170 Euro heraus. Könnte sie sich in dieser Höhe versichern und ist das auch der Betrag, den sie jeweils zurückzahlen muss? Oder wäre das doch ein Horrorbetrag von über 300 Euro, der in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen steht? Und muss sie die Beiträge ab Oktober 2017 erstatten?

Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber warum hat die Krankenkasse sie nicht korrekt beraten und gleich gefragt, wie viel sie durchschnittlich verdient? Solche Angaben erwartet doch normalerweise jede Versicherung vor Vertragsabschluss oder nicht?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Czauderna
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Re: Mangelhafte Beratung für Familienversicherung bei Kleingewerbe und über 1 Jahr unrechtmäßig versichert

Beitrag von Czauderna » 21.01.2019, 19:28

Hallo und willkommen im Forum.
Als sie heiratete, erkundigte sie sich vorher telefonisch bei der Krankenversicherung ihres Mannes, ob sie über ihn familienversichert werden könnte. Dies tat sie in seinem und meinem Beisein. Die Familienversicherung wurde ihr zugesagt, ohne sie über die Einkommensgrenze aufzuklären. Sie sagte lediglich, dass sie ein Kleingewerbe hat und damit war alles „geregelt“.
also, das kann ich nicht so glauben - eine Familienversicherung für eine neue Ehefrau durchzuführen ohne einen entsprechenden schriftlichen Antrag, bzw. ohne Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, also nur aufgrund eines Telefonats, durchzuführen, das ist nicht möglich - wenn das tatsaechlich so gewesen sein sollte, dann hat der Kassenmitarbeiter/in grob fahrlässig gehandelt, was sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Andererseits, man hat schon Pferde.... - es gibt nichts, was es nicht gibt.
Das wäre natürlich ein Ansatzpunkt für einen Widerspruch - Mein Rat - erst mal bei der Kasse klären, wie es seitens der Kasse zur Familienversicherung kam, das muss ja dort dokumentiert sein. Erst wenn es tatsaechlich zweifelsfrei feststeht, dass die Familienversicherung seinerzeit (wann war das eigentlich) nur aufgrund eines Telefonats durchgeführt wurde, dann kann man weitere Schritte vornehmen.
Gruss
Czauderna

Schanascha
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Re: Mangelhafte Beratung für Familienversicherung bei Kleingewerbe und über 1 Jahr unrechtmäßig versichert

Beitrag von Schanascha » 22.01.2019, 10:39

Danke für deine Antwort!
Meine Mutter ist sich ganz sicher, dass sie keinen Antrag ausfüllen musste, allerdings kann ich das selbst kaum glauben.
Sollten wir dort vielleicht nochmal nachfragen, ob Unterlagen dazu bei der Krankenkasse vorliegen?
Ihr Anruf war im August 2017 und sie wurde dort ab dem 01.10.2017 familienversichert.
Wenn es ein Formular gegeben hätte, hätte sie da aber bereits ihren Steuerbescheid von 2016 mit einreichen müssen, der belegt hätte dass sie knapp über dem erlaubten Einkommen lag. Denke ich mir zumindest, ich weiß nicht was in einem solchen Formular angefordert wird, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass das ohne Einkommensnachweis möglich wäre.
Aber Spekulationen bringen nichts, wir werden bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.

Czauderna
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Re: Mangelhafte Beratung für Familienversicherung bei Kleingewerbe und über 1 Jahr unrechtmäßig versichert

Beitrag von Czauderna » 22.01.2019, 12:07

Hallo,
also, Anruf im August 2017 bei der Kasse, die daraufhin ab 01.10.2017 die Familienversicherung durchführte - Du hast vollkommen recht, da solltet ihr mal bei der Kasse nachhören wie das damals tatsaechlich ablief.
Aus der Praxis heraus kann es eigentlich nur folgenden Ablauf geben,
Anruf im August 2017 bei der Kasse mit dem Ziel ab dem 01.10.2017 in die Famillienversicherung zu kommen. Beratung/Auskunft durch die Kasse bei diesem Telefonat. Anschliessend Versand eines entsprechenden Antrag/erklärungsformular, dass grundsaetzlich vom Mitglied (Hauptversicherter) ausgefüllt und unterschrieben werden muss, bei besonderen Fallkonstellationen wie z.B. getrennte Wohnungen und/oder eigenes Einkommen der Familienangehörigen, muss auch diese mit unterschreiben, aber - wie gesagt, das ist nicht die Regel. Wenn nun in diesem Formular angegeben wird, dass die Angehörige Einkommen hat, dann fordert in der Regel die Kasse dazu auch entsprechende Nachweise - sie kann aber auch die schriftlich erklärte Einkommenshöhe so glauben und dann die Familienversicherung ab 01.10.2017 durchführen. Die Anerkenntnis der Familienversicherung erfolgt in der Regel durch die Zusendung der Krankenversicherten karte (egK). In diesem Fall, wenn wir jetzt mal annehmen, dass es zwar eine schriftliche Erklärung gegeben hat, aber keine Einkommensnachweise gefordert wurden, sieht es dann so aus, dass auf der Erklärung über der Unterschrift steht, dass Änderungen der persönlichen Verhältnisse/Einkommen sofort der Kasse gemeldet werden müssen. Wenn dies nicht möglich war, weil man gerade bei Arbeitseinkommen (Selbständig) keine monatliche Zuordnung vornehmen kann, dann geht es eben nach dem Einkommensteuerbescheid. Da wird dann durch 12 Monate geteilt und wenn dann die Grenze überschritten wurde, dann endet die Familienversicherung, allerdings nicht grundsaetzlich rückwirkend, kommt eben auf den Einzelfall an, so kenne ich es.
Gruss
Czauderna

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