Hier herrscht schon eine eigenartige Rechtsauffassung.
Zu Swantje B.)
„Für die Vergangenheit gilt: weg ist weg.“
Der Vertrag mit der KK wäre damit doch sittenwidrig und nicht nichtig? Oder sehe ich das falsch?
Der Selbständige hat doch keinerlei Rechtssicherheit. Er weiß bei ca. 14% trotzdem NIE wie viel er wirklich an Beiträgen bezahlt, da er u.a. immer von der Schnelligkeit des Finanzamtes abhängig ist.
Meine Meinung ist, dass die ganze Beitragsberechnung der GK für Selbständige eine gesetzlich bewusste Verkomplizierung und Abzocke ist.
„….nachdem du den Prozess verloren hast.“
Ich werde Dich als meinen Anwalt engagieren
Zu Czauderna)
„obwohl auch ich dieser Klage keinerlei Chancen einräume“
Ich berufe mich auf § 26 Abs. 2 SGB IV und zwei Gerichtsurteile, und mein Rechtsverständnis, dass ich keine Beiträge bezahlen kann von Geld, das ich nicht eingenommen habe.
„Das von dir gefundene Urteil ist 13 Jahre alt - inzwischen hat sich einiges geändert.“
Gerechtigkeit ist zeitlos.
Bundessozialgericht von 2013
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=168883
http://openjur.de/u/692815.html
§ 26 Abs. 2 SGB IV Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge
(2) Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs auf Grund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistungen beitragsfrei sind, sind jedoch zu erstatten.
Wenn die Kasse mir vom Konto mehr abbuchte, als ich im Verhältnis Einkommen hatte, dann ist das ein zu unrecht bezahlter Beitrag.
Es steht nicht im Gesetz, dass die Kasse das Geld behalten darf.
Grundsätzlich sind Steuerbescheide nur eine Schätzung für die Zukunft und genau.
Im Nachhinein will die Kasse kein Geld mehr hergeben. Dieses Vorgehen der GKs ist eines Rechtsstaates nicht würdig.
Der Kasse kann es nicht erlaubt sein von fiktiven Einkommen Beiträge einzubehalten.
Ich habe nochmal an die Kasse geschrieben und den Sachverhalt geschildert und warte jetzt ab.