Minjob, Student und Kleingewerbe

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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GabrielNull
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Minjob, Student und Kleingewerbe

Beitrag von GabrielNull » 02.04.2014, 16:21

Hallo zusammen,
ich studiere derzeit in Köln Wirtschaft und bin nebenbei als Minijobber auf 450 Euro-Basis eingestellt, desweiteren erhalte ich noch etwas Bafög.
Um mir eine Wohnung finanzieren zu können und nicht am Existenzminimum leben zu müssen, habe ich mich zum Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden und diese Woche ein Kleinunternehmen nach §19 eröffnet.

Dass ich jährlich maximal 17.500 Euro Gewinn machen darf um weiter als Kleinunternehmer zu laufen ist mir bekannt.

Meine Frage bezieht sich auf die Krankenversicherungspflicht:
Und zwar wurde mir von der freundlichen Beraterin am Telefon mitgeteilt, dass ich mich nun als Student versichern müsste (was einleuchtend aufgrund des hohen Verdienstes ist) und monatlich nicht mehr Geld mit dem Gewerbe als mit dem Minijob verdinen darf.
Das heißt, dass mein Gewinn jeden Monat nicht mehr als 450 Euro beträgen müsste.

Diese Information verwundert mich sehr, da ich bisher immer nur von der zeitlichen Begrenzung des Gewerbes gehört hatte (max 20 Stunden / Woche und Schwerpunkt aufs Studium legen).

Kann mir da jemand ein paar Tipps, Informationen oder Erfahrungen mitteilen? (auch gerne welche die nicht die die KV betreffen)

Besten Dank
Gabriel

Poet
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Beitrag von Poet » 02.04.2014, 17:37

@Gabriel: Wie warst du denn bisher versichert? Familienversichert bei den Eltern?

Wie alt bist Du und in welchem Fachsemester?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.04.2014, 18:18

Hallo,
so, wie geschildert lag wohl bisher eine Familienversicherung vor.
Ja, richtig, aufgrund des Einkommens geht diese Familienversicherung nicht mehr, deshalb ist eine eigene Versicherung notwendig. Die Frage ist, welcher Art muss diese Versicherung sein . Grundsätzlich wäre dies
erst mal die Pflichtversicherung als Student (wenn noch keine 14. Fachsemester und unter 30 Jahre) mit ca. 77,00 € Beitrag mtl. -
da aber neben dem 450,00 € Job eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird
muss die zuständige Krankenkasse prüfen ob aufgrund des Einkommens und der für diese Tätigkeit aufgewandte wöchentlichen Arbeitszeit eine
hauptberufliche Selbständige Tätigkeit vorliegt oder ob sich das alles dem Studium unterordnet.
Gruss
Czauderna

GabrielNull
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Beitrag von GabrielNull » 03.04.2014, 12:02

Danke für die bisherigen Infos. Dass ich mich mit dem Verdienst als Student versichern muss ist mir klar.

Ich bin 24 Jahre alt und habe das erste Semester jetzt beendet.

Ich habe gerade nochmal mit einer anderen Beraterin gesprochen und die meinte, dass wenn ich durchschnittlich mit dem Gewerbe weniger als mit dem Minijob verdiene, wird es nicht als hauptberuflich angesehen.
Das heißt ich muss monatlich im Durchschnitt unter 450 Euro verdienen.

Es verwundert mich trotzdem stark, dass ein Freund zu mir meinte, dass das ganze nicht anhand des Verdienstes, sondern aufgrund des zeitlichen Aufwandes beurteilt wird und er somit verdienen können was er wolle...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.04.2014, 12:26

Hallo,
ja, solange es um eine Arbeitnehmertätigkeit geht stimmt das auch dem Grundsatz nach - solange das "Erscheinungsbild" Student überwiegt gegenüber der "Arbeitnehmereigenschaft", solange tritt keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein - bei Selbständigkeit ist es etwas anders geregelt - deshalb auch die Statusfeststellung durch die Kasse.
Wäre das nämlich nicht so, dann müsste sich ein (junger) Firmeninhaber mit einem monatlichen Einkommen von beispielsweise 10.000,-- € nur als Student einschreiben und wäre als Student pflichtversichert - da ging in der Vergangenheit tatsächlich mal so.
Gruss
Czauderna

GabrielNull
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Beitrag von GabrielNull » 03.04.2014, 13:31

Geht die monatliche Grenze denn nach Umsatz oder Gewinn?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.04.2014, 14:11

Hallo,
es geht danach was im Einkommensteuerbescheid steht.
Gruss
Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 03.04.2014, 14:50

...Statusfeststellung ist nie verkehrt um zu ermitteln was nun überwiegt.

Bzgl. der kostenfreien Familienversicherung ist es aber so, dass diese selbst dann noch möglich ist, wenn das anrechenbare Gesamteinkommen bereits über dem Betrag von 395 Euro liegt, zusammen mit dem Entgelt aus dem Minijob jedoch die besondere Einkommensgrenze von 450 Euro nicht übersteigt. Du wirst mit Deinen Unterlagen zur geringfügigen Beschäftigung und einer Schätzung der Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit mal mit der Kasse gemeinsam rechnen müssen.

GabrielNull
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Beitrag von GabrielNull » 06.04.2014, 16:37

@ Poet: Da ich aber jeden Monat 450 Euro ausgezahlt bekomme, kommt das leider nicht in Betracht

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