Nachträglich Forderung von Vorauszahlungen

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
Maxel
Beiträge: 3
Registriert: 21.01.2020, 16:55

Nachträglich Forderung von Vorauszahlungen

Beitrag von Maxel » 24.01.2020, 12:19

Hallo Kollegen,

folgender Fall:
1. Im Vorjahr kommt ein Bescheid für die Vorauszahlungen der Krankenkassenbeiträge für das nächste Jahr, zum Beispiel 300 Euro / Monat.
2. Im gesamten Jahr werden auch die 300 Euro gezahlt und das Jahr ist vergangen, also Januar nächstes Jahr.
3. Der Steuerbescheid vom Vor-Vor-Jahr kommt, es war ein gutes Jahr, der auch eingereicht wird. (Vor-vor-Jahr wird richtig berechnet, alles gut)
4. Es kommt jedoch noch ein Bescheid, dass man die Vorauszahlungen für das Vorjahr nun rückwirkend anpasst und man für das Vorjahr nun 800 Euro / pro Monat Vorleistung zahlen soll und nun 6000 Euro Vorauszahlungen Nachzahlen soll (Zahlungstermin Februar). ( Es handelt sich nicht um die Neuberechnung der tatsächlichen Beiträge für das Jahr anhand des Steuerbescheids des Jahres, sondern nur die Vorauszahlung, im Januar kann ja der Steuerbescheid für das letzte Jahr noch nicht vorliegen)

Wir dachten immer, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr kommt wird dann die Abschlussrechnung gemacht (Regelung ab 2018).

Nun ist es so, in dem betreffenden Jahr lief es eigentlich schlechter, dass die 300 Euro Beitrag eigentlich schon der richtige Beitrag gewesen wäre und mit 800 Euro rückwirkender Beitragserhöhung voll Überbezahlt.

Was tun, fragt der Meister? Darf die Krankenkasse rückwirkend Vorauszahlungen erhöhen?

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Nachträglich Forderung von Vorauszahlungen

Beitrag von Czauderna » 24.01.2020, 12:41

Hallo und willkommen im Forum
Maxel hat geschrieben:
24.01.2020, 12:19
Hallo Kollegen,

folgender Fall:
1. Im Vorjahr kommt ein Bescheid für die Vorauszahlungen der Krankenkassenbeiträge für das nächste Jahr, zum Beispiel 300 Euro / Monat.
Das stimmt so nicht, denn es gibt in der GKV keine Beitragsvorauszahlungen. Es handelt sich da um eine vorläufige Beitragsfestsetzung
2. Im gesamten Jahr werden auch die 300 Euro gezahlt und das Jahr ist vergangen, also Januar nächstes Jahr.
das ist auch okay so
3. Der Steuerbescheid vom Vor-Vor-Jahr kommt, es war ein gutes Jahr, der auch eingereicht wird. (Vor-vor-Jahr wird richtig berechnet, alles gut)
auch okay - wieso kam der Bescheid vom vor-vor-Jahr erst jetzt ?
4. Es kommt jedoch noch ein Bescheid, dass man die Vorauszahlungen für das Vorjahr nun rückwirkend anpasst und man für das Vorjahr nun 800 Euro / pro Monat Vorleistung zahlen soll und nun 6000 Euro Vorauszahlungen Nachzahlen soll (Zahlungstermin Februar). ( Es handelt sich nicht um die Neuberechnung der tatsächlichen Beiträge für das Jahr anhand des Steuerbescheids des Jahres, sondern nur die Vorauszahlung, im Januar kann ja der Steuerbescheid für das letzte Jahr noch nicht vorliegen)
Auch das ist richtig - es wird nach dem letzten, aktuellen Bescheid neu festgesetzt, also statt der bisherigen 300,00 ,.€ jetzt 800,00 €.
Wenn dann der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr der Kasse vorgelegt wird, dann kann es sein, dass bei der endgültigen Festsetzung aus den 800,00 € wieder 300,00 € werden und eine Rückzahlung erfolgt. In diesem Fall würden dann die 300,00 € wieder für das Folgejahr angesetzt bis zu dem Zeitpunkt, bis der dazu passende Bescheid vorgelegt wird.


Wir dachten immer, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr kommt wird dann die Abschlussrechnung gemacht (Regelung ab 2018).
Das stimmt ja auch.

Nun ist es so, in dem betreffenden Jahr lief es eigentlich schlechter, dass die 300 Euro Beitrag eigentlich schon der richtige Beitrag gewesen wäre und mit 800 Euro rückwirkender Beitragserhöhung voll Überbezahlt.
Wie geschrieben, wenn der dazugehörige Bescheid der Kasse vorgelegt wird, kommt es dann ggf. zu einer Rückzahlung.
Was tun, fragt der Meister? Darf die Krankenkasse rückwirkend Vorauszahlungen erhöhen?
Es gibt keine Vorauszahlungen, sondern nur vorläufigen Beitragsfestsetzungen, die sich an dem zuletzt eingereichten Bescheid orientieren
Gruss
Czauderna

Maxel
Beiträge: 3
Registriert: 21.01.2020, 16:55

Re: Nachträglich Forderung von Vorauszahlungen

Beitrag von Maxel » 24.01.2020, 15:32

Ja, danke!

Streiche - Vorauszahlungen und setze vorläufige Beitragsfestsetzung!

Trotzdem blöd, wenn man im Januar einfach so 6000 Euro zahlen soll und soll die dann im Herbst wieder bekommen. Nicht jeder hat einfach so 6000 Euro herumliegen, um seine Krankenkasse überzubezahlen, obwohl man das ganze Jahr die vorher errechnete eigentlich richtige Festsetzung gezahlt hat.

Bis dann..
Max

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Nachträglich Forderung von Vorauszahlungen

Beitrag von Czauderna » 24.01.2020, 18:27

Maxel hat geschrieben:
24.01.2020, 15:32
Ja, danke!

Streiche - Vorauszahlungen und setze vorläufige Beitragsfestsetzung!

Trotzdem blöd, wenn man im Januar einfach so 6000 Euro zahlen soll und soll die dann im Herbst wieder bekommen. Nicht jeder hat einfach so 6000 Euro herumliegen, um seine Krankenkasse überzubezahlen, obwohl man das ganze Jahr die vorher errechnete eigentlich richtige Festsetzung gezahlt hat.

Bis dann..
Max
Hallo, da hast du recht, aber nicht bei jedem ist es auch so, dass sich die Einkommensteuerbescheide um ein ganzes Jahr "verspäten" und dass die Einkommenslage sich so extrem unterscheidet vom Vorjahr. Unabhängig davon kann man auch mit seiner Kasse reden und versuchen, dass die Kasse
das auch so sieht und die vorläufige Beitragsfestsetzung nicht auf 800,00 € setzt, sondern bei 300,00 € belässt bis der passende Einkommensteuerbescheid vorliegt. Ich weiß, das es Kassen gibt, die so etwas machen.
Gruss
Czauderna

Antworten