Nachzahlung Basis Bescheid 2012

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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FrauMeyermitY
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Nachzahlung Basis Bescheid 2012

Beitrag von FrauMeyermitY » 08.10.2014, 09:14

Hallo Zusammen,
ich habe mal quergeschaut, aber etwas aktuelles finde ich zu meinem Problem nicht:

2010 habe ich mich selbständig gemacht. Da ich 2013 ein Kind bekommen habe ich einen Einnahmeverlustantrag ausgestellt, da ich ein halbes Jahr in Elternzeit gegangen bin und dann nur noch 10 Stunde gearbeitet habe, und 510 € Einkommen hatte.
Meine Beiträge sind dann entsprechend festgelegt worden. So weit alles gut. Dann kam die Anfrage nach meinen "Einnahmen". Dort habe ich ausgefüllt, dass ich noch keine Bescheid erhalten habe und meine Einnahmen eingetragen. Vergessen habe ich aber die Stunden anzugeben und auch das Datum ab wann.
Darauf hin kam eine erneute Anfrage und auch eine Fristsetzung mit der dem Hinweis, dass sonst die Beitragsbemessungsgrenze angesetzt wird.
In meiner Panik habe ich diesmal alles ausgefüllt:
mein Einkommen für die Zukunft (1.345,00 €)
Datum ab wann
Wöchentliche Arbeitszeit
UND eine Kopie des Einkommensteuerbescheids 2012.
Heute kam dann die Info, dass ich auf Basis des Bescheids von 2012 Einnahmen von 3.011,67 habe und dasss ich 2.834,08 € nachzahlen soll. (Für die Monate Februar bis September 2014 besteht ein Beitragsrückstand in Höhe von 2.834,08 €)
Was kann und was muss ich machen. Laut KK muss ich die 2.834,08 sogar zahlen, wenn ich einen Widerspurch einlege.
Sollte ich die zahlen müssen, kann ich auch gleich Privat-Insolvenz beantragen.
Mir ist jetzt bewußt, dass ich nicht sonderlich clever war, als ich den Bescheid von 2012 mitgeschickt habe, also dazu bitte keine Vorwürfe. - Ist mir ansonsten noch zu helfen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.10.2014, 09:29

Hallo,
was ist mit der Einkommensteuererklärung von 2013 ?? - das könnte von Bedeutung sein für die Beantwortung deiner Frage.
Gruss
Czauderna

FrauMeyermitY
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Beitrag von FrauMeyermitY » 08.10.2014, 09:51

Der Einkommensteuerbescheid kommt jetzt jeden Tag. Aber die Krankenkasse äußerst sich so, dass ich in jedem Fall die 2.800 € zahlen muss. Selbst wenn ich den Bescheid für 2013 einreiche und belegen kann, dass ich nur die Hälft von 2012 an Gehalt bekommen habe.
Sollte ich vielleicht dazu sagen - ich bin in meiner GmbH angestellt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.10.2014, 10:11

FrauMeyermitY hat geschrieben:Der Einkommensteuerbescheid kommt jetzt jeden Tag. Aber die Krankenkasse äußerst sich so, dass ich in jedem Fall die 2.800 € zahlen muss. Selbst wenn ich den Bescheid für 2013 einreiche und belegen kann, dass ich nur die Hälft von 2012 an Gehalt bekommen habe.
Sollte ich vielleicht dazu sagen - ich bin in meiner GmbH angestellt.
Hallo,
wenn der Einkommensteuerbescheid für 2013 nun wesentlich weniger Einkommen ausweist, dann wird dieses Einkommen für die Zeit bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheids für 2014 angesetzt, also zahlst du zukünftig wesentlich geringere Beiträge. Um die Nachzahlung wirst du nicht herumkommen, versuche mit der Kasse Ratenzahlung zu vereinbaren.
Eine Frage noch, wann hast du den Einkommensteuerbescheid für 2012 erhalten ?.
Ich nehme mal an, dass du diesen seinerzeit nicht direkt bei der Kasse vorgelegt hast ?.
Gruss
Czauderna

FrauMeyermitY
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Beitrag von FrauMeyermitY » 08.10.2014, 11:14

Tja, offensichtlich bin ich einfach dumm. Der Bescheid kam im September 2013. Und ich habe ihn offensichtlich nicht geschickt. - Zugegebenermaßen habe ich Mitte August mein Kind bekommen und dann wohl keinen Kopf dafür gehabt. Aber dann habe ich das System jetzt wohl begriffen.

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