Nachzahlung freiwillige KV bei AOK

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Verena44
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Nachzahlung freiwillige KV bei AOK

Beitrag von Verena44 » 02.10.2014, 09:00

Hallo liebe Forum-Profis ;)

Ich habe hier ein großes Problem mit unserer Krankenversicherung bei der wir seit 2004 freiwillig Versichert sind.
Den neuen EinkommenssteuerBescheid für 2011 hatte am 16.03.2013 von meiner Steuerberaterin erhalten und ca.18.03.2013 habe ich diesen als Kopie bei meiner Krankenkasse vor Ort in den Briefkasten geworfen. Wie jedes Jahr.....

Dann im August 2014 musste ich Unterlagen bei der AOK anfordern und habe meinen seit März13 neuen Sachbearbeiter angerufen. Er sagte mir am Telefon, dass in seinen Unterlagen der Einkommenssteuerbescheid von 2011 noch fehlen würde, ob ich diesen bitte rein bringen könnte. Ich habe mir nix dabei gedacht und diesen nochmal in Briefkasten vor Ort geworfen.
Dann kam im August 2014 eine Nachzahlung ab April 2013 über knapp 5.000,00 Euro!

Nach mehrmaligen Gesprächen, waren die Krankenkasse nicht bereit mit mir diesen Sachverhalt zu klären. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe diesen Bescheid eingeworfen und die Kasse hat meinen monatlichen freiwilligen Beitrag versäumt anzupassen. Auch ist in dieser Zeit keine Aufforderung gekommen, dass der Kasse noch Unterlagen fehlen würden.

Die Kasse sagt, wir können Ihnen nicht entgegen kommen weil das Gesetz ist.

Ich sagte, der Fehler läge nicht bei uns. Die kasse erwiderte, dass das Ergebnis gleich bleibt. Hätten die den Bescheid erhalten, hätte ich monatlich sowieso größeren Beitrag bezahlen müssen und somit soll ich mich doch freuen, dass ich jetzt erst die Nachzahlung erhalten habe...weil das ja ein zinsloses Darlehen war!!!

Habe ich da überhaupt keine Möglichkeit aus der Nummer wieder raus zu kommen??????

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?

Lieben Dank
Verena

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2014, 10:21

Hallo,
schwierige Sache - ich habe es auch schon erlebt, dass man unseren Hausbriefkasten offenbar geleert hatte, denn seinerzeit waren gleich drei Briefe verschwunden, die in einem Zeitraum von vier Stunden im Kasten deponiert wurden. Also, gehen wir mal nicht davon aus, dass der Bescheid damals "vor Eingang" abhanden gekommen ist. Was könnte passiert sein.
Ich kenne es so, dass alle eingehenden Dokumente (Schriftstücke) digitalisiert werden und direkt in die Versichertenakte als zu bearbeitendes Dokument eingestellt werden - das wird bei der AOK wahrscheinlich heutzutage nicht anders sein. Es könnte nun sein, dass entweder das Dokument in eine falsche Akte geroutet wurde (kann passieren, wenn z.B. keine eindeutigen Versichtertenmerkmale dem Dokument beigefügt oder darauf vermerkt waren), oder das das Dokument wegen fehlender Merkmale
gar nicht zugeordnet werden konnte - dann dürfte es in einer entsprechenden Datei abgelegt sein. Ich will damit sagen, wenn das Dokument bei der Kasse eingegangen ist, dann müsste es auch theoretisch gefunden werden können. Mein Rat, die Kasse mal nach diesem
Aspekt zu befragen - vielleicht hilft das weiter beim Widerspruch.
Gruss
Czauderna

Verena44
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Beitrag von Verena44 » 02.10.2014, 13:45

Vielen Dank für deine Antwort!!!

Leider ist da mit der Krankenkasse nicht zu reden.

Das habe ich auch schon gedacht, das dieses Dokument nicht zugeordnet werden konnte (da der Empfänger damals von der EinkommenssteuerBescheid unsere Steuerberaterin war)! unser Name stand aber dennoch mit auf diesem Bescheid.

Der KK habe ich das so auch erklärt, aber seine einzigste Aussage ist "das ändert aber nix am Ergebnis" !!! :(

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2014, 14:21

Hallo,
leider hat da die Kasse auch wieder recht. Was wäre passiert, wenn alles damals "normal" verlaufen wäre ?
Du hättest eine neue Einstufung ab dem 01.04.2013 erhalten mit entsprechend höheren Beiträgen, d.h. zahlen hättest du in jedem Fall müssen, nur eben monatlich sofort und nicht erst jetzt und dann auf einen Schlag. Das hattest du ja in deinem Beitrag schon selbst erwähnt.
Da geht es jetzt nur noch um Schadensbegrenzung im Sinne von Ratenzahlung oder die Nichtberechnung eventueller Säumniszuschläge - in diese Richtung zielte auch mein Rat - ein Verzicht auf die Beiträge ist rechtlich tatsächlich nicht erreichbar meiner Auffassung nach, da auch die Verjährungsfrist (4 Jahre) noch nicht eingetreten ist.
Tut mir leid, hätte ich in meinen ersten Beitrag auch direkt reinschreiben sollen.
Gruss
Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 02.10.2014, 14:52

Hallo Verena,

nur mal meine Meinung,
die handlungsweise Deiner Steuerberaterin, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar

Sie mußte bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung schon erkennen,das mit dem Bescheid vom Finanzamt, auch höhere Krankenkassenbeiträge fällig werden.
Du hast als freiwillig Versicherte im Gegensatz zum gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, Deine KK-Beiträge zu steuern indem Du in guten Jahren Deine Steuererklärung später abgeben kannst, so dass die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge später eintritt und im Falle von etwas schlechteren Jahren die Steuererklärung früher abgibst und sich dann zeitnah eine Herabsetzung der Beiträge ergibt.

dann gibt es den schönen BSG Grundsatz, dass die Krankenkassenbeiträge der freiwiilig Versicherten eigentlich endgültig festgelegt werden und der Nachweis höherer Einnahmen nur für die zukünftige Beitragsberechnung herangezogen werden dürfen

aber,auch wenn Deine erhaltenden Bescheide aus 2009 / 2010
nicht vorläufig ausgestellt sind, so trifft Dich eine Mitwirkungspflicht
als Versicherungsnehmerin d.h. Du hast den ergangenen Steuerbescheid unverzüglich Deiner Krankenkasse vorzulegen, damit eine aktuelle Beitragsbemessung erfolgen kann.

somit wäre für mich, die höhere Beitragsberechnung ab April 2013
und somit die Nachforderung gerechtfertigt.
das ist aber nur meine Meinung, eventuell sehen es einige anderes.

selbstverständlich ist es nicht in Ordnung, wenn Deine AOK herkommt und sagt " Wir haben die ESTB nicht erhalten " obwohl Du diese in den Hausbriefkasten eingeworfen hast, hier will die AOK auf fehlende Mitwirkung Deinerseits hinaus

ja klar, wenn Du die Bescheide per Post verschickt hättest, würden bei Dir Zweifel aufkommen, ob der Fehler nicht doch bei der Post liegt

aber Du hast Ihn ja in den Hausbriefkasten der AOK persönlich eingeworfen,und dieses mußt Du beweisen, und nur DU
in der Praxis sieht es so aus das Deine AOK dieses bestreiten wird,
denn bei der AOK geht KEIN Brief verloren.

Du fragst, ob es möglich ist, nachzuweisen das der ESTB,der von Dir in den Hausbriefkasten eingeworfen wurde, bei der AOK verlorengegangen ist.

ja, diese Möglichkeit besteht.

Du solltest meiner Meinung nach, die Nachforderung begleichen, oder eine Ratenzahlung mit der AOK vereinbaren, der Nachforderungsbescheid ist von 08.2014 hier droht Dir eine Kontenpfändung und eventuell das Ruhen der Leistungen.


Gruß Bully

heinrich
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Beitrag von heinrich » 05.10.2014, 13:40

der STB 2011 war höher als 2010.

Daher ab April 2013 höhere Beiträge.

Hätte man von Deiner Seite dann nicht auch mal (na sagen wir im April, Mai oder spätestens Juni 2013) nachfragen können, wo denn der Änderungsbescheid ausbleibt ????

Bully
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Beitrag von Bully » 07.10.2014, 08:17

heinrich hat geschrieben:

Hätte man von Deiner Seite dann nicht auch mal (na sagen wir im April, Mai oder spätestens Juni 2013) nachfragen können, wo denn der Änderungsbescheid ausbleibt ????
Hallo,
Naja, Sie ist ja Ihre gesetzl. Mitwirkungspflicht nachgekommen,
oder hätte der ESTB bei Nachfrage im April / Mai 2013 DOCH vorgelegen

Das 2 in verschiedenen Zeiträumen, durch den VS persönlich, in den Hausbriefkasten, eingeworfene Nachweise verloren gehen sollen ist schon merkwürdig.

Gruß Bully

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