Nachzahlung ja oder nein

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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paule007
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Nachzahlung ja oder nein

Beitrag von paule007 » 09.11.2014, 20:24

Hallo zusammen,

Bin seid 2008 selbstständig und zahle seid da den Mindestbeitrag für Existenzgründer bei der AOK, denn man ja auch bekommt wenn man nachweist das man weniger verdient. Habe immer meinen Steuerbescheid bei der AOK eingereicht und hat sich auch nichts am Einkommen geändert. Nun seid Anfang 2013 habe ich um einiges mehr an Einnahmen, was ich auch der Krankenkasse gesagt habe. Meinten nur das es erst beim nächsten Steuerbescheid neu berechnet wird.
Nun meine Fragen:
Wenn ich 2014 (macht mein Steuerberater, also reicht auch ende 2014) den Steuerbescheid für 2013 der AOK zuschicke,muss ich dann mit Nachzahlungen rechnen oder ist es, wie ich es schon öfters gelesen haben, das es dann nur für die Zukunft gilt?
Dann ist es doch am besten den Steuerbescheid für 2013 erst ende 2014 von meinem Steuerberater fertig machen zu lassen, da ich ja ab Datum Steuerbescheid mehr Beitrag zahlen muss, oder?

Poet
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Re: Nachzahlung ja oder nein

Beitrag von Poet » 09.11.2014, 21:13

@Paule:
paule007 hat geschrieben:Hallo zusammen,

Bin seid 2008 selbstständig und zahle seid da den Mindestbeitrag für Existenzgründer bei der AOK, denn man ja auch bekommt wenn man nachweist das man weniger verdient. Habe immer meinen Steuerbescheid bei der AOK eingereicht und hat sich auch nichts am Einkommen geändert. Nun seid Anfang 2013 habe ich um einiges mehr an Einnahmen, was ich auch der Krankenkasse gesagt habe. Meinten nur das es erst beim nächsten Steuerbescheid neu berechnet wird.
Nun meine Fragen:
Wenn ich 2014 (macht mein Steuerberater, also reicht auch ende 2014) den Steuerbescheid für 2013 der AOK zuschicke,muss ich dann mit Nachzahlungen rechnen oder ist es, wie ich es schon öfters gelesen haben, das es dann nur für die Zukunft gilt?

Du zahlst zwar ev. den selben Beitrag wie Existenzgründer bist aber in der Beitragsklasse mit Beitragsentlastung für Selbstständige mit geringen Einkünften. Die Beitragsbemessung wirkt außer bei echten Existenzgründern tatsächlich nur in die Zukunft für den nächsten Bemessungszeitraum und zwar nach Erstellung des Steuerbescheides.

Dann ist es doch am besten den Steuerbescheid für 2013 erst ende 2014 von meinem Steuerberater fertig machen zu lassen, da ich ja ab Datum Steuerbescheid mehr Beitrag zahlen muss, oder?

Das ist eine legitime Möglichkeit. Wichtig ist immer dass der STB gleich nach Eingang bei Dir zur Kasse muss, sonst drohen Dir Nachzahlungen.

Der Poet

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