nicht-selbständige und selbständige Tätigkeit - richtige KV

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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berator
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nicht-selbständige und selbständige Tätigkeit - richtige KV

Beitrag von berator » 29.09.2007, 23:39

wenn man als Nicht-selbständiger krankenversichert und nebenbei selbständig tätig ist...
ändert sich was bei der Versicherung?
muss die selbständige Tätigkeit der Krankenkasse gemeldet werden, oder gehen die Daten vom Gewerbeamt oder Finanzamt automatisch dahin?...

ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 01.10.2007, 09:37

Wenn die selbständigkeit wirklich nur nebenbei ausgeübt wird, dann ändert sich nichts. Entscheidend ist, dass das Entgelt und die Arbeitszeit aus der Selbständigkeit niedriger sein müssen, als die der AN-Tätigkeit. Melden solltest Du es, dann kann die Kasse es prüfen und Du bekommst eine rechtssichere schriftliche Beurteilung. Die kann z.B. dann wichtig sein, falls Du einmal ALG beantragen müsstest und die Agentur für Arbeit von der Selbständigeit erfährt und deine Versicherungspflicht als AN anzeifelt, damit keine Leistungen gewährt werden müssen.

grüße,
ramirez

berator
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Beitrag von berator » 01.10.2007, 19:14

Vielen Dank, ramirez, für die ausführliche Antwort.
ich würde gern noch ein paar Fragen stellen, auf die man vielleicht mit "ja", oder "nein" antworten kann, um nicht zu viel Ihrer Zeit in Anspruch zu nehmen.
Ich arbeite 40 Stunden pro Woche und habe ein Bruttogehalt von 2.500,- EURO mtl. Bin gesetzlich versichert. Die selbständige Tätigkeit übe ich dann abends aus (ein paar Stunden, die ich nicht zähle). Bin seit längerem als selbständig tätige gemeldet, weiß aber nicht, ob die Krankenkasse diese Information "AUTOMATISCH" von irgendeiner Behörde bekommt... kann mich auch nicht mehr erinnern, ob ich der Krankenkasse das gesagt habe...
aus der selbständigen Tätigkeit hatte ich keine große Gewinne... zuerst hatte ich sogar Verluste...
Fragen:
1. werde ich "bestraft" dafür, dass ich die selbständige Tätigkeit nicht gemeldet habe?
2. werden irgendwelche Pauschalbeträge im nachhinein berechnet, obwohl ich Verluste oder Gewinne bis 1.000,- EURO im Jahr hatte?
3. muss ich mehr in die Krankenkasse bezahlen, wenn mein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit steigt?
Danke im Voraus!

ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 02.10.2007, 08:00

Bestraft wirst Du für die Meldung im Nachhinein nicht. Es hat ja eh keine Auswirkungen, da die AN-Tätigkeit deutlich überwiegt. Pauschalbeiträge etc. fallen also nicht an.

Wenn Du aus der Selbständigkeit mehr verdienst, als aus der AN-Tätigkeit werden Beiträge fällig. Sonst nicht!

Grüße,
ramirez
Zuletzt geändert von ramirez93 am 03.10.2007, 10:21, insgesamt 1-mal geändert.

berator
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Beitrag von berator » 02.10.2007, 21:23

VIELEN DANK!

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