Private hat mich rausgeworfen. Was nun?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Zap
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Private hat mich rausgeworfen. Was nun?

Beitrag von Zap » 10.09.2007, 17:54

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich bin vor paar Monaten von meiner Privaten rausgeworfen worden, weil ich im damaligen Antrag angeblich eine Erkrankung nicht angegeben hätte, von der ich übrigens auch nichts wusste.
Aufgrund der völlig absurden Begründung zum Rausschmiss habe ich die Versicherung nun auch verklagt und gehe eigentlich davon aus bzw. hoffe, dass die mich dann wieder weiter versichern müssen. Ist eine lange und hässliche Geschichte...

Da es aber noch sicher mehrere Monate dauern wird bis das geklärt ist, möchte ich Euch fragen, wie ich mich nun am sinnvollsten versichern kann.

Ich bin selbständig, 32 Jahre alt, männlich, wohne in Bayern, bin ledig und habe es natürlich schon bei anderen Privaten versucht, die mich aber leider aufgrund einer im letzten Jahr stattgefundenen Krankheit einfach nicht nehmen wollen.

Kann ich mich gesetzlich versichern? Und gibt es Möglichkeiten ähnliche oder gleiche Leistungen zu bekommen?

Ich kenne mich wirklich überhaupt nicht aus mit diesem Thema und möchte nun einfach recherchieren, um mich einfach schnell versichern zu können.
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir Tipps geben könntet, wie ich weiter vorgehen kann. Ich wüsste nicht mal, welche Kasse da gut ist und welche nicht.

Vielen Dank im Voraus für Euern Rat
Z.A.P.

ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 10.09.2007, 22:28

Hallo!

Ich will Dir ja nicht zu viele Sorgen machen, aber ich glaube, Du kannst Dich nicht mehr versichern.

Die private darf Dich (noch) ablehnen. Dieses wird sich aber wohl im nächsten Jahr ändern.

Eventuell ist eine Aufnahme in einer gesetzlichen KK möglich, wenn der PKV-Vertrag rechtlich nicht zustande gekommen ist, dann aber wohl nur in der Kasse, wo Du zuletzt versichert warst. Wurde der denn Vertrag annuliert?

Grüße,
ramirez

Zap
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Beitrag von Zap » 11.09.2007, 00:35

Auch wenn Du Dich nur auf Vermutungen beschränkst, erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Ich mache mir nicht wirklich Sorgen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass mich niemand, also auch eine gesetzliche KK, nicht versichern würde.

So wie es aussieht muss ich einfach nur wesentlich mehr bei der gesetzlichen bezahlen. Und wenn ich es richtig verstanden habe, bedeutet das mehr als das Doppelte.

Darf ich Dich fragen, was sich denn im nächsten Jahr ändern wird, und warum mich eine Private dann nicht mehr ablehnen darf?

Davor war ich übrigens bei einer anderen PKV, die schlicht und ergreifend zu teuer war. Und die wollen mich ja eben auch nicht wieder zurück, weil ihnen ihr Computerprogramm zur Risikobewertung ein "NEIN" ausspuckt.

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 12.09.2007, 02:30

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Beitrag von freiwillig » 12.09.2007, 02:33

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ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 12.09.2007, 07:23

Hallo!

Es ist nicht ganz so einfach, wie Du es Dir vorstellst. Da Du aus der PKV kommst, kannst Du in keine gesetzliche Krankenkasse wechseln! Dies wäre eventuell möglich gewesen, wenn Dein Vertrag in der PKV garnicht zustande gekommen wäre. Ist er allerdings, da Du bereits vorher PKV-versichert warst. Also bleibt nur der Basistarif in der PKV, der aber wohl teurer sein wird, als eine gesetzliche Krankenversicherung, die Leistungen sollen sich allerdings am gesetzlichen Umfng orientieren!

Wünsche Dir also für Deine Klage alles Gute!

ramirez

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Beitrag von freiwillig » 12.09.2007, 11:47

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ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 12.09.2007, 16:12

Hallo.

für Selbständige geht das rechtlich nicht. Wenn Du mit Hinterhof falsche Angaben meinst, ist vieles in Deutschland möglich. Aber selbst bei Falschangaben, kann bei einer Vorkassenanfrage alles rauskommen. Wer das Risiko des Betrugs eingehen will, kann immer viel erreichen und viel verlieren... Wenn Du Dich natürlich anstellen lassen kannst, ist eine Rückkehr einfacher möglich. Ob dies allerdings bei Dir der Fall ist, weiß ich nicht.

Gruß,
ramirez

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Beitrag von freiwillig » 12.09.2007, 17:37

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Beitrag von freiwillig » 12.09.2007, 17:42

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ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 12.09.2007, 18:41

Wie ich geschrieben habe, ist die Angestelltentätigkeit mit dadurch verursachter Versicherungspflicht die einzige legale Möglichkeit, wobei ich nicht weiß, ob das hier in Frage kommt. Nicht jeder Selbständige kann sich ja so ohne weiteres anstellen lassen. Dabei ist ja auch unter anderem zu beachten, dass die Selbständigkeit nicht fortgeführt werden kann, bzw. nur in untergeordneter Form!

Möchte man später wieder selbständig tätig sein, dann muss man mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen sein, damit eine freiwillige Versicherung als Selbständiger in der GKV möglich ist.

ramirez

ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 12.09.2007, 18:42

also nicht soo kurz. Ach ja, und grundsätzlich gilt: ab dem 55. Lebensjahr keine Rückkehr in die GKV mehr möglich! Ohne wenn und aber!

Zap
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Beitrag von Zap » 14.09.2007, 01:16

Vielen Dank für Eure Meinungen.

So wie es aussieht kann ich mich laut meinem Steuerberater "freiwillig" bei der GKV versichern lassen. Und da ich eben keinen Arbeitgeber habe, der mir die Hälfte davon abnimmt, muss ich eben als selbständiger alles komplett bezahlen.

Eine Einstellung kommt für mich natürlich nicht in Frage. Warum auch? Sich, nur um wieder eine KV zu haben, anstellen zu lassen, kann ja auch nicht die einzige Lösung sein.

Fakt ist, das mich die PKV zu unrecht rausgeworfen hat und jetzt eben auch andere Private meine Anträge ablehnen, weil ich Aufgrund von Fehlinformationen beim Vorversicherer (also der PKV, die den Vertrag annuliert hat) ein zu hohes Risiko darstellen würde.

Somit ist also auch aktuell kein Vertrag mit einer anderen bzw. neuen PKV zustande gekommen. Die GKV muss mich also nehmen.

Und jetzt muss ich kurz dampf ablassen: :wink:

Die PKV hat mich einfach völlig zu unrecht gekickt.
Die Begründung dazu von den "möchtegern Anwälten" aus deren Rechtsabteilung werden von Brief zu Brief immer absurder und absurder und sind sowas von an den Haaren herbeigezogen. :lol:

Ich würde mir wünschen, dass irgendwie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, weil es echt der reinste Witz ist.

Ich habe auf "Unwirksamkeit" der Kündigung geklagt und bin mir relativ sicher, das die Kündigung auch rechtsunwirksam ist und der Richter das auch so sieht. Auf jeden Fall kann ich es beweisen und habe sehr gute Karten.

*dampf-OFF* :)

Ich suche eigentlich nur eine Zwischenlösung, bis das Gericht entschieden hat, ob ich wieder zurück "darf" oder nicht.

:idea: Ich frage mich in diesem zusammenhang nun auch, ob ich, sollte ich den Prozess natürlich gewinnen, dann auch auf Schadensersatz klagen kann, da ich ja jetzt bei einer GKV mehr als das doppelte zahlen muss und wesentlich weniger Leistungen habe, obwohl ich gar nichts dafür kann. Muss ich mal mit meinem Anwalt besprechen...

ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 14.09.2007, 07:26

Warst Du in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre gesetzlich versichert?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 14.09.2007, 15:20

Hallo,

ganz sicher kannst Du Dich nicht "freiwillig" bei einer Krankenkasse versichern. Freiwillige Mitglieder können die Kasse wechseln, sprich von KK xy nach KK yz. Ein Beitrittsrecht aus dem "Nirwana" gibt es nicht. Insofern würde ich den fachlichen Rat des Steuerberaters mal mit Vorsicht geniessen.

Die Frage ist: Hat die PKV Dich rausgeschmissen oder den Vertrag gänzlich annuliert. Wenn rausgeschmissen und Du dort also versichert warst und sie den Vertrag beenden, kannst Du meines Erachtens nur ab 1.7.07 wieder zu Deiner alten PKV im Standadtarif zurück.

Wenn annuliert, also gar nicht zustande gekommen, würde ich mal mit allen Unterlagen bei Deiner letzten Kasse vorsprechen. Ggf. kann dort die nachrangige Versicherungspflicht ab 1.4.07 für Dich in Frage kommen.

Aber egal was, keine Kasse (ob gesetzlich oder privat) rollt Dir den roten Teppich raus. Wenn sie Dich nehmen müssen - mit ganz langen Zähnen. Insofern sollte Dein Auftritt eher bescheiden sein. Das würde der Sache dienen.

LG, Fee

Sag mal Bescheid, was es ergeben hat. Und danach suchst Du Dir besser auch einen neuen Steuerberater

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