richtige "Bemessungsgrundlage" für Beitragsberechn

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

elljott
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richtige "Bemessungsgrundlage" für Beitragsberechn

Beitrag von elljott » 03.09.2013, 11:52

Liebe Leute,

ich muss mich mal wieder an Euch wenden - ich habe mal wieder ein Problem mit meiner gesetzl. KV , bei dem ich Euren Rat benötige:

Ich habe mich zum 01.08.2012 selbständig gemacht, die Berechnungsgrundlage für den Beitrag wurde von seiten der KV auf 1500Euro festgelegt.

Nun erhalte ich vom Finanzamt den folgenden Bescheid:

1) Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 9861,00Euro
2.a) ab Verlustvortrag: 2641,00Euro
2.b) ab Sonderausgaben: 36,00Euro
2.c) ab beschr. abzugsf. Sonderausgaben: 1064,00Euro

3) Einkommen / zu versteuerndes Einkommen: 6120,00Euro

(falls relevant: Bei den beschr. abzugsf. Sonderausgaben handelt es sich nur um Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG)


Meine Frage: Wonach darf die aBKKa nun die Beiträge berechnen? (Es ist klar, daß irgendeine Zahl durch 5 Monate geteilt werden muss, aber welche?) Und warum?

(MEINE BITTE AN DIE "PROFIS" unter Euch: Gebt bitte möglichst viele Eure Antworten hierzu ab - je mehr Antworten ich bekomme, desto sicherer bin ich mir dann. Ihr müßt nicht extra etwas schreiben, ein "Ich stimme dem Ergebnis und der Begründung von xyz zu." würde mir dann schon vollkommen reichen.

Vielen vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten im voraus!

Euer elljott

P.s.: Falls es irgendwo im Forum Antwort auf eine solche Frage gibt, so bitte ich die doppelte Frage zu entschuldigen! Meine Widerspruchsfrist läuft bald ab und ich bin mir nicht sicher genug in der Materie um von einem anderen Fall - auch wenn er sehr ähnlich ist! - auf meinen Rückschlüsse zu erlauben!

zost
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Beitrag von zost » 03.09.2013, 16:52

Hallo,

Es wird das zu versteuernde Einkommen lt. Steuerbescheid genommen und durch die Monate der Selbstständigkeit geteilt.

6120:5= 1224 €

bei 1500 € Einstufung warst du bestimmt als nebenberuflich Selbstständiger versichert. Bei Beginn der Selbst. wird idR unter Vorbehalt eingestuft, dh hier kann sich rückwirkend noch was ändern.

Du solltest deshalb eine Beitragserstattung erhalten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.09.2013, 19:39

Hallo,
wenn er nebenberuflich war, dann war die Ersteinstufung mit Sicherheit nicht unter Vorbehalt gemacht worden - das passiert grundsätzlich nur bei hauptberuflich Selbständigen und da ist es so, dass der Versicherte selbst die Schätzung seines Einkommens vornimmt. Man müsste nun also wissen, wie war er eingestuft - sonstig freiwillig Versichert oder als hauptberuflich Selbständiger.
Gruss
Czauderna

elljott
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Beitrag von elljott » 03.09.2013, 19:48

Hi,

also ich war hauptberuflich selbständig und freiwillig gesetzl. versichert geblieben.

Eine neue Frage ergibt sich: Ist es bei hauptberuflichen PFLICHT der KV (wenn ja, dann wäre Gesetzesgrundlage mit § spitze!), die Ersteinstufung unter Vorbehalt zu machen?

Danke schon mal für Eure Antworten und ich hoffe auf mehr Anregungen...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.09.2013, 20:05

elljott hat geschrieben:Hi,

also ich war hauptberuflich selbständig und freiwillig gesetzl. versichert geblieben.

Eine neue Frage ergibt sich: Ist es bei hauptberuflichen PFLICHT der KV (wenn ja, dann wäre Gesetzesgrundlage mit § spitze!), die Ersteinstufung unter Vorbehalt zu machen?

Danke schon mal für Eure Antworten und ich hoffe auf mehr Anregungen...
Hallo,
bei der Ersteinstufung ist das eigentlich die Regel !
Wenn das bei dir der Fall war, dann hast du aber nicht nach 1500,00 € deinen Beitrag bezahlt sondern nach ca. 1898,00 € und in 2013 nach 2021,00 €.
Schau mal auf deine Einstufungsmitteilung von deiner Kasse, was genau da steht.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 03.09.2013, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 03.09.2013, 20:06

Also im Juni 2013 warst Du noch ALG 2 Bezieher. Was bist Du denn nun?

Stell doch einfach den Beitragsbescheid ein

elljott
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Beitrag von elljott » 03.09.2013, 20:24

Ja, stimmt broemmel! Der Fall, den ich hier schildere ist nicht aus 2012 wie o.g. sondern aus August 2010! Ich wollte nur nicht das ganze "Drama" in seiner gesamten Breite aufmachen - hier die Kurzfassung:
08/2010 aus ALGII in die Selbständigkeit (wie geschildert) , gescheitert 05/2012 (eigentlich schon früher, wollte aber nicht zurück in ALGII-Bezug und habe mich bei Familienmitglied verschuldet um KV, Miete, Strom etc zu bezahlen!) und ab 06/2012 wieder ALGII-Bezieher.
An den Inhalten stimmt alles, nur wollte ich die komplexe Geschichte ersparen, die an den Fakten nichts ändert!

Die KV verlangt seitdem von mir Beiträge auf 9861,00Euro / 5 Monate berechnet und dies über die gesamte Dauer berechnet (also 22Monate, da zwischendurch keine Beitragsberechnung erfolgte!) - kurzum: 2800Euro schulden, die ich monatl. mit 100Euro abstottern muss, sonst kommt SOFORT der Gerichtsvollzieher! Trotz aller Widersprüche (es ging bis in den Widerspruchsausschuss!) bestand die KV auf die Berechnung wie im vorherigen Satz beschrieben! Ich kann mich nicht mehr bewerben, habe nur noch Nudeln zu futtern (werde immer fetter!)...

Die niedrigere EInstufung kam halt, weil ich mich aus HartzIV selbständig gemacht habe (da gab / gibt es eine Sonderregelung).

Fakt ist, die KV will mich vergraulen, so wie es derzeit durch die Medien geht! Und wenn es, wie es sich hier darzustellen scheint, um einen Betrug meiner KV handelt, dann kann ich endlich zum Anwalt.

So, ich hoffe ich kann auf Deine Hilfe hoffen broemmel - für mich geht es um die Existenz, nicht mehr und nicht weniger...

Wonach wird es berechnet und hätte ich ein Recht auf Ersteinstufung unter Vorbehalt gehabt?

Gruß und danke
elljott

Poet
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Beitrag von Poet » 03.09.2013, 22:57

@elljott: Ich sehe das so -> Für die Beitragsbemessung wurden die Einkünfte aus Gewerbetrieb zugrunde gelegt.

Die Kasse hat aufgrund Deiner Schätzung seinerzeit eine vorläufige Beitragsfestsetzung gemacht, im Nachgang hat sich heraus gestellt, dass Dein erzieltes Einkommen doch höher war, daher die Nachforderung plus ev. Neufestsetzung der kommenden Beiträge.

Hier steht das ganz gut beschrieben, auch das BSG-Urteil ist genannt nachdem eine Kasse die vorläufige Beitragsfestsetzung rückwirkend anpassen kann:

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... %5D=159194

Übrigens: Die Kasse hat nichts davon Dich loszuwerden.

elljott
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Beitrag von elljott » 04.09.2013, 07:31

Hi Poet,

danke für deine Mühe, nur weiter hat´s mir nicht geholfen - ich verstehe von dem link nur blablabla, bin einfach zu dumm. Von dem, was Du vorher geschrieben hast würde ich vermutlich verstehen, daß die Berechnung aufgrund der ca. 9861Euro/5Monate korrekt war, doch wie kann es sein, daß ich auf Verluste und KV/PV-Beiträge noch einmal KV/PV-Beiträge zahlen muß. Und dies stünde im totalen Gegensatz zum ersten Post!? 6120Euro / 5Monate

Ich weiß echt nicht weiter. Kann mir bitte jemand etwas Licht ins Dunkel bringen? Danke im voraus

Poet
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Beitrag von Poet » 04.09.2013, 09:13

@elljot: Sorry, jetzt exakter -> Aus meiner Sicht zählen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht das zu versteuernde Einkommen als Grundlage für die Beitragsbemessung bei Dir = 9861€/5Monate.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 04.09.2013, 09:23

Hallo elljott,

aus meiner Sicht so:
die vollen 9861 EUR / 5 Monate

Der Verlustvortrag ist hierbei nicht zu berücksichtigen. Denn die Verluste aus den Vorjahren haben ja grundsätzlich auch nichts mit den später erzielten Einkünften zu tun. Dies hat das BSG bereits so entschieden: Urteil vom 16.5.01 - B 5 RJ 46/00 R

Zum Punkt mit der vorläufigen Einstufung:
Die Einkünfte zur Berechnung der Beiträge bei freiwillig Versicherten müssen grds. ja nachgewiesen werden. Wenn dies möglich ist (i.d.R. durch Vorlage eines Steuerbescheids) bedarf es auch keiner vorläufigen Einstufung.
Ansonsten kommt man halt nicht an einer vorläufigen Einstufung auf Basis einer Schätzung vorbei.

Gruß
Sportsfreund

broemmel
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Beitrag von broemmel » 04.09.2013, 12:43

Es werden die Einnahmen aus Gewerbebetrieb herangezogen.

Also die 9861 €. Geteilt durch die Monate der Selbständigkeit in dem Jahr.

Die erste Auskunft mit 6... € war leider nicht ganz richtig.

elljott
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Beitrag von elljott » 04.09.2013, 16:28

Leute,

ich danke Euch für diese Antworten, nun kann ich mir relativ sicher sein! Sicherlich - wie Ihr Euch denken könnt! - wäre mir eine andere Antwort lieber gewesen...

Trotzdem danke für Euer Engagement hier, Euch allen noch frohes schaffen und einen schönen abend.

cu
elljott

heinrich
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Beitrag von heinrich » 04.09.2013, 18:40

nur zur Sicherheit nochmals

Sportsfreund und Broemmel haben VOLLKOMMEN recht.

Poet
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Beitrag von Poet » 05.09.2013, 11:26

@heinrich: Boaaah, das kostet eine Runde! :D

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