Schuldenschnitt auch für Selbständige?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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MK1
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Schuldenschnitt auch für Selbständige?

Beitrag von MK1 » 04.12.2013, 11:46

Hallo,

ich habe ein Riesenproblem. Ich bin gebürtiger Pole und arbeite seit 2005 als Selbständiger in Deutschland. Blöderweise habe ich mich nicht schon von Anfang an krankenversichert. Es war mir immer zu teuer und ich habe es vor mir hergeschoben, auch als 2009 die Versicherungspflicht eingeführt wurde. Als ich mich dann doch versichern wollte (freiwillig gesetzlich) hat man mir gesagt, ich muss sehr viel Geld nachzahlen. Das war irgendwann in 2012. Da ich das Geld nicht hatte, habe ich nichts gemacht - und bin so bis heute nicht versichert. Jetzt habe ich von dem neuen Gesetz gehört, dass man bis zum 31.12. zu einer Kasse gehen kann und einem dann die Schulden erlassen werden. Aber im Internet gibt es auch Meldungen, dass das nicht für Selbständige stimmt. Ich hoffe, hier im Forum kann mir jemand weiterhelfen - ich will mich gerne versichern, aber ich kann keine 20000 Euro nachzahlen. Was mache ich? Ach ja, ich lebe hier mit meiner Frau, sie arbeitet nicht und ist freiwillig gesetzlich versichert (150 Euro monatlich).

Danke schon mal,
MK

Bodi
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Beitrag von Bodi » 04.12.2013, 13:29

Auf den beruflichen Status kommt es bei der Schuldenbefreiung nicht an. Entscheidend ist, dass - wie offenbar im vorliegenden Fall - bisher keine offizielle Versicherung bestand. In diesen Fällen greift bei Meldung bis zum Jahresende die komplette Schuldenbefreiung.

Aufgelaufene Beitragsschulden bei offiziell bestehender Versicherung würden hingegen nicht erlassen werden; in solchen Fällen kommt es nur zur Reduzierung des Säumniszuschlages.

Für eine Zuordnung zur GKV ist es entscheidend, dass zuletzt - ggf. in Polen - eine gesetzliche Versicherung bestand. Sonst käme es auf Grund des beruflichen Status als Selbständiger zur Zuordnung in die PKV. Allerdings gilt auch in der PKV, dass bei Wiederversicherung bis Jahresende keine Strafzuschläge anfallen.

MK1
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Beitrag von MK1 » 04.12.2013, 13:40

Hallo,

vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Es ist tatsächlich so, dass ich nicht versichert bin und keine Versicherung besteht. Zu der Vorversicherung verhält es sich folgendermassen:

in den 90ern war ich mit meiner Familie schon einmal in Deutschland und habe hier mit Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung gearbeitet. Damals war ich bei der AOK versichert. Dann sind wir nach Polen zurück. Dort war ich nicht bzw. zeitweise bei meiner Frau gesetzlich mitversichert. Reicht das für den Eintritt in die GKV aus?

Bodi
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Beitrag von Bodi » 04.12.2013, 14:00

Das reicht aus, ein Nachweis sollte allerdings vorliegen.

D.h. sich spätestens bis zum Jahresende unter Berufung auf § 256a Abs. 1 und 2 SGB V an die GKV wenden und die Wiederversicherung mit Schuldenerlass beantragen.

MK1
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Beitrag von MK1 » 04.12.2013, 14:10

Vielen Dank für Deine tolle Hilfe.

Viele Grüße,
MK

roemer70
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Re: Schuldenschnitt auch für Selbständige?

Beitrag von roemer70 » 05.12.2013, 00:37

MK1 hat geschrieben:Ach ja, ich lebe hier mit meiner Frau, sie arbeitet nicht und ist freiwillig gesetzlich versichert (150 Euro monatlich).
Wenn Deine Frau keine oder nur geringe Einkünfte hat, kann für sie ggf. auch eine kostenfreie Familienversicherung über Deine einzurichtende Mitgliedschaft laufen -> 150 € gespart.

Vorderläufer
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Good News

Beitrag von Vorderläufer » 11.12.2013, 20:23

Das sind ausnahmsweise mal good news. Ich persönlich werde da auch ein paar Mark zurückbekommen. Man muss aber auch sagen, dass ich in der Zeit etwa 600 Euro brutto verdient habe. Wie soll man damit noch eine KV bezahlen?

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