Sozialversicherungsbeitr. f. Selbständige v.Krankengeld/ALG

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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cb
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Sozialversicherungsbeitr. f. Selbständige v.Krankengeld/ALG

Beitrag von cb » 21.05.2014, 09:08

Guten Morgen,
ich bin als Selbständiger in einer gesetzl. KV mit KG-Anspruch
ab dem 43.Tag versichert und habe in die freiw. Renten- u.
Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Nun gibt es nach Arbeitslosigkeit und
Krankengeldbezug Probleme mit den anrechenbaren Sozialversicherungszeiten.

Es wurde mir mitgeteilt, dass Krankengeldzahlungen im Rahmen dieser
Versicherung nicht als sozialversicherungspflichtig anzusehen wären ( weil freiw. Versicherung ) und hiervon somit keine Beiträge zur Rentenversicherung etc. abgeführt würden.
Andererseits ist auf dem Krankengeldbescheid vermerkt, dass meine Beitragsanteile zur Renten, Arbeitslosen u. Pflegeversicherung bereits in den Auszahlungsbeträgen enthalten sind.

Wie verhält es sich bei ALG, handelt es sich hier um eine Versicherungspflicht und werden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt ?

Danke für Eure erhoffte Hilfe. cb

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.05.2014, 11:25

Hallo,
wieso hat denn die Krankenkasse vom Krankengeld Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen - meiner Meinung nach hätte das nicht geschehen dürfen - ich wüsste auch nicht, wie das zu begründen wäre - mit einer freiwilligen Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung hat das mit Sicherheit nichts zu tun.
Vielleicht kann da ein anderer Experte noch etwas dazu schreiben ?!
Gruss
Czauderna

cb
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Beitrag von cb » 23.05.2014, 06:14

Hallo ,
werden bei Selbständigen, die vorher als Arbeitnehmer pflichtversichert waren
und die in eine Antragsversicherung in der Renten- u. Arbeitslosenvers. eingezahlt haben, denn keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt ?
Gruß cb

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.05.2014, 09:36

Hallo,
Wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 SGB VI erfüllt sind, dann ja.
Ich bezweifle aber, ob das hier zutrifft, lasse mich aber gerne korrigieren
Gruss
Czauderna

cb
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Beitrag von cb » 23.05.2014, 12:57

Hallo,
zu § 3 ... ich habe über 12 Monate Beiträge zur Antragsrenten- als auch ALG-Vers. gezahlt und ALG und KG bezogen. Gruß cb

cb
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Beitrag von cb » 28.05.2014, 12:06

Hallo,

war denn niemand schon in der gleichen Situation und kann Erfahrungen mit mir teilen bzw. kann mir kein anderer Sozialversicherungsexperte in solchen Fragen fundierte Auskünfte geben ?

Gruß cb

Poet
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Beitrag von Poet » 04.06.2014, 15:29

@cb: Selbstständige die eine Antragspflichtversicherung bei der RV und AV laufen haben, bekommen auch vom KG Beiträge abgeführt. Diese wiederum führen dann zu Anrechnungszeiten der beiden SV-Träger. Einen Automatismus wie bei Arbeitnehmern gibt es da nicht, es besteht ja keine Pflicht dazu.

cb
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Beitrag von cb » 07.07.2014, 19:21

Guten Abend zusammen,
vielen Dank an Poet für die Vorabinfo. Nun habe ich es ganz genau in Erfahrung bringen können .....
@ Czauderna und an alle, für die es evtl. auch mal relevant wird.

Während des Krankengeldbezuges bestand Versicherungspflicht zur
Rentenversicherung nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI und zur Arbeitslosenversicherung nach § 26 Abs. 2 Nr 1 SGB III - Arbeitsförderung -.
Die Beitragstragung erfolgte durch die Krankenkasse als Leistungsträger
- § 170 Abs. 1 Nr. 2 a SGB VI und § 347 Nr. 5 SGB III.

Eine Abführung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen erfolgt für Zeiten
des Arbeitslosengeldbezuges nicht, nur an die Rentenversicherung werden
Beiträge abgeführt. Hierfür ist dann die Agentur für Arbeit zuständig.

cb

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