Studienabschluß PK zur GK?
Moderator: Czauderna
Studienabschluß PK zur GK?
Hallihallo,
hoffe auf euren Rat! Also es ist so, dass ich bis jetzt Familienversicherter über meinen Papa über SDK und Beihilfe (Beamter). Im Februar werde ich 26 Jahre und muß mich mit wegfall des Kindergelds selbst versichern!
Problem, ich werde voraussichtlich nicht direkt eine "richtige" volle Stelle bekommen! Arbeite allerdings schon seit 3 Jahren auf 400 Euro Basis und werde das auch weiter machen! Außerdem gebe ich noch Sportgruppen als Übungsleiter, die bestimmt 300 Euro im Monat bringen! Hab ab Januar in Aussicht als wissenschaftliche Hilskraft für 3-4 Stunden an der Hochschule angestellt werden, wo auf jeden Fall in die Rentenkasse gezahlt wird!
Also hoffe hab das verständlich ausgedrückt!
Meine wesentliche Frage ist jetzt, ob ich Privat bleiben kann oder nicht? Und ob das sinnvoll ist!
Viele Grüsse,
Ina
hoffe auf euren Rat! Also es ist so, dass ich bis jetzt Familienversicherter über meinen Papa über SDK und Beihilfe (Beamter). Im Februar werde ich 26 Jahre und muß mich mit wegfall des Kindergelds selbst versichern!
Problem, ich werde voraussichtlich nicht direkt eine "richtige" volle Stelle bekommen! Arbeite allerdings schon seit 3 Jahren auf 400 Euro Basis und werde das auch weiter machen! Außerdem gebe ich noch Sportgruppen als Übungsleiter, die bestimmt 300 Euro im Monat bringen! Hab ab Januar in Aussicht als wissenschaftliche Hilskraft für 3-4 Stunden an der Hochschule angestellt werden, wo auf jeden Fall in die Rentenkasse gezahlt wird!
Also hoffe hab das verständlich ausgedrückt!
Meine wesentliche Frage ist jetzt, ob ich Privat bleiben kann oder nicht? Und ob das sinnvoll ist!
Viele Grüsse,
Ina
Ist nicht die 300 Euro Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit?
und diese sind ja dann nicht zu den 400 Euro zuzurechnen und somit könnte sie doch in der PKV bleiben.
Da sie Ja nach §7 SGB V versicherungsfrei ist und in den § 5 SGB V keine selbständige Tätigkeit erwähnt wird.
Ander sieht es in der RV aus dort wird man gem. §2 SGB VI versicherungspflichtig.
Aber SORRY falls ich mich irre
und diese sind ja dann nicht zu den 400 Euro zuzurechnen und somit könnte sie doch in der PKV bleiben.
Da sie Ja nach §7 SGB V versicherungsfrei ist und in den § 5 SGB V keine selbständige Tätigkeit erwähnt wird.
Ander sieht es in der RV aus dort wird man gem. §2 SGB VI versicherungspflichtig.
Aber SORRY falls ich mich irre
Also, die Übungsleitertätigkeit läuft als freie Mitarbeiterin! Aber was ist, wenn ich mit der Stelle als wissenschafliche Hilfskraft über 400 Euro komme? Dann muß ich auf jeden Fall in die gesetzliche?
Ich finde das alles gaaaanz schön verwirrend!
Aber schon mal vielen vielen Dank für´s antworten!!!
Ich finde das alles gaaaanz schön verwirrend!
Aber schon mal vielen vielen Dank für´s antworten!!!
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
also ich deute das so, dass es sich um Beschäftigungen neben einem Studium handelt. Bitte verbessern, wenn ich das falsch rausgehört habe.
Denn dann hast Du Dich bei Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Bedeutet: Solange Du unter 20 Stunden wöchentlich Deine Nebentätigkeiten ausübst, gilst Du als ordentlicher Student. Und durch die Befreiung bleibst Du in der Privaten.
Anders wäre es, wenn Du einen Job oder 2 zusammen mit mehr als 20 Std. annimmst, dann tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Ob Du noch Übungsleiter oder Tupperverkäufer bist, hat hier meiner Meinung nach keine Relevanz.
LG, Fee
P.S. Pech gehabt, ab 27 wirds richtig teuer in der PKV
also ich deute das so, dass es sich um Beschäftigungen neben einem Studium handelt. Bitte verbessern, wenn ich das falsch rausgehört habe.
Denn dann hast Du Dich bei Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Bedeutet: Solange Du unter 20 Stunden wöchentlich Deine Nebentätigkeiten ausübst, gilst Du als ordentlicher Student. Und durch die Befreiung bleibst Du in der Privaten.
Anders wäre es, wenn Du einen Job oder 2 zusammen mit mehr als 20 Std. annimmst, dann tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Ob Du noch Übungsleiter oder Tupperverkäufer bist, hat hier meiner Meinung nach keine Relevanz.
LG, Fee
P.S. Pech gehabt, ab 27 wirds richtig teuer in der PKV