Versicherungslos

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

effe
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Versicherungslos

Beitrag von effe » 25.11.2013, 18:57

Guten Abend,

ich darf für meinen Nachbarn eine Frage stellen:
Er hat sich im Jahr 2009 privat versichert bei der central Versicherung. Im Jahr 2010 hat eine Rechnung über eine Krankheit eingereicht, die der Versicherungsmakler nicht im Fragebogen (bei Vertragsbeginn) eingetragen hatte.

Daraufhin ist die PKV vom Versicherungsvertrag zurückgetreten. Die PKV schreibt dazu: "Eine WEiterversicherung im Basistarif ist bei unserer Versicherung nicht möglich. Aufgrund der KV-Pflicht müssen Sie zeitnah einen entsprechendne Versicherungsschutz bei einem anderen privaten KV-Unternehmen beantragen".

Das hat er leider nicht getan und ist seitdem versicherungslos. Er zahlt seitdem seine Krankheitskosten selbst.

Wie ist die Situation?
Er würde schon gerne wieder versichert sein und muss es ja auch wohl.

Aber wie -und ab wann- kann er jetzt in eine Kasse kommen?
Muss er die PKV von vor der Central nehmen (Axa) oder muss die Central ihn doch wieder nehmen oder kann er eine fremden andere Kasse nehmen?

Was passiert mit den Beiträgen von 2009 bis heute?

Ich danke Euch!!

Poet
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Beitrag von Poet » 25.11.2013, 19:04

@effe: Ein paar mehr Angaben wären schön um korrekt antworten zu können. Ist er erwerbstätig, wenn ja als was? Ist er verheiratet, wenn ja ist seine Frau in der gesetzlichen Kasse?

effe
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Beitrag von effe » 25.11.2013, 19:19

Entschuldigung:

Seine Daten:
50 Jahre alt.
geschieden.
Er ist selbständig.
1 Kind (lebt bei seiner geschiedenen Frau).

Poet
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Beitrag von Poet » 25.11.2013, 22:38

@effe: (Leider) ein typischer Fall. Hierzu gibt es eine recht gute Erklärung des BMG...bitte lesen ab Überschrift "Privat Krankenversicherte"

http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ulden.html

Eine weitere Alternative wäre, Dein Bekannter legt die selbständige Tätigkeit nieder, lässt sich für ein paar Wochen anstellen und geht zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Nach der Anstellung kann er sich freiwillig weiterversichern bei der gesetzlichen Krankenkasse.

effe
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Beitrag von effe » 26.11.2013, 10:44

Danke schön.

D.h. Er hat 2 Möglichkeiten.

A) Er kann zu einer neuen PKV gehen und einen neuen Vertrag ab 01.12 abschließen ohne das es zu einer Nachzahlung im Zeitraum 2009 - heute kommt?

B) Er muss seine 2 Teilzeit-Leute entlassen, die Firma (irgendwie) kurz zu machen oder auf weniger Stunden oder so, sich anstellen lassen und dann in die GKV zu kommen.
-B1) Wieviele Stunden muss er angestellt sein (mehr als 20?).
-B2) Mit neuem Mindestlohn sollte er also mind. 714 Euro (bei 21 Tg.) brutto verdienen.
-B3) Wie lange muss er angestellt bleiben? Reicht da ein Monat?

Danke!

Poet
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Beitrag von Poet » 26.11.2013, 21:03

@effe:

zu A: Rein hypothetische Möglichkeit, denn keine andere PKV wird ihn mit der Vorgeschichte nehmen.

zu B: Er muss über 451€ verdienen, also versicherungspflichtig werden. 4 Wochen sollten reichen, wenn derjenige danach eine Anschlussversicherung in der gesetzlichen Kasse begehrt. Ja, das selbständige Gewerbe darf nicht existieren in der Zeit.

effe
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Beitrag von effe » 26.11.2013, 21:11

Poet hat geschrieben:@effe:

zu A: Rein hypothetische Möglichkeit, denn keine andere PKV wird ihn mit der Vorgeschichte nehmen.
Ach du je. Die neuen Kassen lehnen Ihn wegen den Krankheiten ab?
Und jetzt??

Was soll er denn machen um wieder versichert zu sein?


Poet hat geschrieben: zu B: Er muss über 451€ verdienen, also versicherungspflichtig werden. 4 Wochen sollten reichen, wenn derjenige danach eine Anschlussversicherung in der gesetzlichen Kasse begehrt. Ja, das selbständige Gewerbe darf nicht existieren in der Zeit.
Darf es gar nicht mehr existieren, oder darf es noch "nebenberuflich" weitergeführt werden?

Poet
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Beitrag von Poet » 26.11.2013, 21:16

effe hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:@effe:

zu A: Rein hypothetische Möglichkeit, denn keine andere PKV wird ihn mit der Vorgeschichte nehmen.
Ach du je. Die neuen Kassen lehnen Ihn wegen den Krankheiten ab?
Und jetzt??

Nicht nur wegen den Krankheiten sondern wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten die begangen wurde.

Darf es gar nicht mehr existieren, oder darf es noch "nebenberuflich" weitergeführt werden?

Es gibt Ausnahmen aber darauf würde ich nicht setzen. Deshalb mein Tipp: Abmelden.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.11.2013, 05:15

Poet hat geschrieben:@effe:

zu A: Rein hypothetische Möglichkeit, denn keine andere PKV wird ihn mit der Vorgeschichte nehmen.

zu B: Er muss über 451€ verdienen, also versicherungspflichtig werden. 4 Wochen sollten reichen, wenn derjenige danach eine Anschlussversicherung in der gesetzlichen Kasse begehrt. Ja, das selbständige Gewerbe darf nicht existieren in der Zeit.
Sorry, die PKV muss ihn nehmen - eine immer - Basistarif. Aber, trotz der falschen Annahme ist Deine Lösung richtiger!

effe
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Beitrag von effe » 27.11.2013, 14:00

Ich habe gerade mit Ihm gesprochen. Die Firma kann er wegen Krediten nicht zu machen. Auch der Steuerberater ist dagegen, da er sonst als Firmenaufgabe viel versteuern müsste.

Was kann er machen?
Firma "klein" machen. Leute (Aushilfen) entlassen, Umsatz reduzieren, Öffnungszeiten streichen usw.
Und sich dann woanders richtig, am besten für 1000 EUR, anstellen lassen.

Wie seht Ihr das?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.11.2013, 14:20

Basistarif andere PKV - die anderen Versicherer müssen ihn nehmen.

Die eigene bisherige darf nur dann ablehnen, wenn
§ 193 Abs 5:

Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherer versichert war und der Versicherer
1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat oder
2. vom Versicherungsvertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist.
Ansonsten muss sogar der bisherige Versicherer ihn nehmen. Die müssen also wegen "vorsätzlicher" Verletzung der vvA zurückgetreten sein??!!

effe
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Beitrag von effe » 27.11.2013, 21:07

Hallo,

ich habe mir das schreiben der central mal besorgt:

Dort steht:
Schreiben vom 01.12.2010

----
Wie Sie wissen, haben Sie am 02.03.2009 bei uns einen Versicherungsantrag gestellt. Dieser enthält u.a. Fragen zum vergangenen und gegenwärtigen Gesundheitszustand, um das zu versichernde Risiko beurteilen zu können.

Aus unseren geht jetzt hervor, dass Seit Geburt XX-Beschwerden bestehen. Weiterhin befanden Sie sich vor Antragsstellung wegen XXX bereits in ärztlicher Behandlung.

Dazu enthält der von Ihnen gestellte Antrag keine zutreffenden Angaben. Wären wir hierüber entsprechend unterrichtet worden, so hätte dies unsere Entscheidug über die Annahme erheblich beeinflusst.

Wir treten daher nach § 19 Abs. 2 des VVG vom Versicherungsvertrag zurück.

Gleichzeitig fechten wir den Versicherungsvertrag nach § 123 BGB an.

Eine Weiterversicherung im Basistarif bei unserer Gesellschaft ist dagegen nicht möglich. Nach § 193 VVG kann der betroffene Versicherer eine Weiterführung des Krankenversicherungsschutz nach dem Basistarif ablehnen. Von diesem Recht machen wir gebrauch.

----

Könnt Ihr da was erkennen, was ihm hilft?

Danke!

Poet
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Beitrag von Poet » 27.11.2013, 22:17

effe hat geschrieben:Was kann er machen?
Firma "klein" machen. Leute (Aushilfen) entlassen, Umsatz reduzieren, Öffnungszeiten streichen usw.
Und sich dann woanders richtig, am besten für 1000 EUR, anstellen lassen.
Wie seht Ihr das?
@effe: Nein, das obige hilft nicht wirklich solange die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit mal ganz platt ausgedrückt den überwiegenden Lebensunterhalt darstellen oder die selbstständige Tätigkeit vom Umfang her die Angestelltentätigkeit überwiegt.

Dann bleibt wie KVProfi schon beschrieben hat nur der Versuch der Aufnahme in den Basistarif eines anderen Versicherers und diesmal sollte Dein Bekannter es nicht versemmeln. Da die Versicherungen recht gut vernetzt sind sollte sich Dein Bekannter nicht wundern wenn die jeweilige PKV ihm in puncto Antragstellung nicht besonders hilfreich ist.

zeckerlrund
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Brainstorme jetzt mal

Beitrag von zeckerlrund » 28.11.2013, 12:51

Er kann doch als Geschäftsführer einer GmbH angestellt werden, mit einem Gehalt das ihn versicherungspflichtig in der GKV macht?
Dazu muß er nicht erst eine gründen, für ein paar Hunderter kann er eine kaufen die nie tätig war (habe selbst mal eine aufgelöst).
Der Steuerberater sollte jedoch prüfen ob da keine Altlasten /Verbindlichkeiten drauf sind.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 28.11.2013, 12:54

Poet hat geschrieben:Da die Versicherungen recht gut vernetzt sind sollte sich Dein Bekannter nicht wundern wenn die jeweilige PKV ihm in puncto Antragstellung nicht besonders hilfreich ist.
Die Versicherer sind nicht vernetzt und die PKV ist bei Anträgen auf Basistarif in keinster Weise hilfreich!

Da muss man sich schon durchsetzen können!

Oder man beauftragt jemanden, der einen unterstützt.

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