Von der geringfügigen in die (echte) Selbstständigkeit

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Kashoogo
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Wer genug verdient kann leicht urteilen

Beitrag von Kashoogo » 16.05.2013, 18:36

Dieses Juristendeutsch ist nicht immer leicht zu verstehen, aber was ich verstanden habe und was ich ganz allgemein als Quintessenz dieser Einlassungen verstehe ist, dass man zur Sicherstellung von Beitragseinnahmen und damit zum Überleben der Funktionsfähigkeit der KV auch schon mal die Beitragszahler am unteren Ende der Verdienstskala überfahren darf (33% Beitrag!), was heißt "schon mal" - dauerhaft, letztendlich auch zu Gunsten der Beitragszahler am oberen Ende der Mindestbemessungsgrenze von € 2021,- /mtl.
Alles schön und gut, aber die Frage: "Ja, wie sollen wir es denn sonst machen?" löst ja das immanente Gerechtigkeitsproblem nicht. Wenn es möglich ist, Menschen beitragsfrei in die Familienversicherung aufzunehmen, wieso kann man dann nicht zusätzliche Mindestbemessungsgrenzen vor dem Erreichen des Betrages von monatl. € 2021,- einziehen? Damit könnte man die Ungerechtigkeiten zumindest mildern.
Naja, et iss wie et iss und et kütt wie et kütt...
Grüße und nochmals danke...
Kashoogo

GerneKrankenVersichert
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Re: Wer genug verdient kann leicht urteilen

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.05.2013, 19:02

Kashoogo hat geschrieben:Mindestbemessungsgrenzen vor dem Erreichen des Betrages von monatl. € 2021,- einziehen? Damit könnte man die Ungerechtigkeiten zumindest mildern.
Die gibt es doch, allerdings sind sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Poet
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Re: Wer genug verdient kann leicht urteilen

Beitrag von Poet » 16.05.2013, 21:23

Kashoogo hat geschrieben:...aber was ich verstanden habe und was ich ganz allgemein als Quintessenz dieser Einlassungen verstehe ist, dass man zur Sicherstellung von Beitragseinnahmen und damit zum Überleben der Funktionsfähigkeit der KV auch schon mal die Beitragszahler am unteren Ende der Verdienstskala überfahren darf (33% Beitrag!), was heißt "schon mal" - dauerhaft, letztendlich auch zu Gunsten der Beitragszahler am oberen Ende der Mindestbemessungsgrenze von € 2021,- /mtl.
@kashoogo: Umgedreht könnte man dann aber auch sagen, die Mindestbemessungsgrenzen ab 898€ sind dazu da, dass Selbständige mit zu geringem Einkommen nicht von dem Rest der Gutverdiener mitfinanziert werden, die z.B. über 600€ für denselben Krankenkassenschutz bezahlen... Die Mitglieder Deiner Solidargemeinschaft können für Dein geringes Einkommen nichts. Ggf. bietest Du eine hervorragende Arbeit für zu geringes Entgelt an. Schön für Deine Auftraggeber.

Sorry, etwas Polemik.

Kashoogo
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Beitrag von Kashoogo » 16.05.2013, 22:17

@ Poet:
Hast schon recht, irgendwie... Und es ist mir tatsächlich damit geholfen, dass ich den Blick auf die Beitragshöhe des armen geprügelten Kleinstselbstständigen etwas relativieren und damit meine Lage etwas besser hinnehmen kann, wenn auch nicht gerade mit großer Begeisterung.
Grüße
Kashoogo

Poet
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Beitrag von Poet » 16.05.2013, 22:55

Kashoogo hat geschrieben:@ Poet:
Hast schon recht, irgendwie... Und es ist mir tatsächlich damit geholfen, dass ich den Blick auf die Beitragshöhe des armen geprügelten Kleinstselbstständigen etwas relativieren und damit meine Lage etwas besser hinnehmen kann, wenn auch nicht gerade mit großer Begeisterung.
Grüße
Kashoogo
@Kashoogo: Das ist nachvollziehbar. Tipp von mir: Du machst als KU für die Steuer eine einfache Einnahmenüberschussrechnung und kennst ja jetzt die Grenze unter die Du in Zukunft mittels Investitionen, Ausgaben und Abschreibungen rutschen musst...*ähm*

Natürlich wünsche ich Dir das Gegenteil: Nämlich tausende € Einkommen, dann kannst Du auch mit 600€ Beitrag leben.

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