Wechsel von nebenberuflich selbstständig zu hauptberuflich

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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rescuebernd
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Wechsel von nebenberuflich selbstständig zu hauptberuflich

Beitrag von rescuebernd » 26.02.2018, 13:08

Hallo liebes Forum,

ich habe versucht mich hier ein wenig schlau zu lesen, würde jedoch gerne trotzdem Eure geschätzte Meinung zu meiner Situation und meinen Überlegungen hierzu wissen. Insbesondere da sich auch meine Krankenkasse seit geraumer Zeit Gedanken dazu macht, allerdings selber noch keine Aussage getroffen hat bzw. nicht kann.

Zuerst meine aktuelle Situation:
Ich bin noch zu 60% angestellt im öffentlichen Dienst (=24 Wochenstunden) und verdiene dort auch momentan deutlich mehr als in meiner freiberuflichen Tätigkeit. Bei dieser bin ich als geschäftsführender Gesellschafter mit einem Firmenanteil von 50% tätig. Aktuell beläuft sich meine wöchentliche Arbeitszeit auf ca. 10 Stunden.
Aktuell werden deshalb meine Krankenkassenbeiträge über meine Angestelltentätigkeit angeführt.

Wenn nun die Geschäfte in meiner freiberuflichen Tätigkeit sich so entwickeln wie es sich andeutet und auch wie sie sollen, so kann es durchaus sein, dass ich im Laufe des Jahres meine Angestelltentätigkeit weiter verringern werde.
Jetzt ist die Frage, ob und ab wann ich mich selbst um meine Versicherung kümmern muss. Ich weiß, dass der „Arbeitsmittelpunkt“ (Stundenzahl oder Verdienst) dafür entscheiden ist.
Gehe ich recht davon aus, dass wenn ich meine Arbeitsleistung im öffentlichen Dienst auf z.B. 40% senke ich automatisch in meiner freiberuflichen Tätigkeit versicherungspflichtig werde? Auch wenn ich in meiner freiberuflichen Tätigkeiten noch immer weniger verdienen würde.
Und wie verhält es sich damit, dass ich ja theoretisch (bitte nicht über den Sinn oder Unsinn diskutieren) als geschäftsführender Gesellschafter mit 50% Firmenanteil ja mich gar nicht versichern bräuchte.
Was mich so unsicher macht ist, dass mein Arbeitgeber aus dem Angestellenverhältnis mir gegenüber die Aussage getroffen hat, dass die Krankenkassebeiträge in dieser Situation immer über ihn abgeführt würden, auch wenn ich theoretisch nur noch eine 20% Stelle inne haben würde. Konkret war seine Aussage, dass ich in meiner freiberuflichen Tätigkeit immer versicherungsfrei wäre und dann halt nur noch die geringen Beiträge über den öffentlichen Dienst abführen würde.
Meine Krankenkasse macht sich da jetzt seit 6 Woche Gedanken darüber und kann bisher dazu keine Aussage treffen, da Ihnen diese Situation angeblich völlig neu ist. Man hat mir zuletzt gesagt, dass ich mich dann halt melden soll wenn es so weit ist und man dann schauen wird - das ist jedoch genau das was ich nicht möchte.
Optimalerweise wäre mein Plan aktuell natürlich meine angestellte Tätigkeit so weit zu reduzieren, dass ich meine Krankenkassenbeiträge gerade noch so über meine Angestelltentätigkeit abführe. Einerseits spart sich die Firma dann den Arbeitgeberanteil und ich würde den Arbeitnehmeranteil aus der Angestelltentätigkeit ja sowieso nicht ausbezahlt (um damit mehr „Netto“ zu haben ) bekommen wenn ich über die freiberufliche Tätigkeit versichert wäre, oder?
Kann jemand mir „Licht ins Dunkle“ bringen? Die Krankenkasse kann oder will es jedenfalls anscheinend nicht (oder hat wirklich keine Ahnung). Ich würde halt gerne das gerne vorab klären um danach nicht das böse Erwachen zu haben.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß, Bernd

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.02.2018, 16:25

Hallo,
ich kenne aus der Vergangenheit die Faustregel, dass ein Geschäftsführer einer GmbH (Ist es denn eine GmbH ?) mit einem Stimmanteil von 50% und mehr eigentlich immer als hauptberuflich Selbständig gilt, unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Einkommen - kann natürlich sein, dass sich da in den letzten 24 Monaten einiges geändert hat - bitte deshalb die Praktiker um ihre Beiträge.
Gruss
Czauderna

rescuebernd
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Beitrag von rescuebernd » 26.02.2018, 18:36

Hallo,

Ja - es handelt sich um eine GmbH.
Ich kenne diese Aussage jetzt nur in dem Zusammenhang, dass wir sobald wir eine(n) Angestellte(n) hätten freiberuflich versicherungspflichtig wären,...

VG,
Bernd

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.02.2018, 19:09

Hallo,
google bitte mal nach
Grundsätzliche Hinweise
zum Begriff der hauptberuflich
selbstständigen Erwerbstätigkeit
vom 11. Juni 2013 -

leider kann ich den Link nicht kopieren - da steht drinnen, was es mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern und auch mit der Geschäftsführung einer GmbH. auf sich hat.
Gruss
Czauderna

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