Wechsel von PKV in GKV, über 55 und noch einige andere "

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 29.09.2017, 22:55

Die Daten reichen zumindest für eine grobe Überschlagsrechnung. Ergebnis: Keine Chance auf Pflichtversicherung in der KVdR.

Gerechnet mit:
Erstmalige Aufnahme der Beschäftigung (Lehre) am 01.09.1978
Rentenantrag am 01.09.2028

Dauer des Erwerbslebens: 50 Jahre

Erste Hälfte: 01.09.1978 - 31.08.2003 (25 Jahre)
Zweite Hälfte: 01.09.2003 - 31.08.2023 (25 Jahre)

Tatsächliche PKV-Zeit in der zweiten Hälfte:
01.09.2003 - 31.08.2017 (14 Jahre)

Wenn man 2 Kinder à 3 Jahren anrechnet bleiben noch 14 - 6 = 8 Jahre PKV. Es dürfen aber maximal 2,5 Jahre sein (10% von 25 Jahren).

Wenn 8 Jahre maximal 10% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens sein düfen, sind 100% der zweiten Hälfte 80 Jahre.

KVdR ist hier unmöglich.

Gruß
Swantje

(PS: Ja, ich weiß dass die Berechnung "in echt" vollkommen anders funktioniert und eigentlich die Dauer der GKV-Zeit zu ermitteln ist. Bei den Dimensionen, um die die KVdR hier verfehlt wird, muss man aber wirklich keine Tage zählen ...)

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 29.09.2017, 23:07

der-ahnungslose hat geschrieben:Was bedeutet das nun für mich, der ich 17 Jahre in der PKV war
und in der 2. Hälfte nicht die 9/ 10 erfülle?
Pflichtversichert in der KVDR wird ja nun nix (mehr) in meinem Fall.
Welche Beiträge fallen dann im Rentenalter über den Daumen gepeilt an?
Welch Einkünfte erwartest du im Rentenalter?
Rente? Wie hoch?
Betriebsrente? Wenn ja: wie hoch?
Private Rentenversicherungsleistungen? Wenn ja: wie hoch?
Miet- oder Pachteinnahmen? Wenn ja: wie hoch?
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)? Wenn ja: wie hoch?
Andere Einkünfte? Wenn ja: welche und wie hoch?

der-ahnungslose
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Beitrag von der-ahnungslose » 30.09.2017, 10:27

Die "normale" Rente liegt nach letzten Berechnungen wohl um die 400.
Dann gibts noch eine Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht,
die entweder ab 67 komplett ausgezahlt werden kann oder in monatlichen "Raten".
Pacht sind unter 1000 im Jahr und das wars schon.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 05.10.2017, 07:37

Grundsätzlich sind alle Einnahmen beitragspflichtig.

Falls die Gesamtsumme aller Einnahmen unter 1.015 €/Monat [Wert für 2018] liegt, werden die Beiträge aus 1.015 € berechnet.

Von der Rentenversicherung erhältst du einen Zuschuss von 7,3% der Bruttorente.

Über den Daumen gerechnet ergibt das:

- Beitrag (inklusive Pflegeversicherung) mindestens 180,00 €/Monat
- Zuschuss der RV: ca. 30,00 €, bleiben zu zahlen: 150,00 €

Die genauen Werte hängen vom Zusatzbeitragssatz der Kasse und der Höhe der Rente aus der LV ab. Wenn die Rente aus der LV höher ist als 532 € (Berechnung: 1.015 € Mindestbemessungsgrundlage - 400 € Rente - 83 € Pacht = 532 €), wird's etwas teurer. [Inklusive Pflegeversicherung nochmal ca. 18% vom Betrag über 532 €].

Das wären die Werte für 2018. Leider weiß heute noch niemand, welche Veränderungen sich noch bis 2028 ergeben.

der-ahnungslose
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Beitrag von der-ahnungslose » 05.10.2017, 07:47

Die Lebensversicherung könnte ich mir ja auch komplett auszahlen lassen,
dann würde das wohl nicht als Einnahme gerechnet.
Sollte ich so alt wie Johannes Heesters werden, wäre das natürlich eine schlechte Variante.

Davon abgesehen sind 150 ein Schnäppchen, wenn man bedenkt, dass es bei der PKV 2028 sicherlich
locker das Fünffache wäre ...

der-ahnungslose
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Beitrag von der-ahnungslose » 05.10.2017, 11:16

Nach Auskunft der AOK beträgt der Beitrag für mich incl. Pflegeversicherung knapp 400 Euro im Monat.
Da ich Pachteinnahmen habe würde auch keine Härtefallregelung greifen.
Ohne die Pacht wäre der Beitrag 100 Euro monatlich weniger.
Zahle ich also wegen reichlich 50 Euro Pachteinnahmen 100 Euro mehr Krankenkasse. :roll:

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 05.10.2017, 20:15

Die ca. 400,00 € sind der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige.

Bei Selbstständigen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung tatsächlich ein K.O.-Kriterium für eine weitere Beitragsentlastung. Da hat die AOK leider Recht. (Das gilt sogar, wenn man aus der Vermietung/Verpachtung "negative Einkünfte" [vulgo: Verluste] erzielt.)

Billiger wird's erst, wenn die Selbstständigkeit später wieder aufgegeben wird.

Gruß
Swantje

der-ahnungslose
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Beitrag von der-ahnungslose » 12.10.2017, 07:50

Bis zur Aufgabe der Selbstständigkeit dauert es ja noch paar Tage ;-)
Wird eigentlich eine Beitragsrückerstattung der PKV, die ich für letztes Jahr in den nächsten Tagen ausbezahlt bekomme auch irgendwie von der AOK als "Einnahme" gewertet ?
Und was ist mit einer Schöffenentschädigung, darüber habe ich (bisher jedenfalls) nix im Netz gefunden.
Ich weiß halt gerne immer vorher was auf mich zukommt ...

der-ahnungslose
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Beitrag von der-ahnungslose » 11.12.2017, 11:57

Noch eine kurze Ergänzung von mir.
Die Pacht wird nun nicht mehr jährlich ausgezahlt, sondern erst am Ende
des Pachtzeitraumes.
Dadurch hat sich mein KK- Beitrag von knapp 400 auf 265 EU reduziert.
Damit kann ich leben :-)

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