Wie erfährt KV Zinsen, wenn sie nicht im Steuerbescheid sind

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Amicissimus
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Beitrag von Amicissimus » 12.05.2014, 17:38

Es geht mir nicht darum, was geregelt ist. Das ist doch klar.

Vielleicht fällt noch jemanden etwas ein zu meinem Beiträgen.

Also ist § 3 BVSzGs – Beitragspflichtige Einnahmen für nicht in der Einkommensteuererklärung aufgeführte Einnahmen in der Praxis nicht durchsetzbar, wenn die KV keine Anhaltspunkte hat.

Also stimmt meine Feststellung, dass jemand ganz schön blöd sein muss, wenn er ohne Not solche Einkünfte angibt.

Ist das Verschweigen strafbar? Ist es vielleicht sogar Betrugsversuch?

Kann die KV einfach so Kontoauszüge anfordern? Wird das abgedeckt durch § 6 BVSzGs (3) Satz 2?:
Die Krankenkasse entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts, welche Beweismittel (Nachweise) sie für erforderlich hält."

und (4) Satz 1:
"Mitglieder haben die für die Beitragsbemessung erforderlichen Nachweise auf Verlangen vorzulegen"

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.05.2014, 18:21

Du schreibst es doch
Mitglieder haben die für die Beitragsbemessung erforderlichen Nachweise auf Verlangen vorzulegen"
Was für Fragen sind denn nun offen?

Und ob das Verschweigen von bekannten Tatsachen, um einen Vorteil zu erwirken, Betrug ist, naja....

Das könnte man sich durch gesunden Menschenverstand selbst erarbeiten.

Poet
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Beitrag von Poet » 12.05.2014, 18:24

@Amicissimus: Das Verschweigen ist strafbar wird bei Entdecken mit einer rückwirkenden Verbeitragung bestraft, dafür gibt es Verjährungsfristen. Nicht mehr, nicht weniger.

Das Anfordern von Unterlagen zur korrekten Beitragsbemessung durch die Kassen ist in den VerfGrds aber auch im SGB gedeckt, in gewissen Grenzen auch via Amtshilfeersuchen über andere Institutionen.

Also frei nach Karl Valentin: Ich hätte schon können wollen aber dürfen habe ich mich nicht getraut.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 13.05.2014, 07:28

FRAGESTELLER.


was denkst Du eigentlich , wer hier antwortet.

Solche Leute, wie Dein Nachbar oder Leute , die Ahnung haben und meist bei einer Krankenkasse arbeiten.

Riiiichtig: zu 95 % Leute die bei einer KK arbeiten.

Was erwartest Du denn für eine Antwort von diesen Leuten ?


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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.05.2014, 11:06

Hallo,

"Also stimmt meine Feststellung, dass jemand ganz schön blöd sein muss, wenn er ohne Not solche Einkünfte angibt. "

Wenn Du ehrlich und wahrheitsgemäß mit "blöd" übersetzt, dann erübrigen sich tatsächlich alle Antworten.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.05.2014, 12:52

Ich frage mich immer mit welcher Begründung solche Typen ehrliche Antworten von anderen erwarten.

Worauf gründet sich so eine Erwartungshaltung, wenn die eigene Überlegung in eine ganz andere Richtung gehr.

Poet
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Beitrag von Poet » 13.05.2014, 16:54

Jungs, lasst uns entspannt bleiben...eigentlich war doch schon von KVP alles beantwortet.

Wir sind schließlich keine Moralapostel aber auch keine Scharfrichter.

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