wie krankenversichert - Kraft Gesetz

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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ratsucher
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wie krankenversichert - Kraft Gesetz

Beitrag von ratsucher » 23.10.2007, 13:26

Fast täglich erlebe, höre oder sehe ich, wie Selbständige "falsch" krankenversichert sind. Gelten die Gesetze nun oder haben Selbständige noch immer die Möglichkeit z.B. durch Angabe eines niedrigen Einkommens (ich dachte immer der Selbständige müßte praktisch sein Bruttoeink. angeben - lt. AOK Aufnahmeformular - ohne Abzüge), den zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag "selbst" zu bestimmen und somit für Frau und Kinder günstige Familienversicherungen zu haben. Wer kann mir weiter helfen?
Was ist Gesetz? Was passiert, wenn eine falsche Versicherung vorliegt/beantragt wurde? Wer "haftet"? Z.B. wenn der Steuerberater die KV-Meldungen - mit jegelichem Werbungskostenabzug usw. bei der Kasse einreicht?
Vielen Dank für Deine/Eure Hilfe.

MfG
Ratsucher

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KKK
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Beitrag von KKK » 27.10.2007, 11:52

hallo

Das mit den Selbständigen ist kompliziert.

Gesetzlich gesehen sind diese Léute nicht Versicherungspflichtigt, da Sie nicht zu den Personenkreis nach §5 SGB V gehören.

Das heißt, dass man die Wahl hat, ob man sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert uder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert.

So bei freiwillig versicherten sagt das Gesetz, dass die Satzung festlegt welche Einnahmen aus der selbständigen Arbeit zu den beitragspflichtigen gehört.

Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und damit ihre eigene Regelung welche Einnahmen angerechnet werden.

Satzungen kann man sich auf der Internetseite der jeweiligen krankenkasse runterladen.

Und dann muss man halt notfalls nachlesen ob man gerecht behandelt wurde.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 29.10.2007, 15:36

Eine kleine Korrektur:

Nicht die Satzung der einzelnen Krankenkasse legt fest, welches Einkommen beitragspflichtig ist. Dieses würde auch zu einer goßen Rechtsunsicherheit führen.

Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen auch hierzu ihre gemeinsam Position bei der Beurteilung des Gesamteinkommens in einem Gemeinsames Rundschreiben zusammengefasst, zu finden unter folgendem Link: http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... 060321.pdf

Gruß

ratte

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 30.10.2007, 12:51

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 10.03.2008, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 31.10.2007, 17:08

Sorry, :oops:

Frewillig hat Recht, tatsächlich sind nur einige Kleinigkeiten in diesem Bereich durch Geimeinsame Rundschreiben geregelt.

Der große Rest ist in der Satzung jeder Krankenkasse geregelt. Auch wenn sich die Satzungen ähneln, muss man tatsächlich in jede einzelne reinsehen. Das ist nicht nur lästig, sondern - wie Freiwillig schon beschreibt - Grundlage für ein großes Durcheinander und völlig unübersichtlich.

Tut mir Leid, dass der Link dadurch hierfür nicht brauchbar ist.

Und vielen Dank an Freiwillig für die Info :)

ruß

ratte1

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