wiedermal unversichert, Wiedereintritt, und ksk

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

foobar17
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wiedermal unversichert, Wiedereintritt, und ksk

Beitrag von foobar17 » 12.12.2013, 00:40

Mal was etwas eher seltsames:

Jemand ist vor ein paar Jahren aus der KSK (und somit wohl auch aus der Krankenkasse) ausgetreten, weil die Beiträge da ja so teuer sind, und war seitdem nicht versichert...

Was passiert dann, wenn man 67 wird, und Rente bekommt? Was schlimmes??

Wäre es sinnvoll noch dieses Jahr sich irgendwo wieder anzumelden? Gilt die Beitragserlassung in diesem Fall?

Muss man zum Wiedereintritt zur KSK oder zu einer Krankenkasse?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 12.12.2013, 01:03

Man kann aus der KSK nicht "austreten". Man kann höchstens angeben, dass man seine künstlerische Tätigkeit aufgibt.

Man kann auch nicht "bei" der KSK versichert sein. Die Versicherung wird "über" die KSK bei einer "ganz normalen" gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt.

Ansprechpartner für die Wiederversicherung ist diese letzte gesetzliche Kasse. Und, ja, es ist sinnvoll sich schleunigst da zu melden, bevor das Jahr rum ist.

Ob der Beitragserlass gilt hängt davon ab, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden ohne dass eine Versicherung bestand.

Gruß
Swantje

foobar17
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Beitrag von foobar17 » 12.12.2013, 01:23

Swantje B. hat geschrieben:Man kann aus der KSK nicht "austreten". Man kann höchstens angeben, dass man seine künstlerische Tätigkeit aufgibt.

Man kann auch nicht "bei" der KSK versichert sein. Die Versicherung wird "über" die KSK bei einer "ganz normalen" gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt.

Die Person hat mir aber erzählt, das sei so gewesen...


Swantje B. hat geschrieben: Ansprechpartner für die Wiederversicherung ist diese letzte gesetzliche Kasse.
Das habe ich wiederum ihr erzählt.

Aber sie will da nicht hin, weil sie ja immer nur bei der KSK versichert war.
Swantje B. hat geschrieben: Und, ja, es ist sinnvoll sich schleunigst da zu melden, bevor das Jahr rum ist.
Es scheint aber, als könnte auch einer dieser problematischen Fälle auftreten:

1. Die Krankenkasse nimmt sie auf, die KSK aber nicht (weil ihr Einkommen unter dem Minimaleinkommen lag), und dann geht sie durch den normalen 350€ Beitrag pleite.

2. Sie geht nicht zur Krankenkasse, sondern zur KSK, weil sie das ja unbedingt will. Die bearbeitet dann den Antrag, nehmen sie auf, brauchen aber eine Zeit den Antrag zu bearbeiten, und melden sie erst 2014 bei der KV an, so dass es zu spät ist.



Swantje B. hat geschrieben: Ob der Beitragserlass gilt hängt davon ab, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden ohne dass eine Versicherung bestand.
wurden sie nicht

Sie geht sowieso nie zum Arzt

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.12.2013, 08:26

Hallo,
die KSK ist keine Krankenkasse - aber das wurde ja schon geschrieben - die KSK entscheidet nur ob jemand nach diesen gesetzlichen Bestimmungen kranken-versicherungspflichtig ist.
Mein dringender Rat - erinnern oder prüfen, von welcher Kasse zuletzt
eine Krankenversichertenkarte vorlag (da kann ggf. auch ein Arzt behilflich sein der zuletzt behandelt hat, wenn man das selbst nicht mehr weiß oder auch die KSK, denn die müsste eigentlich die Mitgliedsbescheinigung der damaligen Krankenkasse noch vorliegen haben) und dann nix, wie hin zu dieser Kasse und Versicherung beantragen sowie gleichzeitig den Beitragserlass.
Gruss
Czauderna

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 12.12.2013, 09:24

foobar17 hat geschrieben:
Swantje B. hat geschrieben: Ansprechpartner für die Wiederversicherung ist diese letzte gesetzliche Kasse.
[...] Aber sie will da nicht hin, weil sie ja immer nur bei der KSK versichert war.
Sie war nicht "bei" der KSK versichert. Die KSK ist keine Krankenkasse. Die KSK ist hier der falsche Ansprechpartner. Ob sie das will oder nicht, danach fragt einfach keiner.

foobar17 hat geschrieben:Es scheint aber, als könnte auch einer dieser problematischen Fälle auftreten:

1. Die Krankenkasse nimmt sie auf, die KSK aber nicht (weil ihr Einkommen unter dem Minimaleinkommen lag), und dann geht sie durch den normalen 350€ Beitrag pleite.
Wenn die KSK entscheiden sollte, dass keine Pflichtversicherung als Künstlerin eintritt weil das Mindesteinkommen nicht erreicht wird muss man halt sehen, wie's dann weitergeht. Eventuell ist sie dann nicht als hauptberuflich selbstständig einzustufen, oder sie stellt bei der Krankenkasse einen gesonderten Antrag auf Beitragsentlastung, oder sie beantragt ergänzendes ALG II, oder, oder, oder ... Das wäre eine andere Situation, über die man dann nochmal nachdenken muss.

Was ist die Alternative?! Jetzt über was-wäre-wenn nachzudenken ist doch müßig, wenn eine Sache feststeht: Wenn sie sich jetzt nicht meldet, wird sie nicht "vielleicht", sondern ganz sicher von den Schulden finanziell erdrückt, sobald die Nichtversicherung später auffliegt. Hier erst auf die KSK zu warten und solange nicht zur Krankenkasse gehen ist finanzieller Selbstmord. Bis zum Jahresende sind es keine drei Wochen mehr - und die Weihnachtsfeiertage sind auch noch dazwischen. Die Angelegenheit ist inzwischen viel zu eilig, um hier mit falschen Ansprechpartnern rumzueiern und zu hoffen, dass dann schon alles gut geht.
foobar17 hat geschrieben:2. Sie geht nicht zur Krankenkasse, sondern zur KSK, weil sie das ja unbedingt will. Die bearbeitet dann den Antrag, nehmen sie auf, brauchen aber eine Zeit den Antrag zu bearbeiten, und melden sie erst 2014 bei der KV an, so dass es zu spät ist.
Ja, das wäre dämlich (von ihr). Wenn die KSK 2014 "aus heiterem Himmel" bei der Krankenkasse anmeldet, wird bei der Kasse automatisch die Prüfung der Lücke in Gang gesetzt. Auf Beitragserlass braucht sie dann aber nicht mehr hoffen.

KSK und Krankenkasse sind zwei Paar Schuhe. Sie muss sich bei beiden melden. Bei der Krankenkasse bis 31.12. um überhaupt wieder versichert zu werden und vom Schuldenerlass zu profitieren. Und bei der KSK, um die Versicherungspflicht als Künstlerin prüfen zu lassen.

Gruß
Swantje

CiceroOWL
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KSK ist keine GKV

Beitrag von CiceroOWL » 12.12.2013, 11:22

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... or=1010002

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... or=1010008

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159949&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Die KSK ist keine Krankenkasse, sondern prüft ob die Versicherungspflicht als Künstler und Publizist vorliegt. Sowie Swantje es schon beschreiben hat.

Die Mitgliedschaft, aufgrund des zuerkannten Status als Künstler und Publizist, wird denn durch gesetzliche Krankenkasse durchgeführt. Die KSK meldet denn den Status an die zuständige gesetzliche Krankenkasse.

http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 11966.html

Deine Bekannte hat ab dem 01.01.2014 ein ziemlich fettes Problem an der Backe, Sie sollte endlich in die Pötte kommen.

Achja Künstler werden in der Regel als Hauptberuflich selbständige eingestuft, sofern keine KSK meldung vorliegt. Das macht denn so zwischen 340 - 690€ Krankenkassenbeitrag pro Monat. By the Way.

Gruss

Jochen

Swantje B.
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Re: KSK ist keine GKV

Beitrag von Swantje B. » 12.12.2013, 11:48

CiceroOWL hat geschrieben: Achja Künstler werden in der Regel als Hauptberuflich selbständige eingestuft, sofern keine KSK meldung vorliegt. Das macht denn so zwischen 340 - 690€ Krankenkassenbeitrag pro Monat.
Hallo Jochen,

das kann man doch so gar nicht sagen. Das Mindesteinkommen für eine Versicherungspflicht nach dem KSVG liegt bei 3.900 € / Jahr (325 € / Monat). Wenn noch nicht einmal das erreicht wird, muss man sich das mit der Hauptberuflichkeit wirklich nochmal gesondert anschauen. Ist aber eine Baustelle für sich.

Und selbst wenn die Hauptberuflichkeit festgestellt wird, kann immer noch eine Beitragsentlastung geprüft werden. Macht ca. 231 € / Monat, wenn die Voraussetzungen stimmen. Ist aber auch eine Baustelle für sich.

Gruß
Swantje

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.12.2013, 13:12

Das sind hier wieder zuviele Baustellen, aufeinmal, die KSK stellt fest, die Kasse stellt ggf fest ob denn eine hauptberuflich selbsständige Tätigkeit vorliegt usw usw, Ob Leistungen in Anspruch genommen wurden usw, mit dem gesamten Prozdere usw. Die Dame möchte sich doch bitte beeilen, sonst wird aus dem Ponyhof des Lebens, Blut Schweiss, Tränen und Mühsal und das völlig unnötig.

Gruss.

Jochen

Bully
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Re: wiedermal unversichert, Wiedereintritt, und ksk

Beitrag von Bully » 12.12.2013, 13:24

foobar17 hat geschrieben:Mal was etwas eher seltsames:

Jemand ist vor ein paar Jahren aus der KSK (und somit wohl auch aus der Krankenkasse) ausgetreten, weil die Beiträge da ja so teuer sind, und war seitdem nicht versichert...



Muss man zum Wiedereintritt zur KSK oder zu einer Krankenkasse?

Hallo,

die KSK ist der falsche Ansprechpartner

wenn
derjenige das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war.

wenn das Mindesteinkommen nicht erreicht wird, da kein Berufsanfänger mehr.

Denn nur für Berufsanfänger gilt der §3 KSVG, Abs. 2


http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes
§ 3
(1) Versicherungsfrei nach diesem Gesetz ist, wer in dem Kalenderjahr aus selbständiger künstlerischer und
publizistischer Tätigkeit voraussichtlich ein Arbeitseinkommen erzielt, das 3.900 Euro nicht übersteigt. Wird die
selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit nur während eines Teils des Kalenderjahres ausgeübt, ist
die in Satz 1 genannte Grenze entsprechend herabzusetzen. Satz 2 gilt entsprechend für Zeiten des Bezugs von
Erziehungsgeld oder Elterngeld.
(2) Absatz 1 gilt nicht bis zum Ablauf von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit.

Gruß Bully

foobar17
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Beitrag von foobar17 » 12.12.2013, 23:44

Swantje B. hat geschrieben: Was ist die Alternative?! Jetzt über was-wäre-wenn nachzudenken ist doch müßig, wenn eine Sache feststeht: Wenn sie sich jetzt nicht meldet, wird sie nicht "vielleicht", sondern ganz sicher von den Schulden finanziell erdrückt, sobald die Nichtversicherung später auffliegt.
Kann das denn einfach auffliegen?
Swantje B. hat geschrieben: Eventuell ist sie dann nicht als hauptberuflich selbstständig einzustufen, oder sie stellt bei der Krankenkasse einen gesonderten Antrag auf Beitragsentlastung, oder sie beantragt ergänzendes ALG II, oder, oder, oder ...
Unwahrscheinlich, dass das was bringt.

Sie verdient zwar momentan kein Geld,hat aber einige Ausstellungen.
Und ihre Eltern haben ihr ein Haus geschenkt/vererbt (welches sie jetzt wohl verkauft (für wohl den halben Kaufpreis)), so dass sie eher nicht bedürftig ist.
Bully hat geschrieben:
wenn
derjenige das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war.
Ich glaube es sind erst vier Jahre

Habe es aber mal so weitergegeben:

=>
Die haben mir aber geschrieben, wenn ich über 3900.- verdienen würde, müsste ich mich wieder bei Ihnen melden! Aber wenn ich eh nicht pflichversichert werden kann, brauche ich mich ja auch jetzt nicht "freiwillig" zu versichern, dann könnten die mir doch nur dann Geld abzwcken, wenn ich mich von mir aus versichern lassen wollte und das würde ich nie machen.
:roll:

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 13.12.2013, 01:31

Die haben mir aber geschrieben, wenn ich über 3900.- verdienen würde, müsste ich mich wieder bei Ihnen melden! Aber wenn ich eh nicht pflichversichert werden kann, brauche ich mich ja auch jetzt nicht "freiwillig" zu versichern, dann könnten die mir doch nur dann Geld abzwcken, wenn ich mich von mir aus versichern lassen wollte und das würde ich nie machen.
Nun denn, selbst Schuld. Manchen ist vielleicht einfach nicht zu helfen. Fachlich ist alles gesagt.

Zu der Frage, ob die Nichtversicherung auffliegt:

Nicht unbedingt. Wenn sie bis zu ihrem Lebensende nie ernsthaft krank wird, nie ins Krankenhaus kommt und nie pflegebedürftig wird, nie Sozialhilfe beantragen muss, nie wieder versicherungspflichtig wird und der Rentenversicherungsträger beim Rentenantrag vielleicht auch eher schlafmützig ist, könnte es klappen. Sonst wird's irgendwann zappenduster.

Gruß
Swantje

Vorderläufer
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Beitrag von Vorderläufer » 13.12.2013, 21:42

foobar17 hat geschrieben:Und ihre Eltern haben ihr ein Haus geschenkt/vererbt (welches sie jetzt wohl verkauft (für wohl den halben Kaufpreis)), so dass sie eher nicht bedürftig ist.
Soll das ein Witz sein? Du präsentierst eine Geschichte einer armen Seele, und auf einmal besitzt sie ein Haus? Was hat die Frau eigentlich für ein Problem. Und im Übrigen hat die Regierung jüngst festgestellt, dass alle Nicht-Versicherten rückwirkend keine Beiträge zahlen müssen, wenn sie sich noch in diesem Monat melden.

foobar17
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Beitrag von foobar17 » 14.12.2013, 19:47

Vorderläufer hat geschrieben: Was hat die Frau eigentlich für ein Problem.
passende Mail:
Das Problem ist
erstens, dass ich mich viel sicherer fühle, ohne Versicherung, z. B. vor
ärztlichen Übergriffen und dieses Krankenkassenwesen prinzipiell ablehne und, dass
ich nicht weiß, wie ich jemals wieder rauskommen kann aus dieser
angeblichen Freiwilligkeit.
Ich bin das kotzesatt, mich
mit lall diesem Scheißzu beschäftigen. Jetzt wird mir schon wieder durch
Übergriffe anderer Menschen auf mein Leben meine Zeit gestohlen, so dass wieder
meine beruflichen Chancen sausen lassen muss! Jedesmal, wenn ich gerade mit
enormer Mühe ein Stück voran gekommen bin, haut mir jemand alles kaputt,

Sie war jetzt wohl doch bei der KSK und
Die KSK hat mir geschrieben, dass meine Versicherungspflicht mit dem Tag
erneuter Meldung bei denen beginnt und "eine rückwirkende Feststellung mit
einer rückwirkenden Forderung von Beiträgen erfolgt nicht." Das widerspricht
doch deinen Recherchen.

Und noch eine Komplikation: Jetzt will sie das Haus an mich verschenken, damit es nicht von der Krankenkasse gepfändet werden kann. Zählt dass dann als Einkommen und ich müsste in dem Jahr den Höchstbeitrag zahlen?? (bin freiwillig versichert, nicht-selbstständig)

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 14.12.2013, 21:37

Hallo foobar,

Ernst nehmen kann ich das inzwischen nicht mehr. Auf den gröbsten Blödsinn gehe ich daher gar nicht ein, aber eins kann hier schon deshalb nicht unwidersprochen stehenbleiben, damit spätere Leser in ähnlicher Situation nicht auf die gleichen dummen Ideen kommen:
foobar17 hat geschrieben:
Die KSK hat mir geschrieben, dass meine Versicherungspflicht mit dem Tag
erneuter Meldung bei denen beginnt und "eine rückwirkende Feststellung mit
einer rückwirkenden Forderung von Beiträgen erfolgt nicht."
Das die KSK nicht der richtige Ansprechpartner ist, haben wir ja schon festgestellt. Aus Sicht der KSK stimmt die Aussage: Die KSK wird rückwirkend keine Künstlersozialversicherungsbeiträge (anteilige Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) erheben.

Das ändert aber nichts daran, dass die Krankenkasse rückwirkend für die Lücke Beiträge erheben wird. Die muss deine Bekannte dann aber eben selbst tragen, ohne Unterstützung durch die KSK.
foobar17 hat geschrieben:
Jedesmal, wenn ich gerade mit enormer Mühe ein Stück voran gekommen bin, haut mir jemand alles kaputt


Hier haut sie ganz alleine ...

Gruß
Swantje

foobar17
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Beitrag von foobar17 » 15.12.2013, 00:41

Swantje B. hat geschrieben:
Das die KSK nicht der richtige Ansprechpartner ist, haben wir ja schon festgestellt.
Das schreibe ich ihr ja auch immer wieder.

Sie glaubt es aber nicht :(
Swantje B. hat geschrieben: Hier haut sie ganz alleine ...
Sie ist halt sehr sensibel. Das muss man ja als Künstler auch sein



Wenn sie irgendein Formular ausfüllen muss / mit einer Behöre sprechen, ist sie so gestresst, dass sie die ganze Woche nichts mehr machen kann.




Die Frage ist halt nur noch, ob es meinen KV-Beitrag beeinflusst, wenn ich jetzt plötzlich das Haus geschenkt bekomme...

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