2 jahre arbeitslos ohne Versichrung und will mit 31 nun stud
Moderator: Czauderna
2 jahre arbeitslos ohne Versichrung und will mit 31 nun stud
ich möchte mich schlau machen weil meine freundin nicht kv versichert ist und das schon seit 2 Jahren. Sie hat in der zwischenzeit kein alg2 beantragt aus scham und hat sich weitergebildet.
nun beginnt sie ein unistudium im april oder oktober 2010. da sie 31 ist brauch sie keine angaben zur versicherung zu machen. sie hat schon einen kaufmännische ausbildung und nun wärend der arbeitslosigkeit auch eine fortbildung zum Fachwirt und das jetzige erststudium ist doch somit der zweite bildungsweg oder nicht.
Kann sie diese günstige studentenversicherung abschießen http://goo.gl/MJly
Da steht was von ausnahmeregelung im zweiten bildungsweg.
Was muss man denn für strafgebühren rechnen wenn man sich versichert? Könnte man die umgehen, wenn man sich als alg2 anmeldet, so dass man nicht selber zahlen muss. weil sie bekommt es gerade so hin ihr studium zu zahlen und verzichtet auf die GKV. Ich mache mir sorgen und will fragen wie man die stafgebühren rechtlich korrekt durch evetl. Ausnahmeregelungen umgehen kann, so dass sie wenigstens deswegen nicht zu bangen braucht.
Diese strafgebühren gehen ja laut meinen recherchen so. Februar-Juli 09 zum vollen Satz, ab dann 16,6% der Monatsprämie. Nachzulesen in § 193 Abs. 4 VVG.
Also kann man als Monatsprämie nicht diesen Studentenbeitrag nehmen? Die 50€ die man als Student zahlen braucht.
Vielleicht kann man das so besser legitimieren.
Oder habt ihr andere Gesetzeslücken im Kopf.
Sie will dieses Jahr vielleicht in den Versicherungsaußendiest gehen und bekommt wahrscheinlich einen Angestellten Vertrag. Es währe gut wenn Sie vorher bei einer Versicherung den Studenten tarif bekommt, damit sie das als referenz angeben kann.
Es ist ja auch peinlich dem Arbeitgeber zu sagen dass man nicht versichert war.
nun beginnt sie ein unistudium im april oder oktober 2010. da sie 31 ist brauch sie keine angaben zur versicherung zu machen. sie hat schon einen kaufmännische ausbildung und nun wärend der arbeitslosigkeit auch eine fortbildung zum Fachwirt und das jetzige erststudium ist doch somit der zweite bildungsweg oder nicht.
Kann sie diese günstige studentenversicherung abschießen http://goo.gl/MJly
Da steht was von ausnahmeregelung im zweiten bildungsweg.
Was muss man denn für strafgebühren rechnen wenn man sich versichert? Könnte man die umgehen, wenn man sich als alg2 anmeldet, so dass man nicht selber zahlen muss. weil sie bekommt es gerade so hin ihr studium zu zahlen und verzichtet auf die GKV. Ich mache mir sorgen und will fragen wie man die stafgebühren rechtlich korrekt durch evetl. Ausnahmeregelungen umgehen kann, so dass sie wenigstens deswegen nicht zu bangen braucht.
Diese strafgebühren gehen ja laut meinen recherchen so. Februar-Juli 09 zum vollen Satz, ab dann 16,6% der Monatsprämie. Nachzulesen in § 193 Abs. 4 VVG.
Also kann man als Monatsprämie nicht diesen Studentenbeitrag nehmen? Die 50€ die man als Student zahlen braucht.
Vielleicht kann man das so besser legitimieren.
Oder habt ihr andere Gesetzeslücken im Kopf.
Sie will dieses Jahr vielleicht in den Versicherungsaußendiest gehen und bekommt wahrscheinlich einen Angestellten Vertrag. Es währe gut wenn Sie vorher bei einer Versicherung den Studenten tarif bekommt, damit sie das als referenz angeben kann.
Es ist ja auch peinlich dem Arbeitgeber zu sagen dass man nicht versichert war.
Zuletzt geändert von cadillac am 05.02.2010, 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Aufnahme eines Studiums nach Vollendung des 30. Lebensjahres führt nicht zu einem Hinausschieben der Altersgrenze, da grundsätzlich eine zuvor ausgeübte Beschäftigung und nicht der Zweite Bildungsweg für den späten Studienbeginn kausal war (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.06.1994 - 12 RK 71/93 - USK 9419).
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informa ... 032006.pdf
Als Studentin kann sie kein ALG2 beantragen, da sie sich nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen kann.
Die Strafgebühren gibt es nur in der PKV. In der GKV besteht die Versicherungspflicht seit dem 01.04.07, ab diesem Termin müssten die Beiträge nachgezahlt werden. Der Mindestbeitrag für eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V beträgt z. Z. ca. 140,-- €.
Ich finde ebenfalls, dass Heiraten die beste Idee wäre
.
GKV
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informa ... 032006.pdf
Als Studentin kann sie kein ALG2 beantragen, da sie sich nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen kann.
Die Strafgebühren gibt es nur in der PKV. In der GKV besteht die Versicherungspflicht seit dem 01.04.07, ab diesem Termin müssten die Beiträge nachgezahlt werden. Der Mindestbeitrag für eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V beträgt z. Z. ca. 140,-- €.
Ich finde ebenfalls, dass Heiraten die beste Idee wäre

GKV
Danke Leute aber ich bin kein Fachmann.
Könnten wir mal so mal eine Gegenüberstellung GKV und PKV machen. Mit ungefähren Werten?
Da Sie nun eh die Wahl hat kann sie ja eh die günstigste Kasse nehmen. Um sich entscheiden zu können braucht man erstmal zahlen finden ich.
Also letztes Angestellten Verhältnis nehmen wir probehalber ca. bis Ende Oktober 2008. Also ab November 2008 arbeitslos.
1. Was zahlt sie bis heute bei einer GKV?
2. Was zahlt sie bei einer PKV ?
Februar-Juli 09 zum vollen Satz, ab dann 16,6% der Monatsprämie. Was zahlt ein gesunder Mensch mit 31 im Monat wenn er ganz auf billig nimmt? 250€? Ist das realistisch? Billig nur um die wenig Strafe zu zahlen. Später kann man ja aufstocken mit neuer gesundheitsprüfung.
3. Also kann sie als stundentin nur bei der PKV versichern ja? Ist doch eh günstiger oder nicht? Aber das sehe ich ja gleich wenn das einer von euch mal im Kopf hat oder schnell weiß wo er das finden kann.
4.
http://goo.gl/UPJG >unter Teilzeit gucken
5. Uns ist eingefallen das es doch diesen existenzgründerzuschuss gibt. Bekommt man den nur mit Gewerbeschein oder auch als Angestellter im Außendienst? Denn vielleich ist es ja schlau diese Schiene zu gehen. Selbständig und 6 Monate zuschuss, damit in der PKV die Strafe zahlen, die denke ich mal günstiger ist als GKV. Dann ins Angestelltenverhältnis übergehen. Und die PKV als referenz angeben. Das studium kann Sie dann ja beginnen wan sie will ist dann ja nicht mehr relevant.
6. Was ist denn nun mit der GKV als Studentin mit 31? Solte sie pflichtverichert werden (obwohl ich nicht verstanden habe was sie dazu machen muss) Hat Sie dann das Recht die Vergünstigung zu bekommen? Und was wenn sie dann Angestellt ist? Zahlt sie dann immernoch die 50€ oder geht es dann normal prozentual vom Gehalt ab? Als selbständige kann Sie das ja knicken glaube ich. Die bekommen diese Studenten GKV nicht, weil man davon ausgeht heißt es in der Wiki dass sich selbständige eine normale PKV leisten können. Was für ein blödsinn. Anstatt das nach der Steuererklärung zu bestimmen. Naja.
und Leute alles schön und gut dass ihr mit Quellenangeben arbeitet. Das ist auch wichtig. Aber ich brauche erstmal eine Beratung mit einfachen Worten.
Also verschwendete mal das ein oder andere Wort mehr. So dass ich verstehe worauf ihr hinauswollt.
Freu mich schon auf eure kompetente Antworten.
Könnten wir mal so mal eine Gegenüberstellung GKV und PKV machen. Mit ungefähren Werten?
Da Sie nun eh die Wahl hat kann sie ja eh die günstigste Kasse nehmen. Um sich entscheiden zu können braucht man erstmal zahlen finden ich.
Also letztes Angestellten Verhältnis nehmen wir probehalber ca. bis Ende Oktober 2008. Also ab November 2008 arbeitslos.
1. Was zahlt sie bis heute bei einer GKV?
2. Was zahlt sie bei einer PKV ?
Februar-Juli 09 zum vollen Satz, ab dann 16,6% der Monatsprämie. Was zahlt ein gesunder Mensch mit 31 im Monat wenn er ganz auf billig nimmt? 250€? Ist das realistisch? Billig nur um die wenig Strafe zu zahlen. Später kann man ja aufstocken mit neuer gesundheitsprüfung.
3. Also kann sie als stundentin nur bei der PKV versichern ja? Ist doch eh günstiger oder nicht? Aber das sehe ich ja gleich wenn das einer von euch mal im Kopf hat oder schnell weiß wo er das finden kann.
4.
Das stimmt nicht. Sie wird Teilzeitstudieren schließlich will sie ja auch arbeiten können. Somit ALG2 berechtigt. Oder habe ich da was falsch verstanden. In der Google haben andere Studenten der Uni Hagen auch nach widersprüchen recht bekommen.Als Studentin kann sie kein ALG2 beantragen, da sie sich nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen kann.
http://goo.gl/UPJG >unter Teilzeit gucken
Zitat:
HILFE, kein ALGII trotz Teilzeitstudium - Rund ums Geld - Foren - Studis Online
Re: HILFE, kein ALGII trotz Teilzeitstudium
Hallo Sonja,
lasse Dich auf keinen Fall abwimmeln. Antrag stellen und gegen den evtl. Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Ich empfehle Dir direkt zur Widerspruchsstelle zu gehen und auf die offensichtliche Fehlerhaftigkeit des Bescheides hinzuweisen. Meinem Widerspruch wurde auf diese Weise nach einer Woche (!) im vollem Umfange abgeholfen. (Gleicher Fall, bin ebenfalls Student der Fernuni Hagen.)
Schönen Gruß
Falk
5. Uns ist eingefallen das es doch diesen existenzgründerzuschuss gibt. Bekommt man den nur mit Gewerbeschein oder auch als Angestellter im Außendienst? Denn vielleich ist es ja schlau diese Schiene zu gehen. Selbständig und 6 Monate zuschuss, damit in der PKV die Strafe zahlen, die denke ich mal günstiger ist als GKV. Dann ins Angestelltenverhältnis übergehen. Und die PKV als referenz angeben. Das studium kann Sie dann ja beginnen wan sie will ist dann ja nicht mehr relevant.
6. Was ist denn nun mit der GKV als Studentin mit 31? Solte sie pflichtverichert werden (obwohl ich nicht verstanden habe was sie dazu machen muss) Hat Sie dann das Recht die Vergünstigung zu bekommen? Und was wenn sie dann Angestellt ist? Zahlt sie dann immernoch die 50€ oder geht es dann normal prozentual vom Gehalt ab? Als selbständige kann Sie das ja knicken glaube ich. Die bekommen diese Studenten GKV nicht, weil man davon ausgeht heißt es in der Wiki dass sich selbständige eine normale PKV leisten können. Was für ein blödsinn. Anstatt das nach der Steuererklärung zu bestimmen. Naja.
und Leute alles schön und gut dass ihr mit Quellenangeben arbeitet. Das ist auch wichtig. Aber ich brauche erstmal eine Beratung mit einfachen Worten.
Also verschwendete mal das ein oder andere Wort mehr. So dass ich verstehe worauf ihr hinauswollt.
Freu mich schon auf eure kompetente Antworten.
Hallo,
ob Deiner Freundin ALG II zusteht oder nicht hat natürlich die zuständige ARGE zu prüfen. Wie hier schon angemerkt wurde sollte sie aufgrund der Tatsache eines Teilzeitstudium hartnäckig bleiben.
Nun zu Deinen Fragen/Anmerkungen:
zu1.) Bei GKV sind rückwirkend bis 2008 zwischen 130 EUR und 140 EUR monatlich einzuplanen. Die Höhe der Beiträge hat sich bis heute mehrfach geändert.
zu2.) Die Prämie in PKV ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Vorerkrankungen, Zuschlag wegen Geschlecht und natürlich welche versorgung man will sind ausschlaggebend. Das Problem ist, dass die PKV den Vertrag in die Zukunft aufleben lässt, weil sie ja nicht die letzte Versicherung war. Grundsätzlich muss die PKV nicht günstiger sein.
zu3.) günstiger? siehe 2.). Ich denke nicht.
zu4.) siehe mein Vorwort und andere Beiträge.
zu5. und 6.) Existenzgründer sind hauptberuflich Selbstständige. Angestellte mit Existenzgründerzuschuss ist unlogisch. Für Personen, die die Möglichkeit haben, ihr Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren, weil sie wegen einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer gleichartigen zeitlichen Belastung nicht mehr als die Hälfte des nach der Studienordnung für das Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs aufwenden können, sind die Grundsätze über die Versicherungsfreiheit von ordentlichen Studierenden nicht anzuwenden. Gleiches gilt für Studierende an Fernuniversitäten. Also wird die 20 h-Grenze außer Kraft gesetzt.
NEIN, Sie hat keinen Anspruch auf die KVdS. Bei einem Angestelltenverhältnis, sofern sie in der Beschäftigung v-pflichtig wird, erfolgt die ganz normale prozentuale Berechnung der Beiträge.
Ich würde einen Job suchen, in welchem sie versicherungspflichtig wird.
Die Lücke ist mit der Versicheurng nach § 5 Asb. 1 Nr. 13 SGB V zuschließen. --> An die alte Kasse wenden.
Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe. Antworten erfolgten nach besten Wissen und Gewissen.
VG
Hucky
ob Deiner Freundin ALG II zusteht oder nicht hat natürlich die zuständige ARGE zu prüfen. Wie hier schon angemerkt wurde sollte sie aufgrund der Tatsache eines Teilzeitstudium hartnäckig bleiben.
Nun zu Deinen Fragen/Anmerkungen:
zu1.) Bei GKV sind rückwirkend bis 2008 zwischen 130 EUR und 140 EUR monatlich einzuplanen. Die Höhe der Beiträge hat sich bis heute mehrfach geändert.
zu2.) Die Prämie in PKV ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Vorerkrankungen, Zuschlag wegen Geschlecht und natürlich welche versorgung man will sind ausschlaggebend. Das Problem ist, dass die PKV den Vertrag in die Zukunft aufleben lässt, weil sie ja nicht die letzte Versicherung war. Grundsätzlich muss die PKV nicht günstiger sein.
zu3.) günstiger? siehe 2.). Ich denke nicht.
zu4.) siehe mein Vorwort und andere Beiträge.
zu5. und 6.) Existenzgründer sind hauptberuflich Selbstständige. Angestellte mit Existenzgründerzuschuss ist unlogisch. Für Personen, die die Möglichkeit haben, ihr Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren, weil sie wegen einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer gleichartigen zeitlichen Belastung nicht mehr als die Hälfte des nach der Studienordnung für das Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs aufwenden können, sind die Grundsätze über die Versicherungsfreiheit von ordentlichen Studierenden nicht anzuwenden. Gleiches gilt für Studierende an Fernuniversitäten. Also wird die 20 h-Grenze außer Kraft gesetzt.
NEIN, Sie hat keinen Anspruch auf die KVdS. Bei einem Angestelltenverhältnis, sofern sie in der Beschäftigung v-pflichtig wird, erfolgt die ganz normale prozentuale Berechnung der Beiträge.
Ich würde einen Job suchen, in welchem sie versicherungspflichtig wird.
Die Lücke ist mit der Versicheurng nach § 5 Asb. 1 Nr. 13 SGB V zuschließen. --> An die alte Kasse wenden.
Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe. Antworten erfolgten nach besten Wissen und Gewissen.
VG
Hucky
GKVzu1.) Bei GKV sind rückwirkend bis 2008 zwischen 130 EUR und 140 EUR monatlich einzuplanen. Die Höhe der Beiträge hat sich bis heute mehrfach geändert.
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Also da sie ja erst ab november 2008 nicht versichert ist muss sie doch nicht bis 2008 zurück denke ich. also
2008 130€x2 Monate =260€
2009 130€x12Monate = 1560€
2010 130€x?Monate
Summe ca. 2000€ Nachzahlung
PKV
----------------------------------------------
Ich bin sicher sie ist gesund. Da gibt es keine Risikozuschläge. Aber wir nehmen dann den billigsten Tarif ohne Extras also nur Stationär. Da sind 160€ auch realistisch. Siehe hier: http://goo.gl/cNo4
Heißt das denn wenn ihr was passiert ist sie nun auch versichert? Da schließe ich daraus dass sie all die Jahre nachzahlen muss. Also hat irgendeine GKV die Pflicht Sie zu unterstützen bei Krakheit. Wozu sonst diese Lückenlose Nachzahlung.
Hallo cadillac,
es wird etwas mehr als 2000 EUR sein. Du hast mit dem niedrigen Beitrag gerechnet.
"Nur stationär" - es muss eine Krankenvollversicherung sein. Damit sind gewisse Standards einfach vorgeschrieben. Die Extras sind KH-Tagegeld und so weiter.
160 EUR sind dann eher das untere Limit der Prämie.
Die Jahre wären im Basistarif der PKV auch nachzuzahlen. Er wird der GKV gleichgestellt. In der GKV gilt ja bekanntlich das Solidaritätsprinzip. Also du musst nicht zwingend Lstg. beanspruchen, um Beiträge zu zahlen. Dass gilt auch rückwirkend. Die GKV wird sie mit Sicherheit unterstützen. Ist ja ihre Aufgabe.
Ich würde mit der zust. KK reden und mit ihr eine Ratenzahlung vereinbaren. Monatlicher Beitrag + Rate x.
Übrigens, sie muss eine Anzeige der Pflichtvers. nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei Ihrer letzten GKV machen. Sonst weiß die Kasse es nicht und kann im Fall der Fälle auch die Lstg. nicht übernehmen. Ein bisschen Bürokratie ist also notwendig.
VG
Hucky
es wird etwas mehr als 2000 EUR sein. Du hast mit dem niedrigen Beitrag gerechnet.
"Nur stationär" - es muss eine Krankenvollversicherung sein. Damit sind gewisse Standards einfach vorgeschrieben. Die Extras sind KH-Tagegeld und so weiter.
160 EUR sind dann eher das untere Limit der Prämie.
Die Jahre wären im Basistarif der PKV auch nachzuzahlen. Er wird der GKV gleichgestellt. In der GKV gilt ja bekanntlich das Solidaritätsprinzip. Also du musst nicht zwingend Lstg. beanspruchen, um Beiträge zu zahlen. Dass gilt auch rückwirkend. Die GKV wird sie mit Sicherheit unterstützen. Ist ja ihre Aufgabe.
Ich würde mit der zust. KK reden und mit ihr eine Ratenzahlung vereinbaren. Monatlicher Beitrag + Rate x.
Übrigens, sie muss eine Anzeige der Pflichtvers. nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei Ihrer letzten GKV machen. Sonst weiß die Kasse es nicht und kann im Fall der Fälle auch die Lstg. nicht übernehmen. Ein bisschen Bürokratie ist also notwendig.
VG
Hucky