27 Jahre alt, Auslandsaufenthalt, GKV kündigen

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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donferrnando
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27 Jahre alt, Auslandsaufenthalt, GKV kündigen

Beitrag von donferrnando » 15.10.2013, 13:24

Hallo,

ich plane im Rahmen meines Studiums einen längeren Aufenthalt (6-7 Monate) in Australien. Für die Reise versichere ich mich privat in Form einer Auslandskrankenversicherung. Da ich während meiner Reise den Status als Student beibehalte, müsste ich eigentlich in Deutschland weiter bei meiner GKV versichert bleiben um nicht exmatrikuliert zu werden.
Da meine GKV mich während meiner Abwesenheit in DE nicht von den Beiträgen befreien möchte ziehe ich eine Kündigung in Erwägung.
Meine Uni ist freundlicherweise so kulant mich nicht zu exmatrikulieren, wenn ich meine KV für meinen Auslandsaufenthalt kündige. Einzige Bedigung ist, dass ich mich, sobald ich wieder in Deutschland bin, direkt wieder versichern muss. Was ja kein Problem sein sollte, entweder bei der alten und falls die mich nicht mehr wollen, dann eben bei einer anderen.
Das hört sich soweit nicht schlecht an, nur bin ich mir nicht sicher welche Folgen das eventuell haben kann im Hinblick auf:

1. Nachzahlungen bei Wiedereintritt in die alte bzw. Eintritt in eine neue Versicherung

2. Welche Auswirkungen hat die Zeit, in der ich nicht versichert bin, auf meine Pflegeversicherung?

3. Spielt mein Wohsitz bei der ersten Frage eine Rolle? (Habe für die Zeit meiner Reise meine WG-Zimmer aufgegeben. Bin momentan bei meinen Eltern gemeldet. Mich kurz vor der Reise abzumelden wäre kein Problem, muss für die Auslandskrankenversicherung nur bei Beantragung in DE gemeldet sein)

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Viele Grüße, Robert.

Poet
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Beitrag von Poet » 15.10.2013, 21:50

@donferrnando: Lass den Quatsch mit der Kassenwahl nach dem Auslandsaufenthalt. Du gehst zu Deiner Kasse und fragst, ob Du die Mitgliedschaft kündigen musst (dies ist nur bei einer freiwilligen Versicherung notwendig) oder ob Deine Kasse die Mitgliedschaft für exakt diesen Zeitraum unterbrechen und nach Wiederkehr wieder aufleben lassen kann. Eine Freistellung von Beiträgen gibt es nicht. Nachzahlen muss ggf. nur wer in D lebt und ohne Krankenversicherung war.

Viel wichtiger ist die Frage, wie Du denn im Ausland versichert bist. Wenn Du 6-7Monate dort bist, benötigst Du eine echt gute private Absicherung, sonst wird es im Leistungsfall teuer. Tipp von meiner Seite: Gehe auf den user KVProfi zu.

Den Nachweis über den Auslandsaufenthalt und die private Absicherung will Deine Kasse ev. sehen.

donferrnando
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Beitrag von donferrnando » 15.10.2013, 23:12

Danke für den Tip die Mitgliedschaft zu unterbrechen, da bin ich bis jetzt noch nicht drauf gekommen.

Als Auslandsversicherung hab ich mir folgende rausgesucht:

hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung/langzeit-auslandsaufenthalt/studenten-schueler-versicherung

Dieselbe hatten Freunde von mir auch und waren damit sehr zufrieden.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 16.10.2013, 00:31

Was Freunden waren ist immer unwichtig, weil die es ja nicht wissen können und jede Reise auch anders verläuft bzw. jeder Fall anders ist (liegt am versicherten Risiko Mensch)!

Die Hanse Merkur ist hier ein guter Anbieter und hat auch das KnowHow und die Produkte. D.h. aber eben nicht das sie in dem Fall richtig sind!

Da gibt es spezialisierte Anbieter: care-concept.de/, bdae.com/de/[/url] oder .dr-walter.com und für Expats: .crcie.com/ bzw. crcie.de/

Bei Erntehelfern, etc. gibt es noch andere Adressen!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.10.2013, 08:04

Sofern eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Studenten besteht, ist eine Kündigung m. E. nicht möglich, da die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt besteht.
Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 16.10.2013, 13:09

@ GKV, stimmt, das hatte ich gar nicht bedacht, als ich das gelesen hatte.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 16.10.2013, 13:53

Selbst wenn die Uni die Vorschriften über die Exmatrikulation missachten wollte bleibt die Versicherungspflicht bestehen.

Die Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden. Bei der Versicherungspflicht nur wenn eine neue Mitgliedschaft in der GKV nachgewieser wird oder wenn ein Nachweis über die Exmatrikulation vorliegt.

donferrnando
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Beitrag von donferrnando » 16.10.2013, 15:42

Wie ihr schon richtig festgestellt hab geht es tatsächlich nicht zu kündigen, es sei denn ich bin Mitglied bei ner anderen Krankenkasse. Aber da zählen nur die Gesetzlichen und nicht die privaten Auslandsversicherungen. Ich hab momentan nicht mal die Möglichkeit mich in Deutschland normal privat zu versichern. Einmal drin in der GKV kommst du als Student nicht mehr raus.

Allerdings wollen sie prüfen, ob es nicht doch möglich ist die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, sofern ich eine schriftliche Bestätigung meiner Uni einreichen kann, das ich nicht exmatrikuliert werde falls die Mitgliedschaft ruht.

Mal schauen was da noch bei raus kommt. Aber wenn die Uni die gesetzliche Vorschrift hat mich zu exmatrikulieren, dann wirds wohl schwer an ein derartiges Schreiben heran zu kommen.

Gruß

Poet
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Beitrag von Poet » 16.10.2013, 20:59

@donferrnando: Eine ruhende Mitgliedschaft gibt es nicht (mehr), die meinen sicher eine Mitgliedschaftsunterbrechung, deswegen braucht die Kasse auch den Nachweis von der Uni und die Uni wiederum von der Kasse. Da beisst sich die Katze in den Schwanz.

Frage 1: Wieso ist die durchlaufende Imma so wichtig?

Frage 2: Du bist nicht zufällig verheiratet und könntest Dich bei Deiner Frau familienversichern?

donferrnando
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Beitrag von donferrnando » 17.10.2013, 11:01

hmm, verstehe.

1. Wenn ich mich freiwillig exmatrikuliere muss ich mich später erneut Bewerben. Je nachdem wie viele Studenten in dem Semester studieren, für das ich mich bewerbe, kann es sein das meine Bewerbung abgelehnt wird. Eine Bewerbung fürs nächste Semester ist möglich. Da ich aber nur noch eine Prüfung ablegen muss um meinen Abschluß zu erreichen und diese Prüfung nur im Jahresturnus angeboten wird bedeutet das, mir würde ein ganzes Jahr flöten gehen. Das wäre es mir nicht wert, da Zahl ich lieber die Beiträge an die GKV weiter.

2. Leider nicht. Aber vllt sollte ich das meiner Feundin mal vorschlagen :)

Poet
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Beitrag von Poet » 17.10.2013, 16:06

@donferrnando:

Zu 1. Ah, okay...jetzt verstehe ich's.

Zu 2. Aber bitte verpackt in 100.000 Liebesbekundungen, sonst geht es schief. :D

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