Änderungsgesetz zur SV-Pflicht dualer Studiengänge

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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®ené
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Änderungsgesetz zur SV-Pflicht dualer Studiengänge

Beitrag von ®ené » 03.11.2011, 09:51

Entwurf des 4. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 25.05.2011 dem Entwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ zugestimmt und ihn in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die wesentlichen Änderungen sollen am 01.01.2012 in Kraft treten.

Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Verfahren effektiver zu gestalten. Dazu sind Änderungen und Anpassungen vieler Regelungen und die Klärung von Einzelfragen in der Sozialversicherung vorgesehen.

Nachfolgend ergibt sich für Teilnehmer an dualen Studiengängen eine wichtige Änderung:

Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen soll zukünftig einheitlich geregelt werden. Für die gesamte Dauer des Studiums soll Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung als Beschäftigte bestehen. Die Teilnehmer sollen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden.

Die neuen Regelungen sind voraussichtlich ab dem 01.01.2012 anzuwenden, also nicht zum Beginn des Wintersemesters 2011/2012. Ab diesem Zeitpunkt sind alle praxisorientierten dualen Studiengänge wieder versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Dieses Vorhaben wird durch alle Beteiligten befürwortet (Schulen, Spitzenverband GKV). Zu beachten ist jedoch, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt lediglich ein Entwurf vor.

Ich persönlich fände diese Gesetzesänderung sehr gut und kann sie nur begrüßen, da ich selbst Nutznießer wäre!

Was haltet ihr von der zu geplanten Gesetzesänderung?
Hat bereits jemand genauere Infornmationen, ob es tatsächlich schon ab dem 01.01.2012 greifen könnte oder doch ein späterer Termin wahrscheinlicher ist!?
Zuletzt geändert von ®ené am 10.11.2011, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.

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®ené
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Beitrag von ®ené » 10.11.2011, 12:46

Kann denn keiner etwas dazu sagen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.11.2011, 13:22

Hallo,
sagen wir mal so - in der Regel ist es so, dass hier im Forum eine konkrete Frage gestellt wird und wer will und kann, der antwortet.
Du hast hier "nur" eine Information rein gestellt - was soll man darauf antworten -
gefällt mir oder gefällt mir nicht - so, alá Facebook ??
Also, damit du eine Meinung hast - ich finde diese neue Regelung gut.
Gruss
Czauderna

Karrotte
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Beitrag von Karrotte » 10.11.2011, 13:39

Habe mich auch gefragt, was man dazu sagen soll, wenn keine Frage steht.
Meiner Meinung nach ist es nicht verkehrt, wenn das alles angepasst und einer Vereinheitlichung unterzogen wird.

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Beitrag von ®ené » 10.11.2011, 17:59

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
sagen wir mal so - in der Regel ist es so, dass hier im Forum eine konkrete Frage gestellt wird und wer will und kann, der antwortet.
Du hast hier "nur" eine Information rein gestellt - was soll man darauf antworten -
gefällt mir oder gefällt mir nicht - so, alá Facebook ??
Also, damit du eine Meinung hast - ich finde diese neue Regelung gut.
Gruss
Czauderna
Karrotte hat geschrieben:Habe mich auch gefragt, was man dazu sagen soll, wenn keine Frage steht.
Meiner Meinung nach ist es nicht verkehrt, wenn das alles angepasst und einer Vereinheitlichung unterzogen wird.
In einem Forum wird gewöhnlich auch Meinungsaustausch betrieben und nicht „nur“ Fragen gestellt u. beantwortet. Aber dennoch habe ich nun meinen Eingangspost angepasst!

P.S.: Ich nutze Facebook nicht, daher weiß ich nicht welche Art Konversation dort betrieben wird!

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Beitrag von ®ené » 22.11.2011, 18:21

Ist bei den Krankenkassen dieser Änderungsentwurf bereits bekannt?

Bzw. wird dies tatsächlich bereits ab 01.01.2012 umgesetzt?

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 22.11.2011, 20:59

Ist bei den Krankenkassen dieser Änderungsentwurf bereits bekannt?
Ja, natürlich. Also zumindest bei denen, die ich kenne. ;)
Bzw. wird dies tatsächlich bereits ab 01.01.2012 umgesetzt?
So wird es zumindest gegenüber Arbeitgebern kommuniziert.

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Beitrag von ®ené » 23.11.2011, 14:20

Meine Krankenkasse, zumindest die für mich zuständige Bearbeiterin, weiß davon eben nichts.

Dabei wäre diese Änderung in meinem Fall sehr elementar, da meine GKV von mir noch ausstehende Beiträge (aus einer freiwilligen GKV) rückwirkend vom 01.10.2010 verlangt und ich nun auf die Änderung warte, damit diese Rückforderung hinfällig wird und eine GKV als Arbeitnehmer/Auszubildender wieder greift.

Dann müsste mich mein Arbeitgeber rückwirkend zum 01.10.2010 bei der GKV anmelden u. die entsprechenden Beiträge nachzahlen.

Steinlaus
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Beitrag von Steinlaus » 25.11.2011, 09:55

Hi,
da muss ich dich leider enttäuschen, diese Gesetzesänderung hat nur eine Wirkung für die Zukunft, sprich deine Beitragsrückstände bleiben bestehen. Deinen Arbeitgeber meldet dich erst wieder ab dem 01.01.2012 an, der Rest ist deine Sache!!

Ciao
die Laus

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.11.2011, 11:57

Hallo,
bei uns ist diese Änderung schon bekannt, allerdings ist das Gesetz noch nicht
verabschiedet.
Gruss
Czauderna

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